Transparenz, Regulierung und neue Finanzierungsimpulse – Was plant das BMWE?
- Pflicht zur Preistransparenz geplant: BMWE möchte freiwillige Plattform verbindlich machen
- AVBFernwärmeV-Reform: Wärmepaket soll auch eine „Wärme-Schlichtungsstelle“ einführen
- BEW-Förderung gesichert: Milliardenmittel verfügbar, aber der Bearbeitungsstau bleibt
- Stadtwerke im Blick: Deutschlandfonds und KfW-Kredite sollen Eigenkapital stärken
Beim AGFW-Fernwärmetag am 29. Januar 2026 hat Stephanie von Ahlefeldt, Leiterin der Abteilung II im Bundeswirtschaftsministerium (BMWE), zentrale Leitplanken für die künftige Regulierung der Fernwärme skizziert. Deutlich wurde dabei: Die Bundesregierung will wesentliche Stellschrauben der Fernwärmeregulierung nicht isoliert, sondern im Rahmen eines umfassenden Gesetzespakets neu ordnen. Für Stadtwerke ergeben sich daraus unter Umständen neue Pflichten und strategische Chancen.
Verpflichtende Preistransparenz als Kernelement
Ein zentrales Element des angekündigten Wärmepakets ist die Einführung einer verpflichtenden Preistransparenzplattform. Die bislang freiwillige Plattform der Verbände AGFW, BDEW und VKU soll künftig alle Fernwärmeversorger erfassen. Hintergrund ist aus Sicht des BMWE, dass nur eine Vollerfassung Wettbewerbsverzerrungen vermeidet und sogenannte „schwarze Schafe“ nicht außerhalb der Transparenzanforderungen bleiben.
Die Ankündigung knüpft an Empfehlungen der Monopolkommission an und dürfte die Anforderungen an Preisbildung, Dokumentation und Kommunikation spürbar erhöhen. Zugleich signalisiert der AGFW Gesprächsbereitschaft, sofern die Verpflichtung Teil eines ausgewogenen Gesamtpakets wird.
Reformen nur im Paket denkbar
Von Ahlefeldt machte deutlich, dass Reformen der AVBFernwärmeV, der Wärmelieferverordnung sowie Regelungen zu einer Schlichtungsstelle nach Einschätzung des Ministeriums nur gemeinsam politisch durchsetzbar sind. Einzelne Anpassungen sollen nicht isoliert, sondern als regulatorisches Gesamtpaket verabschiedet werden.
Besonders relevant für die Branche bleibt dabei das Kostenneutralitätsgebot nach § 556c BGB iVm der Wärmelieferverordnung, das aus Sicht vieler Versorger Investitionen in die Versorgung von Bestandsgebäuden hemmt. Hier deutete das BMWE an, dass auch innerhalb der Bundesregierung ein Problembewusstsein besteht und man daran arbeiten möchte, die steigenden Investitionskosten für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung künftig besser mit dem Schutz von Mietern zu vereinbaren.
Förderung und Finanzierung
Positiv für Wärmeversorgungsunternehmen ist die klare Unterstützung des BMWE im Hinblick auf die Fortführung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Milliardenmittel stehen weiterhin bereit, auch wenn die Bearbeitungszeiten derzeit eine praktische Herausforderung darstellen. Ergänzend sollen über den Deutschlandfonds und die KfW neue kreditgestützte Finanzierungsinstrumente bereitgestellt werden, um Investitionen und Eigenkapitalstärkung zu erleichtern. Wärmeversorger können damit auch hier auf Entlastung bei der Umsetzung der Dekarbonisierungsvorgaben und Ausbauziele hoffen.
GEG bleibt politischer Unsicherheitsfaktor
Zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes äußerte sich das BMWE zurückhaltend. Die Debatte um die 65-Prozent-Schwelle bleibt politisch offen. Aus Sicht der Fernwärmewirtschaft – und deutlich artikuliert durch den AGFW – wäre ein Wegfall der Vorgabe ein erheblicher Rückschritt für die Wärmewende und die Ausbauperspektiven der Fernwärme.
Die neuen Informationen machen deutlich, dass die Fernwärme regulatorisch vor einer neuen Phase steht. Es bleibt abzuwarten, wann Entwürfe zu den angekündigten Gesetzesänderungen folgen und wie die Bundesregierung mit den Vorschlägen der Monopolkommission zur Wärmeregulierung umgeht.
Wir behalten die weiteren Entwicklungen für Sie im Blick und stehen Ihnen gern bei der strategischen Einordnung in betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht zur Seite. Sprechen Sie uns an!


