Update zur ersten Prozesswärmeauktion der EU (IF25 Heat)
- Pilotauktion des Innovation Fund abgeschlossen
- 85 Gebote wurden abgegeben
- Technologien zur Elektrifizierung stehen bereit
- Industrieunternehmen erkennen wirtschaftliche Chancen
Hintergrund: Fördergegenstand und Fördermodell der Prozesswärmeauktion
→ Lesen Sie hier mehr zur ersten und zweiten Wasserstoffauktion unter dem Innovation Fund: Förderung der Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme – EU veröffentlicht finale Terms & Conditions zur ersten Prozesswärmeauktion | RÖDL
Die Pilotauktion hat sich an Industrieunternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gerichtet, die entweder bestehende fossile Anlagen ersetzen oder neue Marktteilnehmer die elektrifizierte oder direkte erneuerbare Wärmelösungen einsetzen wollen und dabei Emissionssenkungen erzielen. Gefördert werden innovative Elektrifizierungstechnologien wie Wärmepumpen, elektrische Kessel, Widerstands- oder Induktionsheizungen, Plasmatechnologien und andere Lösungen sowie direkte erneuerbare Wärme wie unter anderem Solarthermie und Geothermie.
Die Förderung erfolgt über eine Fixprämie je vermiedener Tonne CO₂, ausgezahlt halbjährlich über einen Zeitraum von fünf Jahren und beginnend erst nach Inbetriebnahme des Projektes. Die Auszahlung ist leistungsbasiert (output-based) und richtet sich nach der tatsächlich produzierten Prozesswärme bzw. der damit verbundenen CO₂-Minderung.
Was sagen die 85 Gebote aus?
Mit einem Gesamtbudget von bis zu 1 Milliarde Euro und drei verschiedenen Körben war von Anfang an klar, dass sich die Dynamik zwischen den Segmenten unterscheiden würde. Es ist dabei durchaus möglich, dass einzelne Körbe unterzeichnet sind. Dies wäre jedoch nicht zwangsläufig ein negatives Signal. Vielmehr könnte dies die unterschiedliche Marktreife der Technologien widerspiegeln, da die Auktion zwei Temperaturniveaus unterscheidet: Niedertemperaturbereich (100 – 400 °C) und Hochtemperaturbereich (> 400 °C). Im Niedertemperaturbereich erfolgt zusätzlich eine weitere Differenzierung nach der Anlagenleistung des Prozesswärmeerzeugers – in Projekte mit 3 – 5 MWth sowie solche mit mehr als 5 MWth. Diese Aufteilung kann die unterschiedliche Investitionsbereitschaft in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens oder des Produktionsprozesses widerspiegeln.
Das Gute zudem: Selbst wenn einzelne Körbe unterzeichnet sind, kann die Kommission die vorgesehenen Mittel zwischen den Körben umverteilen, um eine vollständige Mittelverwendung sicherzustellen.
Die entscheidende Frage ist daher weniger, ob 85 Gebote „viel“ oder „wenig“ sind – sondern was diese Zahl im Kontext bedeutet.
Die Tatsache, dass angesichts des engen Zeitrahmens – Veröffentlichung der endgültigen Terms & Conditions im Herbst, Bewerbungsschluss im Februar – 85 Projekte eingereicht wurden, zeigt zwei Dinge:
- Erstens haben einzelne Industrieunternehmen bereits die wirtschaftlichen Chancen der direkten Elektrifizierung erkannt und festgestellt, dass sie ihre Energieversorgung resilienter sowie unabhängiger von fossilen Brennstoffen gestalten müssen.
- Zweitens gibt es bereits marktreife Technologien für die Elektrifizierung und die direkte Erzeugung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien.
Besonders spannend werden nun die Ergebnisse sein. Sie werden wichtige Hinweise darauf geben, welche Wirtschaftlichkeitslücken tatsächlich geschlossen werden müssen, um industrielle Elektrifizierung im großen Maßstab auszulösen. Ebenso interessant wird die Verteilung der Projekte nach Temperaturbereichen, Technologien und Standorten innerhalb der EU sein.
Fest steht: Dies wird höchstwahrscheinlich nicht die letzte Auktion zur Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme gewesen sein. Entscheidend wird nun, wie die EU die Rahmenbedingungen der Auktion weiterentwickelt und besser an den Markt anpasst.