VAE: Freiberufliche Tätigkeit in Dubai – Lizenz und Visum
Neben den zahlreichen internationalen Unternehmen haben vor allem die freiberuflichen Tätigkeiten in den Vereinigte Arabische Emirate (VAE) in den letzten Jahren wesentlich an Bedeutung gewonnen. Aufgrund der einzigartigen Geschäftsbedingungen, der sehr guten Infrastruktur und der steuerlichen Vorteile befinden sich seit Jahren eine Vielzahl von internationalen Unternehmen in den VAE. Solche Unternehmen sind bei ihrem Wachstum jedoch wiederum auf Freelancer angewiesen, die im Gegensatz zu dauerhaft Beschäftigten eine flexiblere und kostengünstigere Alternative bieten. Zudem wächst insbesondere innerhalb der jüngeren Bevölkerung das Streben nach Unabhängigkeit, flexiblen Arbeitszeiten und einer Arbeitsmöglichkeit ohne Vorgesetzten.
Nicht nur aus diesen Gründen bieten die VAE neben der eigenen Unternehmensgründung eine weitere durchaus attraktive Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in den VAE und eine Alternative zur eigenen Unternehmensgründung. Unklarheiten im Hinblick auf die Rechtslage der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis wurden durch die Einführung der Lizenz für Freiberufler mittlerweile beseitigt. Diese Genehmigung ermöglicht es Freiberuflern in verschiedenen Fachbereichen ihre Dienstleistungen auf Beratungsbasis anzubieten und zudem eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dabei sind Freiberufler regelmäßig nur vorübergehend für ein bestimmtes Unternehmen tätig, was eine größere Flexibilität für beide Vertragsparteien mit sich bringt.
Eine solche Lizenz kann in Dubai u.a. in den Freihandelszonen der Dubai Media City (DMC), dem Dubai Knowledge Park (DKP), Dubai Internet City (DIC), und dem Dubai Design District (d3), also entsprechend der Fachbereiche Medien, Bildung, Technologie und Design bei der TECOM Group beantragt werden. Die Ausstellung der Lizenz geschieht dann regelmäßig in 10 bis 15 Tage nach Genehmigung des Antrags. Darüber hinaus ist eine solche Lizenz seit kurzem auch in Form des Talent Pass der Dubai Airport Free Zone (DAFZ) für die Branchen Kunst, Medien, Technologie, Marketing, Kultur, Bildung und Beratung erhältlich. Aus rechtlicher Sicht ist hierbei insbesondere die Identifizierung der einschlägigen Aktivität der Freelancer-Lizenz maßgeblich. Die Kosten für die Lizenz variieren je nach Freihandelszone, sind jedoch zweifelsohne deutlich geringer als bei einer Unternehmensgründung.
Zwar sind Freiberufler mehrwertsteuerpflichtig und gegebenenfalls zur Registrierung verpflichtet, dennoch ergeben sich für sie zahlreiche Vorteile. So sind sie nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden, sondern können je nach Absprache mit ihrem Auftraggeber in dessen Räumlichkeiten oder an sämtlichen anderen Örtlichkeiten arbeiten. Außerdem bieten viele Freihandelszonen den Freiberuflern Flexi-Desks oder auch die Möglichkeit zur Nutzung von Konferenz- oder Büroräumen an.
Ist dem Inhaber einer Lizenz für Freiberufler die Beschäftigung von eigenen Angestellten zwar nicht gestattet, so kann er die Lizenz hierzu jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ohne weiteres in eine Gewerbeberechtigung umzuwandeln und als reguläres Unternehmen mit Angestellten agieren. Insgesamt sind daher bei einer freiberuflichen Tätigkeit die ohnehin anfallenden Fixkosten, vor allem zu Beginn der Tätigkeit sehr überschaubar, was, im Gegensatz zu einer Unternehmensgründung den Einstieg in den jeweiligen Fachbereich enorm erleichtert und die wirtschaftlichen Risiken minimiert.
Der Erhalt einer solche Lizenz ist dabei Voraussetzung für das zwingend notwendige Arbeitsvisum. Das Visum kann nach Erhalt der Freiberufler Lizenz bei der Dubai Development Authority (DDA) beantragt werden. Ist der freiberuflich Tätige dagegen bereits im Besitz eines Visums, beispielsweise als Arbeitnehmer eines Unternehmens oder als Ehegatte eines solchen, so bedarf es vor Beantragung der Lizenz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Sponsors.