Ausgabe Dezember 2025: Update Erbschaftsteuer: Wirtschaftsweise fordern deutliche Einschränkung der Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen
- Die Wirtschaftsweisen schlagen eine deutliche Einschränkung der Betriebsvermögensbegünstigung vor
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Die Stellungnahme ist insbesondere vor dem Hintergrund der im nächsten Jahr anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen interessant. Sollte das Gericht die derzeitigen Regelungen für verfassungswidrig erklären, müsste zeitnah eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgen. Dabei dürfte eine Einigung der Koalitionäre von CDU/CSU und SPD schwierig werden. Das zeigen der vergangene Bundestagswahlkampf und die Aussagen diverser Funktionäre in den Medien deutlich.
Die Themen im Überblick
- Aufgabe und Zusammensetzung des Sachverständigenrates »
- Fokus auf Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer »
- Begutachtung der Auswirkungen ungleicher Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen »
- Vorgeschlagene Lösung: Höhere Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen von Betriebsvermögen »
- Ablehnung von Vorschlägen zur Flat-Tax »
- Ablehnung einer Regionalisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer »
- Dissens bei konkreten Forderungen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer »
- Fazit »
Aufgabe und Zusammensetzung des Sachverständigenrates
Der Sachverständigenrat hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu beobachten und zu beschreiben. Dabei soll er auch Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung oder Beseitigung aufzeigen. Er veröffentlicht dazu jährlich ein Jahresgutachten und gibt Stellungnahmen ab. Der Sachverständigenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder werden durch den Bundespräsidenten berufen.
Fokus auf Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
In seinem Jahresgutachten 2025/2026 legt der Sachverständigenrat einen Fokus auf die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. Diesem Thema widmet er ein Kapitel seines Jahresberichts auf über 80 Seiten. Er kommt zu dem Schluss, dass die Vermögensungleichheit in Deutschland im europäischen Vergleich hoch sei. Die aktuelle Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuere verschiedene Vermögensarten ungleichmäßig. Eine Reform solle die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen verringern und die Besteuerung so stärker am Leistungsfähigkeitsprinzip ausrichten.
Begutachtung der Auswirkungen ungleicher Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen
Zu Beginn des Kapitels zur Besteuerung von Erbschaften- und Schenkungen stellt der Sachverständigenrat fest, dass hohe Vermögensunterschiede zu Lebensbeginn ökonomisch ineffizient wirken könnten. Sie könnten zudem zu einer Konzentration von ökonomischer Macht und politischer Einflussnahme führen. Bildungsentscheidungen, Berufswahl oder die Möglichkeit der Unternehmensgründung vermögensärmerer Personen würden dadurch eingeschränkt. Den Anteil der Vermögen in Deutschland, die auf Erbschaften und Schenkungen zurückgehen, schätzen die Sachverständigen auf 30 bis 50%.
Sie stellen zudem fest, dass die Zusammensetzung des Vermögens der deutschen Haushalte stark variiert: Während die unteren 50% der Haushalte vor allem Spareinlagen oder Lebensversicherungen halten, ist die wichtigste Vermögensart der privaten Haushalte in der Vermögensspanne zwischen 50 und 99% Immobilien. Das oberste 1% der Haushalte hält dagegen einen Großteil seines Vermögens in Betriebsvermögen. Die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen begünstigten somit vor allem die oberen 1% der deutschen Bevölkerung. Zugleich erzielten diese die höchsten Renditen mit ihrem Vermögen.
Vorgeschlagene Lösung: Höhere Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen von Betriebsvermögen
Zur Lösung dieser Thematik schlägt der Sachverständigenrat neben einer Förderung der Vermögensbildung privater Haushalte eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor. Diese solle sich am Leistungsfähigkeitsprinzip orientieren und so die Gleichmäßigkeit der Besteuerung stärken.
Allerdings gestehen die Sachverständigen selbst ein, dass unklar ist, wie gravierend das Problem des Liquiditätsentzugs und damit verbundener Risiken für Investitionen und Beschäftigung der übertragenen Unternehmen ist.
Als erste konkrete Maßnahme schlagen die Sachverständigen die Einführung eines Lebensfreibetrages vor, gestaffelt nach Verwandtschaftsverhältnis. Dieser Freibetrag würde anders als die bisherigen Freibeträge nur einmal im Leben eines Beschenkten bestehen. Eine Besteuerung von unentgeltlichen Vermögensübertragungen würde erfolgen, sobald der Lebensfreibetrag überschritten wäre.
Als weitere vorgeschlagene Maßnahme sollen die Begünstigungen für Betriebsvermögen deutlich eingeschränkt werden. Konkret schlagen die Sachverständigen vor, den Verschonungsabschlag von derzeit 85% bei Betriebsvermögen unter EUR 26 Mio. erheblich zu reduzieren. Eine konkrete Zahl nennen die Sachverständigen nicht. Im Gegenzug könne eine Stundung der Steuerlast die Liquiditätsbelastung kleinerer und mittlerer Unternehmen vermeiden. Allerdings solle die gestundete Steuer dann marktüblich verzinst werden.
Schließlich solle die Verschonungsbedarfsprüfung für Betriebsvermögen über EUR 26 Mio. ersatzlos entfallen. Betroffene Unternehmen verfügten regelmäßig über ausreichende Finanzierungs- und Ertragsmöglichkeiten, um eine Steuerzahlung ohne Gefährdung von Arbeitsplätzen oder der Fortführung des Unternehmens zu leisten.
Im Gegenzug sollen bestimmte Wohlverhaltenspflichten nach einer Übertragung von Betriebsvermögen gelockert oder abgeschafft werden. Namentlich benannt werden Haltefristen und Lohnsummenregelungen.
Ablehnung von Vorschlägen zur Flat-Tax
Eher ablehnend stehen die Sachverständigen den Vorschlägen für eine Flat-Tax bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gegenüber. Die in der politischen Diskussion vorgeschlagenen Steuersätze von 5 bis 10% könnten keine den herrschenden Gerechtigkeitsvorstellungen entsprechende Steuerprogression erreichen. Zudem würde eine niedrige Flat-Tax die bestehenden Finanzierungsprobleme der Länder noch verschärfen.
Allenfalls könne ein Mindeststeuersatz bei Beibehaltung der Verschonungsbedarfsprüfung sinnvoll sein. Dieser müsse dann allerdings bspw. 15% betragen.
Ablehnung einer Regionalisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Vor allem aus den Reihen der CSU kamen in der Vergangenheit immer wieder Vorschläge die Freibeträge und Steuersätze der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu regionalisieren. Dadurch sollen die Länder diese eigenständig festsetzen können. Die Sachverständigen sprechen sich gegen diese Vorschläge aus, da dadurch umfangreiche Möglichkeiten zur Steuergestaltung geschaffen würden, bspw. durch Wohnsitzverlagerungen.
Dissens bei konkreten Forderungen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
Interessant am Kapitel des Gutachtens über die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist, dass dessen Ergebnisse nicht von allen Mitgliedern des Sachverständigenrates mitgetragen wurden. Das Mitglied Veronika Grimm vertritt in einer abweichenden Stellungnahme eine von der Ratsmehrheit abweichende Sichtweise zu Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen. Sie führt aus, die Auffassung der übrigen Sachverständigen basiere nicht auf einer umfassenden Analyse des Steuersystems. Bei Reformvorschlägen dieses Ausmaßes sei das jedoch geboten.
Sie kommt zu dem Schluss, eine höhere Besteuerung von Erbschaften von Betriebsvermögen in der aktuellen Situation eines prekären Wirtschaftswachstums sei geradezu fahrlässig.
Fazit
Die nun veröffentlichten Vorschläge für eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind nicht neu. Das Aufgreifen durch die „Wirtschaftsweisen“ verleiht ihnen in der aktuellen Reformdebatte jedoch ein gewisses Gewicht. Allerdings zeigt die abweichende Stellungnahme von Veronika Grimm auch deutlich, dass selbst unter Wirtschaftsexperten keine Einigkeit über die konkrete Ausgestaltung einer Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer besteht.
Auch auf politischer Ebene lässt das eine spannende Diskussion um Reformvorschläge erwarten, sollte das Bundesverfassungsgericht die derzeitigen Regelungen zu Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen für verfassungswidrig halten. Jedenfalls finden sich für alle politisch diskutierten Vorschläge Argumente in dem nun vorgelegten Gutachten.
