Vermögensabschöpfung, Bekämpfung Geldwäsche
- Zentralisierte und stärker vernetzte Vermögensabschöpfung in Deutschland
- Strengere Melde- und Compliancepflichten für Unternehmen, insbesondere im Finanzsektor
Hierzu sollen u. a. Vermögensabschöpfungsstellen und Vermögensverwaltungsstellen neu errichtet werden. Deren Aufgaben und Befugnisse sowie Vorgaben zur Vermögensverwaltung werden ebenfalls mit dem Gesetz geregelt. Bereits bestehende Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche werden damit konkretisiert, ausgedehnt oder verschärft.
Neue und geänderte Zuständigkeiten
Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie (EU) 2024/1260 durch ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten um; das nationale Recht – insbesondere @dejure § 73 StGB – entspricht bereits weitgehend den EU‑Vorgaben, wird aber strukturell ergänzt. Dazu werden spezialisierte, zentrale Anlaufstellen für das Auffinden, Sichern und Verwalten von Vermögenswerten aus Straftaten eingerichtet.
Kernpunkt ist die Einrichtung zentraler Vermögensabschöpfungs‑ und Vermögensverwaltungsstellen:
- Vermögensabschöpfungsstellen (Asset Recovery Offices): Diese Aufgabe wird den Staatsanwaltschaften der Länder übertragen; die Länder können die Aufgabe bei einer oder mehreren Staatsanwaltschaften zentralisieren (Schwerpunktstaatsanwaltschaften).
- Vermögensverwaltungsstellen (Asset Management Offices): Die Aufgabe soll – ebenfalls auf Länderebene – zentral einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden.
- Die polizeilichen Aufgaben bei der Vermögensabschöpfung soll das Bundeskriminalamt (BKA) zentral wahrnehmen.
Erweiterte Zugriffsrechte auf Register und Daten
Staatsanwaltschaften erhalten künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen erweiterten Zugang zu:
- steuerlichen Informationen,
- Halter‑ und Registerdaten aus dem Straßenverkehrsbereich,
- entsprechenden Daten aus der Binnenschifffahrt.
Bereits bestehende Befugnisse zur Nutzung von Sozialdaten bleiben bestehen.
Änderungen im internationalen Rechtshilfeverfahren (IRG)
Das Internationale Rechtshilfegesetz (IRG) wird überarbeitet, um die grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung zu beschleunigen und zu vereinheitlichen.
Vorgesehen sind insbesondere:
- einheitliche Regeln zum Informationsaustausch mit Vermögensabschöpfungsstellen anderer EU‑Staaten,
- kurze Reaktionsfristen auf ausländische Anfragen,
- definierte Ablehnungsgründe,
- Vorgaben zur Nutzung übermittelter Daten.
Neu ist: Informationen können künftig auch ohne vorheriges ausdrückliches Ersuchen an andere Mitgliedstaaten weitergegeben werden, um die grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögen deutlich zu beschleunigen.
Neue Regeln zur Notveräußerung beschlagnahmter Vermögenswerte
@dejure § 111p StPO wird erweitert: Betroffene können künftig die Notveräußerung eines sichergestellten Gegenstands beantragen, wenn
- der Gegenstand an Wert verliert oder
- die Aufbewahrung unverhältnismäßig ist (z.B. hohe Lager‑ oder Pflegekosten).
Wird der Antrag abgelehnt, ist ein gerichtliches Überprüfungsverfahren vorgesehen.
Dadurch wird die frühzeitige Verwertung werthaltiger, aber kostenintensiver oder wertmindernder Sicherungsgegenstände rechtssicherer und für Betroffene überprüfbar ausgestaltet.
Verschärfte Pflichten und Meldeanforderungen für Unternehmen, insbesondere Finanzinstitute
Im Zusammenhang mit der Vermögensabschöpfung ist das Inkrafttreten der neuen GwG‑Meldeverordnung (GwGMeldV) zum 03.2026 besonders relevant.
Banken müssen Geldwäsche‑Verdachtsmeldungen künftig:
- einheitlich,
- digital,
- und deutlich strukturierter als bisher an die Behörden übermitteln.
Praktische Folgen
Finanzinstitute prüfen bestimmte Vorgänge intensiver und holen zusätzliche Informationen ein. Für Bankkunden und Unternehmen bedeutet dies vermehrt Rückfragen zu:
- Hintergrund von Zahlungen,
- Vorlage von Rechnungen, Verträgen,
- Erklärungen und Nachweisen zur Herkunft von Geldern.
Bankinterne Risikosysteme markieren u.a. größere Geldeingänge, ungewöhnliche Überweisungen oder häufige Bareinzahlungen als besonders prüfungsbedürftig.
Zusammengefasst führt die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 in Deutschland zu einer stärker zentralisierten, datenbasierten und international vernetzten Vermögensabschöpfung, verbunden mit verschärften Melde‑ und Compliance‑pflichten für Unternehmen – insbesondere im Finanzsektor.
Quellen:
- https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105869.pdf
- Interessant ist in diesem Zusammenhang der Vorschlag des Bundesrates, die Beweislast umzukehren: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0101-0200/131-26(B).pdf?_blob=publicationFile&v=1