Debatten über die Reaktivierung der Vermögensteuer im Bundestag
- Reaktivierung der Vermögensteuer
- Abschaffung der 300-Wohneinheiten-Regelung
- Antrag der Linkspartei und der Grünen im Bundestag diskutiert
„Schluss damit!“
„Schluss damit“! – Unter diesem Schlagwort kritisiert Heidi Reichinnek (Die Linke) die soziale Ungerechtigkeit in Deutschland und fordert „endlich“ die Vermögensteuer zu reaktivieren, um mit den Mehreinnahmen Investitionen auf Landesebene zu ermöglichen. Gefordert wird ein Steuersatz von jährlich einem Prozent ab der ersten Million Euro Privatvermögen. Wie bereits in unserem Artikel vom 12. Februar dargestellt, wären Freibeträge für Unternehmens- bzw. Betriebsvermögen vorgesehen.
Ein pauschaler Freibetrag für Betriebsvermögen von 5 Mio. Euro solle, so die Linke, Kleinbetriebe schützen. Dass dieser nicht ausreichen dürfte, um die mittelständische Wirtschaftsstruktur in Deutschland vor erheblichen Liquiditätsabflüssen zu schützen, haben wir in unserem Artikel vom 12. Februar 2026 „Deutschland auf dem Weg zu einer neuen Vermögensteuer?“ bereits thematisiert.
Risiken einer Besteuerung der Vermögenssubstanz
Die Union äußert sich kritisch zu den Vorschlägen und warnt eindringlich davor, dass eine Vermögensteuer, wie sie von den Linken gefordert wird, erhebliche Risiken einer starken Besteuerung der Vermögenssubstanz mit sich bringt. Vermögen ist oftmals nicht liquide und verfügbar auf Bankkonten, sondern ist in Gebäuden, Maschinen und anderem Betriebsvermögen gebunden. Gerade in schwachen Wirtschaftsjahren bestehe daher die Gefahr, dass die Vermögensteuer nicht aus den laufenden Erträgen des Vermögens gezahlt werden könne, wodurch zwangsläufig das Eigenkapital von Unternehmen belastet würde. Eine Belastung des Eigenkapitals schwäche die Investitionsfähigkeit der Unternehmen und somit deren Krisenfestigkeit, so Prof. Dr. Matthias Hiller von der Unionsfraktion.
Das Institut für Wirtschaft warnte bereits vor schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaft durch eine Vermögensteuer. Eine Ungleichverteilung des Vermögens in Deutschland liege zwar grundsätzlich vor, so das IW. Die Wiedereinführung einer Vermögensteuer würde jedoch vor allem Unternehmen belasten, da rund 2/3 der hohen Vermögen aus Betriebsvermögen bestehe.
„Vermögenskonzentration ist real“
Die SPD äußert sich weniger kritisch und erachtet die Themen „Vermögenskonzentration und Vermögensverteilung“ als Problem. Mit extremen Vermögen gingen auch Macht und Gestaltungsmöglichkeiten einher, so Marsa Parvi (SPD-Fraktion). Die Reaktivierung der Vermögensteuer war im Bundestagswahlprogramm der SPD vorgesehen, fand jedoch keinen Niederschlag im Koalitionsvertrag. Die SPD zeigt sich aber grundsätzlich offen für eine Wiedereinführung einer Vermögensteuer.
„Mehreinnahmepotential bei der Erbschaftsteuer“
Die Grünen sehen ein erhebliches Steuermehreinnahmepotential indes bereits in einer Reform der Erbschaftsteuer. Auch ohne Vermögensteuer ist aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch eine Reform der Erbschaftsteuer mit Mehreinnahmen von 20 Milliarden Euro bei den Ländern zu rechnen. Diese Mehreinnahmen könnten für die Daseinsvorsorge oder für bessere Bildung genutzt werden.
Ein Antrag der Grünen, der ebenfalls im Bundestag diskutiert und an den Finanzausschuss weitergeleitet wurde, beinhaltet die Abschaffung der „De-facto Steuerbefreiung bei Erbschaften mit mehr als 300 Wohneinheiten“ und die gesetzliche Klarstellung, dass Immobilien im Betriebsvermögen, die zu einer Gesellschaft gehören, deren Hauptzweck in der Vermietung von Wohnungen besteht (sog. Wohnungsunternehmen), stets als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren sind.
Fazit
Die geführte Debatte im Bundestag hat einmal mehr verdeutlicht, wie aufgeladen die politischen Diskussionen über eine Umverteilung von Vermögen in Deutschland durch Reaktivierung einer Vermögensteuer und/oder Reform der Erbschaftsteuer sind. Darüber hinaus ist die Debatte zur Vermögensteuer untrennbar mit der Debatte zur Erbschaftsteuer verwoben.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer steht noch immer aus. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Bundesverfassungsgericht hier gegenüber der geltenden Gesetzeslage positioniert. Bereits jetzt zeigen jedoch interne Abstimmungsrunden in den Finanzministerien, dass die politischen Diskussionen und Reformansätze auch dort durchschlagen. Verbindliche Auskünfte zu Wohnungsunternehmen werden beispielsweise in kaum einem Bundesland noch erteilt.


