Touristen sind keine normalen Untermieter
Mieter, die ihre Wohnung tageweise an Touristen weitervermieten, riskieren die Kündigung. Auch gewerbliche Untervermietung muss ein Vermieter nicht dulden, hat der Bundesgerichtshof geurteilt.
Geklagt hatten die Vermieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin. Der Mieter nutze die Wohnung nur 14-tägig am Wochenende. Von der Vorbesitzerin hatte er die Erlaubnis zur Untervermietung „ohne vorherige Überprüfung” erhalten. Als die neuen Besitzer allerdings feststellten, dass die Wohnung über das Internet Touristen zur Miete angeboten wurde, mahnten sie ihn ab und drohten eine Kündigung an. Der Mieter argumentierte, die Untervermietung sei von der Vorbesitzerin gestattet worden und bot die Wohnung erneut Feriengästen an. Daraufhin kündigte der Vermieter fristlos.
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