Auf dem Radar: Internationale Kartellverfahren – Territorial Supply Constraints, Suchmaschinenwerbung und Preisbindung
- Europäische Kommission ermittelt gegen Ferrero wegen territorialer Lieferbeschränkungen
- Schweizer WEKO ermittelt wegen Absprachen im Bereich Suchmaschinenwerbung
- Lettische Kartellbehörde verhängt Bußgelder (auch gegen Händler) wegen Preisbindung
1. Europäische Kommission ermittelt gegen Ferrero wegen territorialer Lieferbeschränkungen
Sachverhalt: Die Europäische Kommission hat im April 2026 bekanntgegeben, dass sie unangekündigte Durchsuchungen bei Ferrero durchgeführt hat. Im Fokus stehen mögliche territoriale Lieferbeschränkungen („Territorial Supply Constraints“ bzw. „TSC“), insbesondere Maßnahmen zur Einschränkung des grenzüberschreitenden Handels und zur Abschottung nationaler Märkte. Solche Praktiken können in unzulässiger Weise Preisunterschiede im Binnenmarkt verfestigen und den Parallelhandel beeinträchtigen.
Takeaway: Explizite oder faktische Beschränkungen grenzüberschreitender Belieferungen können – je nach Ausgestaltung – als Kernbeschränkungen nach Art. 101 AEUV oder als missbräuchliches Verhalten nach Art. 102 AEUV qualifiziert werden und sollten daher besonders kritisch geprüft werden. Maßnahmen, die auf eine Abschottung nationaler Märkte oder die Erschwerung des Parallelhandels abzielen, stehen im besonderen Fokus der Europäischen Kommission. Gerade im Lebensmittel-/Konsumgüterbereich gab es in den letzten Jahren hier diverse Verfahren, u.a. mit Millionen-Bußgeldern gegen AB Inbev und Mondelēz.
2. Schweizer WEKO ermittelt wegen Absprachen im Bereich Suchmaschinenwerbung
Sachverhalt: Die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) hat im April 2026 zwei Untersuchungen wegen mutmaßlicher Absprachen im Bereich Suchmaschinenwerbung eingeleitet. Unternehmen aus der Reisebranche und Online‑Casinos sollen vereinbart haben, bei Suchmaschinen keine Gebote auf Schlüsselwörter abzugeben, welche die Marken ihrer Wettbewerber betrafen. Die WEKO sieht darin potenziell eine wettbewerbsbeschränkende Absprache, die Verbraucher bei der Anbieterauswahl beeinträchtigen kann. Die Ermittlungen gehen auf mehrere bei der WEKO eingereichte Selbstanzeigen zurück.
Takeaway: Das Verfahren der WEKO ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Kartellrecht längst nicht mehr nur Vertrieb oder Einkauf betrifft. Auch andere Unternehmensbereiche wie HR, Digitales, F&E oder eben Marketing sind inzwischen regelmäßig von kartellrechtlichen Ermittlungen und Kronzeugenanträgen betroffen. Compliance‑Schulungen und Leitfäden müssen unbedingt gezielt auf diese Funktionen ausgeweitet werden.
3. Lettische Kartellbehörde verhängt Bußgeld wegen Preisbindung bei JURA Kaffeemaschinen
Sachverhalt: Ein exklusiver lettischer Großhändler für JURA-Kaffeemaschinen, der gleichzeitig selbst auf Einzelhandelsebene tätig war, gab unabhängigen Händlern verbindliche Wiederverkaufspreise vor, überwachte deren Einhaltung (u. a. durch systematische Preisbeobachtung) und griff in Rabatt‑ und Aktionsgestaltung ein. Die Händler akzeptierten die Preisvorgaben und wirkten teilweise an deren Durchsetzung mit. Die lettische Kartellbehörde verhängte im April 2026 Bußgelder wegen unzulässiger Preisbindung der zweiten Hand, und zwar sowohl gegen den Großhändler als auch gegen Händler. Bemerkenswert ist, dass auch ein Händler mit lediglich passiver Beteiligung mit einem Bußgeld belegt wurde.
Takeaway: Die Festsetzung oder faktische Durchsetzung von Wiederverkaufspreisen stellt regelmäßig eine Kernbeschränkung i.S.v. Art. 101 Abs. 1 AEUV dar und bleibt europaweit ein Verfolgungsschwerpunkt der Behörden. In der Vergangenheit blieben Händler häufig von Bußgeldern verschont, wenn sie keine aktive Rolle bei der Durchsetzung der Preisbindung eingenommen hatten. Das ist aber nicht zwingend, wie die Entscheidung der lettischen Behörde zeigt. Händler sind nicht nur potenzielle „Opfer“ solcher Verstöße, sondern können selbst Beteiligte und damit eigenständig haftbar sein. Compliance‑Programme sollten daher das Preisverhalten entlang der gesamten Vertriebskette, einschließlich Kommunikations‑ und Kontrollmechanismen, adressieren. Das gilt aus wirtschaftlichen und kartellrechtlichen Gründen auch auf Handelsebene.
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