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Rechtsanwalt
Eine Umbuchung ist nicht erforderlich. Bei Ankunft vor Inkrafttreten der neuen Regelung erhalten Sie weiterhin den 60-Tage-Stempel.
Sie erhalten eine 30-tägige Visumbefreiung (bzw. 15 Tage für die wenigen betroffenen Nationalitäten).
Der 30-tägige Aufenthalt kann einmalig um weitere 30 Tage bei jeder Einwanderungsbehörde verlängert werden.
Reisende mit einem Touristenvisum oder einem anderen Nicht-Einwanderungsvisum.
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