Veröffentlicht am 15. Dezember 2025
Lesedauer ca. 3 Minuten

Technische Umsetzung der Planung im Kontext StaRUG und IDW S 16

  • StaRUG und der IDW S 16 schaffen klare Vorgaben für Krisenfrüherkennung, Planung und Governance.
  • Der Standard präzisiert Anforderungen an Planung, Risikobericht, Szenarien und Dokumentation.
  • Unternehmen müssen Transparenz, belastbare Annahmen und systematische Prozesse sicherstellen.
Dr. Thomas Hafner
Associate Partner
CDPSE, Certified SAP Consultant, CGEIT, CISA, CRISC, Head of Finance4Future
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Mit StaRUG und dem neuen IDW S 16 erhalten Unternehmen einen strukturierten Rahmen für Krisenfrüherkennung, Planung und Governance. Der Standard konkretisiert Anforderungen an Planungsqualität, Risikoberichte und Szenarien und stärkt damit Transparenz und Nachvollziehbarkeit. So entsteht ein praxisnaher Leitfaden für ein wirksames Krisenmanagement.

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Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) verlangt von Geschäftsleitern haftungsbeschränkter Unternehmen, fortlaufend über die wirtschaftliche Lage zu wachen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Gleichzeitig müssen Überwachungsorgane unverzüglich informiert werden. Der IDW schafft mit dem neuen Standard IDW S 16 (Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach §1 StaRUG) eine systematische Brücke zwischen unternehmerischer Praxis, Prüfung und Reporting. Der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) hat am 03.02.2025 den Entwurf verabschiedet; der finale Standard IDW S 16 wurde am 08.09.2025 final vom FAS verabschiedet, am 26. 09.2025 vom Hauptfachausschuss (HFA) billigend zur Kenntnis genommen und im IDW Life 11/2025 veröffentlicht. Ziel dabei ist das frühzeitige Erkennen negativer Entwicklungen und eine klare, nachvollziehbare Governance der Krisenprävention. Kernelemente des Standards sind:

  • Frühzeitiges Erkennen und Managen nachteiliger Entwicklungen
  • Fortlaufende Überprüfung der wirtschaftlichen Lage durch Geschäftsleiter
  • Schließung der Lücke zwischen bestehenden Praxishinweisen und Prüfungsstandards
  • Wesentliche Anforderungen an die Unternehmensplanung

Anforderungen an die Planung und ihre praktischen Auswirkungen

Nach Tz 10 des S 16 ist eine Planung unerlässlich. Eine reine Liquiditätsplanung reicht nicht aus. VFE-Effekte müssen berücksichtigt werden. Je fortgeschrittener die Krise ist, desto höhere Anforderungen bestehen an die Planung. In der Unternehmensplanung spielen mehrere zentrale Bereiche eine entscheidende Rolle. Die Finanzplanung umfasst Budgetierung, Umsatz- und Ergebnisplanung, den Kapitalbedarf, Cashflow-Prognosen sowie Investitionsrechnungen. Dabei sind wesentliche Annahmen zu beachten: Marktvolumen, Preisentwicklungen, Wechselkurse, Zinssätze und der Produktmix. Diese Annahmen müssen dokumentiert, regelmäßig geprüft und bei Änderungen der Rahmenbedingungen aktualisiert werden.

Ein weiterer Kernpunkt ist der Risikobericht als Teil des Reportingsystems. Hier werden relevante Risikofaktoren – etwa aus dem Markt, der Lieferkette sowie Rechts- und Compliance-Risiken – identifiziert und deren Auswirkungen auf die Planwerte bewertet. Governance und Prozesse sorgen dafür, dass klare Verantwortlichkeiten bestehen, Kontrollmechanismen implementiert sind und Planungsprozesse dokumentiert werden, inklusive Versionierung, Freigabeworkflows und Audit-Trails.

Auswirkungen auf die Praxis der Unternehmensplanung

Für die Praxis bedeutet das eine strikte Transparenz: Planungsdaten müssen nachvollziehbar, belegbar und revisionsfest dokumentiert sein, und gleichartige Annahmen sollten konsistent verwendet werden. Plausibilitätschecks sind essenziell: Planzahlen sollten regelmäßig gegen historische Daten und Marktdaten validiert werden. Die Annahmen erfordern eine präzise Dokumentation von Wachstum, Margen, Kostenraten sowie deren Quellen, mit regelmäßigen Aktualisierungen bei veränderten Rahmenbedingungen. Die Szenario- und Sensitivitätsplanung ist nach S 16 mindestens im Krisenfall zu erstellen und umfasst mindestens drei plausible Szenarien (Basis, Best Case, Worst Case) und deren Auswirkungen auf Cashflow, Kapitalbedarf und Rendite. Der Risikobericht sollte als Pflichtbestandteil in den Planungsprozess integriert werden und eine Verknüpfung mit steuerlichen bzw. rechtlichen Auswirkungen berücksichtigen. Externe Relevanz der Planung steigt, da Banken und Investoren geprüfte oder prüfbare Plandaten fordern; daher gewinnen Audit-Trail, Belege und konsistente Berichtsperioden an Bedeutung. IT- und Datenqualität spielen eine zentrale Rolle: stabile Datenqualität und systemische Konsistenz (ERP, BI-Tools) sowie die Automatisierung von Feeds und Plausibilitätsprüfungen werden zunehmend wichtiger. Governance-Mechanismen wie definierte Freigabeprozesse, Versionierung sowie Rollen- und Berechtigungsmodelle erleichtern Audit-Trails und Prüfungen durch Dritte. Zudem müssen Compliance-Risiken beachtet werden, da Verstöße oder nicht konforme Planwerte Berichtsformate, Bilanzierung oder Reservebildungen beeinflussen können.

Praktische Umsetzungsempfehlungen

Um diese Anforderungen umzusetzen, empfiehlt sich ein klarer Dokumentations-standard: einheitliche Vorlagen für Annahmen, Quellen, Berechnungen und Freigaben schaffen und die Versionierung sicherstellen. Zudem sollten regelmäßige Planungszyklen etabliert werden – Jahres-, Quartals- und Ad-hoc-Aktualisierungen mit synchronisierten Forecasts über Finanz-, Betriebs- und ESG-Domänen. Schließlich sind mindestens drei plausible Szenarien (Basis, Upside, Downside) mit klaren Grenzfällen festzulegen und regelmäßig zu prüfen.

Fazit

Mit StaRUG §1 und dem IDW S 16 erhalten Unternehmen klare Orientierung für eine robuste Krisenfrüherkennung und ein wirksames Krisenmanagement. Wer frühzeitig Transparenz schafft, belastbare Annahmen dokumentiert und systematische Governance-Mechanismen etabliert, stärkt nicht nur die eigene Widerstandskraft, sondern überzeugt auch Banken und Investoren durch geprüfte Plausibilität und nachvollziehbare Prozesse. Wenn Sie Unterstützung beim Aufbau oder der Optimierung Ihrer Krisenpräventions- und Planungsprozesse benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.