Umsetzung großer PV-Aufdach-Projekte: Warum es sinnvoll ist, JETZT große PV-Dachanlagen zu entwickeln und zu realisieren
- Ab 1 MWp bzw. 10.000 m² Dachfläche liegt der mengengewichtete Zuschlagswert bei 9,66 ct/kWh.
- Hohes wirtschaftliches Potential bei erfolgreicher Teilnahme an der EEG-Ausschreibung in 2026.
- Window of Opportunity schließt sich sehr zeitnah.
Hintergrund: Weiterhin hohe Zuschläge in der PV-Aufdach-Ausschreibung
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde vom Oktober 2025 für das Zweite Segment – PV-Aufdachanlagen größer als 1 MWp / Dachflächen ab ca. 10.000 m² – veröffentlicht. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert ist im Vergleich zur letzten Ausschreibungsrunde erneut gestiegen und beträgt nun 9,66 ct/kWh (Juni 2025: 9,22 ct/kWh). Zudem wurden Gebote in Höhe des zulässigen Höchstwerts von 10,40 ct/kWh bezuschlagt. Insgesamt gingen 140 Gebote mit einer Leistung von rund 310 MWp ein. Nach Abzug der Ausschlussmenge von etwa 29 MWp blieb die ausgeschriebene Menge von ca. 283 MWp um ca. 2 MWp erneut unterzeichnet (Juni 2025: ca. 27 MWp).¹
Wirtschaftlichkeit: Hohes Potenzial
Bei gleichbleibend niedrigen Investitionskosten und akzeptablen Finanzierungsbedingungen sind die beschriebenen hohen Zuschlagswerte der Grund für außergewöhnlich gute Investitionsmöglichkeiten in diesem Segment.
Die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde deuten zwar auf ein gestiegenes Interesse hin, doch der Wettbewerb scheint nach wie vor begrenzt.
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass der aktuelle Höchstwert von 10,4 ct/kWh nur für das Jahr 2025 gilt – es ist anzunehmen, dass die BNetzA zeitnah bekanntgeben wird, ob bzw. wie sich der Höchstwert im Jahr 2026 verändert. Es ist jedoch zu vermuten, dass der Höchstwert nicht so stark abgesenkt wird, dass Chancen wesentlich beschnitten werden – wir halten Sie in diesem Kontext gerne auf dem Laufenden.
Zusammenfassend sind sowohl für Dachbesitzer, die mit minimalem Aufwand an dem Business Case durch eine entsprechende Dachpacht mit partizipieren können, als auch für Investoren die wirtschaftlichen Aussichten zum jetzigen Zeitpunkt hervorragend.
Window of Opportunity: Jetzt handeln, bevor die EEG-Novelle die Rahmenbedingungen korrigiert
Wie eine Förderung von PV-Dachanlagen im Rahmen der angestrebten EEG-Novellierung 2027 aussieht, ist zum aktuellen Zeitpunkt unsicher. Klar ist jedoch, dass im Rahmen des neuen Förderregimes ein Claw-Back-Mechanismus obligatorisch sein wird – ein Mechanismus, welcher vorsieht, dass Anlagenbetreiber Erlöse, die über den Förderbedarf hinausgehen, zurückzahlen müssen.
Das heißt: Wer über entsprechend große Dachflächen verfügt oder geeignete Dachflächen pachten kann, sollte unbedingt zeitnah tätig werden, um an den Ausschreibungsrunden im Jahr 2026 teilnehmen zu können. Nur so besteht die Möglichkeit, noch unter die vorteilhafte, bestehende Vergütungsstruktur zu fallen und langfristig von den aktuell attraktiven Konditionen zu profitieren.
Nächste Schritte: Flächen sichern, Statik und Netzanschluss prüfen und an der EEG-Ausschreibung teilnehmen
Die gute Nachricht ist: Der Weg zur EEG-Ausschreibung bei PV-Dachanlagen ist verhältnismäßig kurz und schnell. Der erste Schritt besteht (wie immer) in der Flächensicherung. Da für die Installation von Aufdachanlagen i. d. R. keine eigene Baugenehmigung zu beantragen ist, muss zunächst nur eine Anfrage beim zuständigen Netzbetreiber bzgl. des Netzanschlusses gestellt werden. Die statische Prüfung lässt sich in der Regel ebenfalls innerhalb dieses Zeitrahmens durchführen, ebenso wie die Einholung von Angeboten für die schlüsselfertige Errichtung. Damit könnte eine Teilnahme an der Ausschreibungsrunde im Februar 2026 durchaus realistisch sein – vorausgesetzt, es wird umgehend gehandelt. Die weiteren Ausschreibungsrunden sind im Juni und Oktober 2026.
Grundsätzlich sollte jedoch bei all der guten Stimmung und dem Zeitdruck die Qualitätssicherung und korrekte Beschaffung / Projektierung keinesfalls vernachlässigt werden. Genau an dieser Stelle können Sie sich wie immer gerne auf unsere gewohnte interdisziplinäre Kompetenz bei der Projektbegleitung verlassen: Sei bei der Flächensicherung, der Wirtschaftlichkeitsberechnung, bei der Klärung von Netzanschlussbegehren oder der Teilnahme an der EEG-Ausschreibung: Kommen Sie gerne auf uns zu!
Übrigens: In unserem Webinar „Dieses PV-Fenster schließt sich!“ am 21. Januar 2026 geben wir Ihnen von A bis Z alle wichtigen Informationen zu PV-Aufdachanlagen an die Hand. Melden Sie sich jetzt noch schnell an!
1 Bundesnetzagentur – Beendete Ausschreibungen / Statistiken (letzter Zugriff am 5.12.2025)
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