Tschechische Republik: 2025 – ein Jahr voller Gesetzesnovellen, ein Rückblick und Ausblick
- Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien in der Tschechischen Republik
- Ausbau der Photovoltaik und rechtliche Neuerungen wie Akzelerationszonen und Agri-PV
- Rechtlicher Rahmen für Batteriespeicher, Netzanschlüsse und Marktflexibilität
Der jährliche Zubau verlangsamte sich jedoch gegenüber den Vorjahren, was vor allem auf eine Abkühlung des Segments kleiner Dachanlagen zurückzuführen ist, gleichzeitig ist 2025 ein zunehmendes Interesse an größeren Photovoltaikprojekten im Megawattbereich zu beobachten, insbesondere in Verbindung mit industrieller Eigennutzung oder langfristigen Stromabnahmeverträgen. So wurden im Jahr 2025 endlich wieder größere Projekte realisiert, davon insgesamt 20 Projekte mit einer installierten Leistung von über 1 MW, zwei Projekte (von ČEZ und von Pražská energetika) haben sogar eine installierte Leistung um 20 MW. Auch wenn Windkraft weiter stagnierte, wurde erstmals seit Jahren verbesserte strukturelle Voraussetzungen für solche Projekte geschaffen.
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und Ausweisung von Akzelerationszonen
Mit mehreren Novellen des Energie- und Baurechts, insbesondere das Gesetz zur Beschleunigung der Entwicklung von erneuerbaren Energiequellen und die Lex Plyn sind hierbei zu nennen, wurde das Ziel verfolgt, die bislang sehr langen Genehmigungsprozesse für erneuerbare Energieanlagen deutlich zu verkürzen.
Ein zentrales Instrument stellt dabei die Ausweisung sogenannter Akzelerationszonen dar. In diesen Gebieten sollen Projekte für Photovoltaik- und Windkraftanlagen unter erleichterten Bedingungen genehmigt werden. Vorgesehen sind insbesondere verkürzte Genehmigungsfristen (maximal 12 Monate) und standardisierte Umweltprüfungen (EIA) ohne individuelle Prüfung, was auch zu einer erhöhten Planungssicherheit für Projektentwickler führen dürfte.
Für kleinere Photovoltaikanlagen gelten teilweise noch kürzere Fristen; in bestimmten Fällen greift sogar eine Genehmigungsfiktion, wenn die zuständigen Behörden nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist entscheiden. Größere Projekte stehen seit 2023 ab 1 MW im öffentlichen Interesse und gelten nun ab 15 MW als Bauwerke für die Energiesicherheit, was im Baugenehmigungsverfahren bei etwaiger Interessenabwägung von Vorteil ist und das Verfahren beschleunigen dürfte.
Bereits im Jahr 2023 wurden mit der Lex OZE I Schwellenwerte in Bezug auf die Höhe der installierten Leistung für vereinfachte Verfahren angehoben, sodass kleinere Anlagen bis 100 kW grundsätzlich ohne umfassende energie- oder baurechtliche Genehmigungen errichtet werden können.
Zugleich wurde eine obligatorische Beteiligung von Gemeinden an Windkraftprojekten eingeführt. Die Gemeinden haben nunmehr einen Anspruch darauf, an den Einnahmen aus der Stromerzeugung zu partizipieren, was die Akzeptanz solcher Projekte vor Ort erhöhen soll. Der Betrag, den der Betreiber zu leisten hat, ist auf maximal 50 CZK/MWh (ca. 2 EUR/MWh) beschränkt, wobei die Gemeinden diesen Betrag nach eigenem Ermessen bis auf null reduzieren können.
Ermöglichung von Agri-PV
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2025 endlich einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der die gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Nahrungsmittelproduktion und die Stromerzeugung ermöglicht. Sofern die PV-Anlage bestimmte technische Anforderungen an Abstand und Höhe erfüllt, kann auch auf Böden höchster Bonität PV-Anlagen errichtet werden. Eine Umwidmung der Fläche und die Herausnahme aus dem landwirtschaftlichen Bodenfonds ist dann nicht mehr erforderlich. Zulässig sind Wein- und Hopfenanbau, Obstgärten, Baumschule, Fläche mit Containern oder Fläche mit Trüffeln und sog. arbeitsaufwendiges Gemüse. Flankierend dazu wurde Ende 2025 ein neues Förderprogramm für Agri-PV neben den bereits bestehenden Förderprogrammen für PV-Anlagen aufgesetzt, welche über den Modernisierungsfonds finanziert werden.
Akkumulation, Aggregation und Flexibilität
Ein weiterer wesentlicher Faktor für den weiteren Ausbau von Erneuerbaren Energie in Tschechien ist der Einsatz von Batteriespeichern. Auch hierfür würde durch die Novellen in der Lex OZE III endlich ein entsprechender rechtlicher und tariflicher Rahmen geschaffen, der den Betrieb von Stand-alone-Batteriespeichern überhaupt erst möglich macht. Ferner wurde mit diesem Gesetz eine rechtliche Grundlage für Aggregation und Flexibilität geschaffen. Die Möglichkeit des Energy Sharings besteht bereits seit 2024 (Lex OZE II).
Reservierte Netzanschlüsse
Ein weiteres zentrales Hemmnis für den Ausbau erneuerbarer Energien stellte bislang die spekulative Reservierung von Netzanschlusskapazitäten dar. Durch eine Novelle des Energiegesetzes (Lex Plyn) wurde dieser Praxis nun entgegengewirkt. Künftig sind bei Anschlussanträgen Reservierungsgebühren zu entrichten, die teilweise nicht erstattbar sind. Netzanschlussreservierungen sind künftig stärker an tatsächliche Projektfortschritte gebunden; ungenutzte Kapazitäten können nach Ablauf bestimmter Fristen wieder freigegeben werden. Dieses gilt auch für bereits abgeschlossene Anschlussverträge. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die begrenzten Netzkapazitäten effizienter zu nutzen und realisierungsfähige Projekte zu priorisieren.
Rechtssicherheit für Bestandsanlagen in Betrieb genommen in den Jahren 2009–2010
Auch für Betreiber älterer Photovoltaikanlagen brachte das Jahr 2025 mit Verabschiedung und Inkrafttreten der sog. Lex Plyn ebenfalls eine wichtige Klarstellung. Die ursprünglich geplante Einführung individueller Überförderungsprüfung für Photovoltaikanlagen aus den Jahren 2009 und 2010 wurde letztlich verworfen. Damit wurde eine erhebliche Rechts- und Investitionsunsicherheit beseitigt.
Ausblick
Das Jahr 2025 kann als Jahr der strukturellen Weichenstellung für erneuerbare Energien in der Tschechischen Republik bewertet werden.
Für die weitere Entwicklung wird entscheidend sein, ob es gelingt, die verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen mit tragfähigen, marktnahen Förder- und Finanzierungsmodellen (Stichwort z. B. Contracts for Difference) zu verbinden. Wir werden Sie an dieser Stelle über die weitere Entwicklung informieren.
Aus dem Newsletter
„EInEws“ Ihr Partner für EE und Transformation:
Wir beraten Sie gern.