Welche Themen werden aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht für 2024 erwartet?
- Erste echte Einsätze autonomer Fahrzeuge auf Niveau des SAE-Level 4
- Großserien-Typgenehmigung für autonome Fahrzeuge verschiebt sich
- Vermittlungsausschuss bei der Straßenverkehrsrechtsnovelle
Erste echte Einsätze autonomer Fahrzeuge
In diesem Jahr stehen die Chancen gut, dass wir die ersten Einsätze von autonomen Fahrzeugen (auf Niveau des SAE-Level 4) in Deutschland sehen werden. Auch wir dürfen ein solches Projekt in Geestland beraten. Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen sind so weit gegeben, dass die ersten Betriebsbereiche genehmigt werden dürften, in denen die Fahrzeuge dann fahrzeugführerlos im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die derzeit größte Herausforderung bei dem Einsatz autonomer Fahrzeuge ist, dass es bisher kaum entsprechende Fahrzeuge gibt, sondern die meisten Hersteller mit Lieferzeiten zwischen 2026 und 2027 rechnen. Daher werden in den ersten Projekten vor allem Einzelanfertigungen oder Umrüstungen zu sehen sein. Dies hat auch damit zu tun, dass es bisher für die Hersteller gar nicht möglich ist, die Fahrzeuge in großen Stückzahlen genehmigen zu lassen (dazu im nächsten Abschnitt mehr).
Großserien-Typgenehmigung für autonome Fahrzeuge verschiebt sich
Die für Juli 2024 vorgesehene Anpassung der Verordnung (EU) 2018/858 (wir berichteten hier), welche die Großserien-Typgenehmigung autonomer Fahrzeuge ermöglichen sollte, verschiebt sich auf unbestimmte Zeit – die EU-Kommission hat die Überarbeitung nicht mehr in ihrem Arbeitsprogramm vorgesehen. Ohne die Anpassung der Verordnung können autonome Fahrzeuge auf EU-Ebene nur über die EU-Kleinserien-Typgenehmigungen genehmigt werden. Dies bedeutet jedoch eine maximal mögliche Anzahl an genehmigten Fahrzeugen eines Typs von 1.500 Fahrzeugen pro Jahr und Hersteller. Mutmaßlich soll mit der Anpassung für Großserien-Typgenehmigungen für autonome Fahrzeuge abgewartet werden, bis erste Erfahrungen mit der EU-Kleinserien-Typgenehmigung für autonome Fahrzeuge vorliegen, um ggf. notwendige Anpassungen dann gleich bei der Großserien-Typgenehmigung berücksichtigen zu können.
Vermittlungsauschuss bei der Straßenverkehrsrechtsnovelle
Noch immer ist unklar, wie es mit der Ende November vorerst im Bundesrat gescheiterten Novellierung des Straßenverkehrsrechts weitergeht, die es den Kommunen erleichtern sollte, Verkehrsregelungen für ihr Gebiet zu treffen (wir berichteten hier). Da sich inzwischen aber zahlreiche Verbände und Organisationen für das Einsetzen eines Vermittlungsausschusses einsetzen und so den Druck auf die Akteure, namentlich das BMDV und die Bundesregierung erhöhen, ist es aufgrund der Dringlichkeit der Novellierung gut vorstellbar, dass es doch noch zu einem Kompromiss kommt.
Bewertung für die Praxis
Die drei hier exemplarisch ausgewählten Themen stehen für den Fortschritt im Bereich der Mobilität und setzen die Vorzeichen dafür, mit welchen Neuerungen wir in diesem Jahr rechnen können.