Verrechnungspreise in China: Neue chinesische Berichtspflichten veröffentlicht
Als Reaktion auf die BEPS-Maßnahmen („Base Erosion and Profit Shifting”) der OECD hat die chinesische staatliche Steuerverwaltung („SAT”) für die im September 2015 veröffentlichten Entwürfe zur Neuregelung verrechnungspreisbezogener Sachverhalte öffentliche Stellungnahmen zugelassen. Rund 10 Monate nach Erhalt relevanter Stellungnahmen und weiteren internen Diskussionen innerhalb der SAT, wurde am 13. Juli 2016 nun der erste finale Teil der neuen Verrechnungspreisregelungen publiziert, die sog. Verrechnungspreisberichtspflichten.
Der Abschluss des Rundschreibens [2016] Nr. 42 wird in China als ein wichtiger Fortschritt bei der geltenden Verrechnungspreisgesetzgebung erachtet. Anstelle einer Ablösung der jetzigen Verrechnungspreisregelungen wird erwartet, dass die SAT – ähnlich der aktuellen Situation – die Segmentsänderungen in einem mehrstufigen Verfahren erlassen wird.
Das Rundschreiben basiert auf
Aktionspunkt 13 des BEPS-Maßnahmenplans und auf den Erfahrungen, die die chinesischen Steuerverwaltungen seit Verabschiedung der Verrechnungspreisregelungen im Jahr 2009 während einer auf Verrechnungspreise bezogenen Risikobewertung gewonnen hat. Das Rundschreiben wird ab dem Geschäftsjahr 2016 wirksam. Nachfolgend sind die neuen chinesischen Berichtspflichten in Bezug auf Verrechnungspreise zusammengefasst:
Anforderungen |
Anwendungsbereich |
Frist |
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| Offenlegungsformulare von Transaktionen mit verbundenen Unternehmen | Alle Gesellschaften oder Betriebsstätten in China, die nach tatsächlichen gebuchten Gewinnen besteuert werden | 31. Mai des Folgejahres | |
| Verrechnungspreisdokumentation |
Masterfile und bereits verfügbares Masterfile |
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Innerhalb von 12 Monaten nach dem Geschäftsjahresende der Konzernobergesellschaft |
| Local file |
Der Steuerpflichtige erfüllt mind. eines der nachfolgenden Kriterien:
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30. Juni des Folgejahres (auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen einzureichen) | |
| Sonderdatei |
Die Steuerpflichtige erfüllt mind. eines der nachfolgenden Kriterien:
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30. Juni des Folgejahres (auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen einzureichen) | |
| Country-by-Country Report („CbC-Report”) |
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Innerhalb von 12 Monaten nach dem Geschäftsjahresende der Konzernobergesellschaft | |
* Im Vergleich zu den aktuellen VP-Vorschriften sind die Unternehmen, die nur inländische Transaktionen mit verbundenen Parteien haben, von VP-Dokumentationspflichten ausgenommen (für sowohl lokale Dateien als auch Sonderdateien).
Die wichtigsten Änderungen der detaillierten Anforderungen an die einzelnen Berichte können wie folgt zusammengefasst werden:
Offenlegungsformulare von Transaktionen mit verbundenen Unternehmen
Erhöhung der Anzahl von ursprünglich 9 auf aktuell 22 Formulare. Hierbei sind insbesondere nachfolgende Informationen von gesonderter Bedeutung:
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Detaillierte Informationen zu verbundenen Unternehmen mit denen die volumenstärksten Transaktionen bestehen (zu berücksichtigen sind die 5 umsatzstärksten Transaktionen), einschließlich des Landes der Registrierung und des Betriebs, des effektiven Steuersatzes, des registrierten Kapitals und des Namens des gesetzlichen Vertreters;
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Detaillierte Informationen über die interne Organisation des Steuerpflichtigen mit detaillierten Personalangaben, Funktionen und Reporting-Zielgruppen der einzelnen Abteilungen;
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Erweiterung der Anforderung der Segmentfinanzdaten mit verbundenen und nicht-verbundenen Unternehmen an die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation auf alle Steuerpflichtigen.
Im Hinblick auf die genauen Anforderungen der jeweiligen Offenlegungsformulare bei konzerninternen Transaktionen sind noch einige Punkte abschließend zu klären. Nach der Erläuterung der SAT vom 13. Juli 2016 sollen Steuerpflichtige die auszufüllenden Tabellen nach dem für ihren Fall am ehesten zutreffenden Sachverhalt wählen. Dennoch ist zu erwarten, dass zumindest die vorgenannten detaillierten Informationen bzgl. der Haupttransaktionen mit verbundenen Unternehmen und der internen Organisation von allen Steuerpflichtigen auszufüllen sind.
Verrechnungspreisdokumentation
Neu bei den chinesischen Verrechnungspreisregelungen ist ein 3-stufiger Reporting-Ansatz, bestehend aus der Master file – angelehnt an den von der OECD veröffentlichten BEPS Aktionspunkt 13 – und dem Country-by-Country Report (CbCR).
Zusätzlich wurden die Anforderungen an das Local file deutlich erhöht. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Bereiche:
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Einbeziehung detaillierter Informationen und mögliche Nachweise über die Fremdüblichkeit von Anteilsübertragungen zwischen verbundenen Parteien;
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Detaillierte Offenlegung von Informationen über Auslandsinvestitionen;
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Separate Überprüfung der Fremdvergleichsnatur von gruppeninternen Dienstleistungen, einschließlich einer detaillierten Beschreibung, wie die Dienstleistung erbracht wird, der genauen Verrechnungspreisbildung (inkl. Servicekosten, angewandtem Aufschlag, Zuteilungsgrundsatz und -faktoren) sowie eines entsprechenden „Benefit Tests“;
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Analyse der gesamtgruppenbezogenen Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit der Tätigkeit des chinesischen Steuerpflichtigen, einschließlich der
– Angabe aller beteiligten verbundenen Unternehmen und ihren jeweiligen Funktionen
– neuesten Finanzinformationen aller Beteiligten
– Berücksichtigung der spezifischen Faktoren vor Ort (z.B. Standortvorteile und
Marktverhältnisse) sowie
– der Beschreibung des Gewinnaufteilungsgrundsatzes der Gruppe und der Ergebnisse über
die gesamte Wertschöpfungskette hinweg.
Die Sonderdatei bleibt im Vergleich zu den früheren Anforderungen nahezu unverändert.
Fazit
Die neuveröffentlichten Berichtspflichten im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen erhöhen deutlich die Belastung der Steuerpflichtigen sowohl für Offenlegungsformulare von Transaktionen mit verbundenen Unternehmen als auch für die Verrechnungspreisdokumentation. Die Regelungen betreffen zudem Steuerpflichtige, die nicht zur Anfertigung einer Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet sind. Ein zentrales Thema für Tochtergesellschaften wird künftig sein, wie und ob sie in umfassendem Maß auf von der Konzernobergesellschaft benötigten Informationen bei der Analyse der Wertschöpfungskette Zugriff bekommen. Daher ist eine zeitnahe Vorbereitung für alle chinesischen Tochtergesellschaften ausländischer Gruppen empfehlenswert. Das gilt insbesondere für die entsprechende, auf die Gruppe abgestimmte, Vorgehensweise bei der Informationssammlung und die generelle Offenlegungsstrategie.
International tätige Unternehmensgruppen, die in China ein Masterfile vorlegen müssen oder potenziell dem Austausch einer länderbezogenen Berichterstattung (Country-by-Country Reporting) unterliegen, stehen vor der Aufgabe, eine konsistente Offenlegung zwischen Local file und Masterfile/CbCR zu gewährleisten. Des Weiteren müssen Überlegungen innerhalb der Unternehmen stattfinden, wie Abweichungen zu früheren bereits an die Finanzverwaltung übermittelten Dokumentationen argumentativ zu begegnen ist.
Im Hinblick auf die neuen Offenlegungsformulare für Transaktionen mit verbundenen Unternehmen ist zu erwarten, dass die Steuerbehörden im Anschluss ihr Augenmerk auf die Risikobewertung sowie die Bewertung von nicht bezahlten Quellensteuern legen werden. Deshalb ist die Konsistenz und Richtigkeit der Offenlegungsinformationen als sehr entscheidend zu betrachten. Die SAT wird u.E. ausführliche Erläuterungen zur Unterstützung einer reibungslosen Umsetzung des Rundschreibens veröffentlichen. Neue Entwicklungen können Sie im
TP Global Update verfolgen.