VAE: Neues Jahr, neue Schiedsinstitution in Abu Dhabi
Während das entsprechende Gesetz zur Umstrukturierung und die Schiedsordnung der arbitrateAD noch nicht veröffentlicht wurden, soll nach Aussage der Kammer für alle bereits laufenden Verfahren weiterhin die ADCCAC zuständig bleiben. Für alle Verfahren ab dem 1. Februar 2024 wechselt der Zuständigkeitsbereich zur neuen Schiedsinstitution unter Anwendung der noch neu zu erlassenden Schiedsordnung.
Es kann davon ausgegangen werden, dass sich im Zusammenhang mit der Umstellung auf arbitrateAD komplexe Rechtsfragen ergeben könnten, deren Entscheidung von den Gerichten des Schiedsortes und/oder während des Vollstreckungsverfahrens getroffen werden. Parteien, die derzeit an bestehende Verträge gebunden sind, in denen Streitigkeiten an die ADCCAC verwiesen werden, wird empfohlen, die Auswirkungen der noch zu erlassenden Übergangsvereinbarungen, einschließlich etwaiger Schiedsgerichtsklauseln bestehender oder neuer Verträge, sorgfältig zu überprüfen.
Weiterhin bleibt offen, ob für den Fall, dass sich die Parteien nicht auf einen bestimmten Sitz einigen können, nach der neuen Schiedsordnung der Standard-Schiedssitz Abu Dhabi oder möglicherweise Abu Dhabi Global Market sein wird. Parallelen könnten zu den neuen DIAC-Regeln gezogen werden, wonach unter diesen Umständen das Dubai International Financial Centre als Sitz vorgesehen wird. Darüber hinaus ist die mögliche Gründung eines Verbands zwischen arbitrateAD und des ADGM Arbitration Centre noch unklar.
In jedem Fall: Die Einführung von arbitrateAD markiert die jüngste Entwicklung in einer Reihe von Änderungen der Schiedslandschaft nicht nur in den VAE, sondern im gesamten Nahen Osten. Da die ADCCAC-Regelungen zuletzt 2013 aktualisiert wurden, bietet dieser Schritt eine vielversprechende Chance, die Schiedsgerichtsbarkeit in Abu Dhabi voranzubringen.