Update zur EU-Taxonomie: Aktualisiertes Briefing Paper zu den Berichtspflichten der EU-Taxonomie
Update: Mit der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission kommt es voraussichtlich zu einer zeitlichen Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht um zwei Jahre sowie einer Reduzierung des verpflichteten Anwendungskreises auf Unternehmen bzw. Konzerne mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Wir informieren Sie regelmäßig über alle Neuigkeiten aus dem Bereich ESG über die ESG News.
Am 20. Dezember 2024 veröffentlichte das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) eine Aktualisierung seines Briefing Papers zu den Berichtspflichten der Umwelttaxonomieverordnung (EU-Taxonomie) für Nicht-Finanzunternehmen. Das Briefing Paper wird regelmäßig aktualisiert und dient als Orientierungshilfe für Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Taxonomie.
Hintergrund der Veröffentlichung sind zwei neue FAQ-Dokumente zur EU-Taxonomie, sowie die laufende Konsultation zur maschinenlesbaren Auszeichnung der Taxonomieangaben (XBRL-Taxonomie). Letztere soll auch im Rahmen der CSRD-Berichterstattung Anwendung finden und ein standardisiertes digitales Klassifikationssystem für die strukturierte und maschinenlesbare Darstellung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten schaffen.
Einführung in die EU-Taxonomie
Als Klassifizierungssystem für „grüne“ Investitionen ist die EU-Taxonomie ein wichtiges Instrument des im Zuge des Europäischen Green Deals verabschiedeten Aktionsplans „Sustainable Finance“. Das übergeordnete Ziel der Verordnung ist die Neuausrichtung künftiger Kapitalflüsse hin zu nachhaltigen Investitionen.
Im Rahmen dessen müssen berichtspflichtige Unternehmen offenlegen, auf welche Weise und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sind, die gemäß der Taxonomie-Verordnung als ökologisch nachhaltig gelten. Dafür bestimmen Unternehmen den Anteil taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten gemessen an der Grundgesamtheit ihrer Aktivitäten.
Inhalt des Briefing Papers
Die
Aktualisierung des DRSC Briefing Papers bezieht sich zum einen auf die im November 2024 von der Europäischen Kommission veröffentlichten FAQ-Dokumente, die auf konkrete Fragestellungen im Rahmen der EU-Taxonomie eingehen. Zum anderen berücksichtigt das Paper den Beginn der Konsultation im Dezember 2024 zur maschinenlesbaren Auszeichnung von Taxonomieangaben im Rahmen der XBRL-Taxonomie.
Entwicklungen im Zuge der XBRL-Taxonomie
Unternehmen, die der CSRD unterliegen, sind verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichte in einem einheitlichen elektronischen Format ESEF (European Single Electronic Format) zu veröffentlichen und diese mithilfe der XBRL-Sprache (eXtensible Business Reporting Language) maschinenlesbar auszeichnen. XBRL ist ein Standard für die digitale Berichterstattung, der es ermöglicht, Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten in einer Form bereitzustellen, die von Software automatisch verarbeitet werden kann.
Das Briefing Paper konkretisiert die geplante zeitliche Implementierung der XBRL-Taxonomie. Zur Weiterentwicklung der digitalen Berichterstattung hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im Dezember 2024 eine öffentliche Konsultation zur Anpassung der technischen Regulierungsstandards der ESEF-Verordnung eingeleitet. Die gesammelten Rückmeldungen werden im zweiten Quartal 2025 ausgewertet, bevor im dritten Quartal ein Abschlussbericht veröffentlicht wird. Anschließend erfolgt die Übermittlung des überarbeiteten Standards an die Europäische Kommission, die daraufhin einen delegierten Rechtsakt zur Anpassung der ESEF-Verordnung erlässt. Erst nach dieser endgültigen Anpassung wird die maschinenlesbare Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen verpflichtend.
Neuerungen im Rahmen der FAQ-Dokumente zur EU-Taxonomie
Von den zwei neu veröffentlichen FAQ-Dokumenten befasst sich ersteres spezifisch mit der Taxonomieberichterstattung für Finanzunternehmen, während das zweite Dokument allgemeine und spezifische Fragen zur Anwendung der EU-Taxonomie für alle Unternehmen beinhaltet. Auf letzteres wird im Folgenden der Fokus gelegt.
Das FAQ-Dokument liefert Antworten auf 155 häufig gestellte Fragen rund um die EU-Taxonomie. Es geht dabei unter anderem auf die generellen Anforderungen an die Berichterstattung gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung ein und klärt konkrete Auslegungsunsicherheiten wirtschaftlicher Tätigkeiten im Zusammenhang mit deren DNSH-Kriterien („Do No Significant Harm“).
Die Struktur des Dokuments orientiert sich an den Umweltzielen der EU-Taxonomie, zu denen jeweils eigene Kapitel mit spezifischen Fragestellungen existieren. Ergänzend dazu enthält es zwei allgemeine Kapitel zur Verordnung selbst.
Das FAQ-Dokument liegt derzeit als Entwurf vor und ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar. Nach der Übersetzung in die EU-Amtssprachen wird der Entwurf im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Es ist zu beachten, dass die Antworten der Europäischen Kommission keine rechtsbindende Wirkung haben, sondern lediglich Klarstellungen bieten. Daher bleibt eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der Verordnung und den Delegierten Rechtsakten der Taxonomie erforderlich.
Angesichts der Vielzahl an FAQs zur EU-Taxonomie folgt nachstehend eine aktuelle Übersicht aller bisher veröffentlichten FAQ-Dokumente (Stand Februar 2025):
- FAQs zur UmwelttaxonomieVO (April 2021),
- FAQs zum delegierten Rechtsakt bzgl. der beiden klimabezogenen Umweltziele (April 2021),
- FAQs zum delegierten Rechtsakt zur Taxonomieberichterstattung (Juli 2021),
- FAQs zur vereinfachten Taxonomieberichterstattung (Dezember 2021),
- FAQs zum delegierten Rechtsakt zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten (i.V.m. Atomenergie und Erdgas) bzgl. der beiden klimabezogenen Umweltziele und zur Änderung der Taxonomieberichterstattung (Februar 2022),
- FAQs zur Taxonomieberichterstattung (Oktober 2022),
- FAQs zum delegierten Rechtsakt bzgl. der vier nichtklimabezogenen Umweltzielen und zur Änderung der Taxonomieberichterstattung und zum delegierten Rechtsakt zur Änderung 7 alter und zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten bzgl. der beiden klimabezogenen Umweltziele (Juni 2023),
- FAQs zur Anwendung des Mindestschutzes (Juni 2023),
- FAQs zum delegierten Rechtsakt bzgl. der beiden klimabezogenen Umweltziele (Oktober 2023),
- FAQs zur Taxonomieberichterstattung (Oktober 2023),
- FAQs zur Taxonomieberichterstattung (November 2024), und
- Entwurf von
FAQs zu allgemeinen Fragen und zu den delegierten Rechtsakten (November 2024)
Ausgewählte fachliche Fragestellungen aus dem FAQ-Dokument
Allgemeiner Teil
Das FAQ-Dokument konkretisiert im allgemeinen Teil, dass Unternehmen verpflichtet sind, die Taxonomie-Konformität ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten jährlich im Rahmen ihrer Berichterstattung zu bewerten. Sie können allerdings unter bestimmten Bedingungen auf bereits vorhandene, gültige Nachweise aus Vorjahren zurückgreifen. Dies ist möglich, wenn keine wesentlichen Änderungen in den Umweltwirkungen der Tätigkeiten oder den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgetreten sind, die das Ergebnis der Taxonomie-Konformitätsbewertung beeinflussen würden (Q9).
Fragen zum Umweltziel des Klimaschutzes
Im Abschnitt 3.18 zur Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten im Umweltziel des Klimaschutzes stellt das FAQ-Dokument klar, dass es für die Taxonomiefähigkeit nicht ausreicht, wenn Komponenten lediglich Teil eines Null-Emissionsfahrzeugs sind. Berücksichtigt werden ausschließlich solche Komponenten, die einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Umweltleistung des Fahrzeugs leisten, wie etwa Elektromotoren und regenerative Bremssysteme (Q17).
Außerdem war es bisher nicht eindeutig, ob sich Abschnitt 8.1 (Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten) ausschließlich auf firmeninterne Rechenzentren (In-house Data Centers) bezieht. Im FAQ-Dokument wird erklärt, dass unter diesem Bereich alle Arten von Rechenzentren erfasst sind, einschließlich der Tätigkeiten in Colocation-Rechenzentren, die von Drittanbietern betrieben werden (Q64).
Fragen im Zusammenhang mit der delegierten Verordnung
Im Dokument heißt es außerdem, dass Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung der EU-Taxonomie keine Vorjahreszahlen veröffentlichen müssen. Diese Klarstellung war insbesondere mit Blick auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Taxonomieberichtspflicht im nächsten Jahr erforderlich, da der Rechtstext keine explizite Befreiung zur Angabe von Vorjahreszahlen in solchen Fällen enthält (Q146).
Key takeaways
- Neue FAQs zur EU-Taxonomie erläutern Anforderungen an die Berichterstattung, DNSH-Kriterien und Berichtspflichten
- Die Rückmeldungsphase zur Anpassung der technischen Regulierungsstandards der ESEF-Verordnung läuft aktuell bis ins 2. Quartal 2025