Employer of Record in der Tschechischen Republik
Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber können aus unterschiedlichen Gründen ein Interesse daran haben, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit vorübergehend oder auf Dauer für einen anderen als den gesetzlichen Arbeitgeber verrichtet. In diesem Fall können sich die Vertragsparteien für verschiedene Rechtsformen der Ausübung der Arbeit entscheiden. In der Tschechischen Republik kommen zwei Möglichkeiten in Betracht.
Ist das Konzept Employer of Record (EoR) in Ihrem Land bekannt? Ist das Konzept EoR in Ihrem Land gesetzlich geregelt?
Das Konzept der Agenturbeschäftigung wurde häufig mit einer unentgeltlichen Arbeitnehmerüberlassung verwechselt und von Arbeitgebern oft missbraucht, was zu einem Mangel an Rechtssicherheit und zur Diskriminierung von Mitarbeitern führte. Die untenstehende Tabelle stellt die wichtigsten Unterschiede dar:
| | Agenturbeschäftigung | Arbeitnehmerüberlassung |
| Zulässige Dauer | Eine Überlassung kann bis zu 12 Monate an denselben Entleiher erfolgen, es sei denn, der Mitarbeiter stimmt einer längeren Überlassung zu, oder er oder sie ist eine Ersatzkraft für einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, der/die sich gerade um ein Kind kümmert. | Gesetzlich nicht geregelt, dennoch bis zu 12 Monaten zu empfehlen. Der Mitarbeiter muss mindestens 6 Monate bei dem Verleiher beschäftigt sein, um an einen Entleiher überlassenwerden zu dürfen. |
| Form | Schriftlich | Schriftlich |
| Vergütung des Arbeitgebers | Grundsätzlich erhält das Zeitarbeitsunternehmen Zahlungen vom Entleiher (jedoch ist es verboten, bei einem Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen Lohnabzüge vorzunehmen). | Ausschließlich unentgeltlich zwischen dem Verleiher und dem Entleiher (außer Kosten für die Vergütung des Mitarbeiters und Reisekosten). |
| Erlaubnis für den Verleiher | Voraussetzungen für den Inhaber der Lizenz:
– mind. 18 Jahre alt;
– volle Geschäftsfähigkeit; – keine Vorstrafen;
– Fachkompetenz (abgeschlossenes Hochschulstudium und zweijähriges Praktikum im Bereich / abgeschlossene Lehre mit Abitur + fünfjähriges Praktikum im Bereich);
– Wohnsitz in Tschechien;
– verbindliche Stellungnahme des Innenministeriums;
– eine Kaution i.H.v. CZK 1.000.000.
wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, müssen diese Voraussetzungen von dem sog. verantwortlichen Vertreter erfüllt werden).
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Keine |
| Erlaubnis für den Entleiher | Keine | Keine |
| Weisungsrecht | Der Mitarbeiter erhält Anweisungen vom Entleiher (Rechtsgeschäfte wie z.B. eine Kündigung darf jedoch der Entleiher nicht tätigen). | Der Mitarbeiter erhält Anweisungen vom Entleiher (Rechtsgeschäfte wie z.B. eine Kündigung darf jedoch der Entleiher nicht tätigen). |
| Bedingungen der Überlassung | Der überlassene Mitarbeiter muss seine Tätigkeit zu den gleichen Bedingungen wie ein Stammmitarbeiter ausüben. | Der überlassene Mitarbeiter muss seine Tätigkeit zu den gleichen Bedingungen wie ein Stammmitarbeiter ausüben. |
| Beendigung durch | – Fristablauf; – eine Vereinbarung zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Mitarbeiter; – eine einseitige Erklärung des Entleihers oder des Mitarbeiters gemäß Vertrag.
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- Fristablauf;
– eine Vereinbarung zwischen dem Verleiher (Arbeitgeber) und dem Mitarbeiter;
– eine Kündigung des Überlassungsvertrags durch den Verleiher (Arbeitgeber) oder durch den Mitarbeiter mit 15-tägiger Kündigungsfrist.
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