Veröffentlicht am 2. Juni 2026
Lesedauer ca. 8 Minuten

Wie verschuldungsfähig sind Energieversorgungsunternehmen und welche Finanzierungsspielräume ermöglichen aktuelle Finanzierungsprogramme einzelner Bundesländer?

  • EVUs stehen unter wachsendem Finanzierungsdruck durch sinkende Profitabilität
  • Bundesländer stärken EVUs mit neuen Finanzierungs- und Bürgschaftsprogrammen
  • Eigenkapitalnahe Instrumente verbessern Kapitalstruktur und Investitionsfähigkeit
  • Konzernfinanzierung und Landesbürgschaften erleichtern Zugang zu Fremdkapital
Minh Fleury
Senior Associate
MBA Business Consulting
Vivien Simon
M.Sc. Betriebswirtschaft
Stabile Investitionsverläufe, wirtschaftliche Planungssicherheit sowie unternehmensfreundliche Markt- und Finanzierungsbedingungen sind für Energieversorgungsunternehmen (EVUs) längst nicht mehr die Regel. Stattdessen sehen sich EVUs zunehmend mit unsicheren politischen Rahmenbedingungen, einem immer komplexeren Rechts- und Regulierungsrahmen sowie restriktiveren Kapitalgebern konfrontiert.

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Gleichzeitig müssen aktuell und in den nächsten Jahren Investitionen in bislang nicht gekannter Größenordnung bewältigt werden, während die Profitabilität der Geschäftsaktivitäten sowie die Verschuldungskapazität abnehmen. Damit die Umsetzung der Energiewende nicht durch Finanzierungshürden gebremst oder gar verhindert wird, haben erste Bundesländer neue Finanzierungsprogramme entwickelt. Nachfolgend zeigen wir, wie sich die Finanzierungssituation der EVUs aktuell darstellt und welchen Beitrag die neuen Programme und Instrumente einzelner Bundesländer zur Stärkung der Finanzierungskraft der EVUs leisten.

Sinkende Profitabilität und Verschuldungskapazität bei EVUs

Die finanzwirtschaftliche Entwicklung von EVUs lässt sich anhand von wenigen Kennzahlen gut nachvollziehen, die aus den im Unternehmensregister veröffentlichten Jahresabschlüssen von EVUs abgeleitet werden können. Nachfolgend werden drei wesentliche Kennzahlen fokussiert: die EBITDA-Marge, der dynamische Verschuldungsgrad (Leverage) sowie die Eigenkapitalquote. Für den Zeitraum von 2020 bis 2024 zeigen die folgenden Diagramme die finanzwirtschaftliche Entwicklung von 105 analysierten EVUs.

Die untersuchte EBITDA-Marge setzt das EBITDA ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen und dient als Indikator für die operative Profitabilität. Während im Jahr 2020 noch nahezu drei Viertel der EVUs eine EBITDA-Marge von mehr als 10% erwirtschafteten, lag der Anteil im Jahr 2024 nur noch bei 56%. Ein klarer Indikator für steigende Kosten und zunehmende Ergebnisbelastungen.

Der Rückgang der Profitabilität schlägt sich in einer verminderten Verschuldungsfähigkeit nieder. Eine wichtige Kennzahl für die Beurteilung der Verschuldungsfähigkeit ist der dynamische Verschuldungsgrad (Leverage).

Dieser beschreibt das Verhältnis der Nettoverschuldung zum EBITDA und gibt Auskunft, nach wie vielen Jahren ein EVU die bestehenden Nettoschulden aus eigener Ertragskraft begleichen könnte. Seitens der Banken wird in der Regel ein Wert bis ca. 4,5 als tragfähig angesehen. Der Anteil der Unternehmen mit einem dynamischen Verschuldungsgrad innerhalb dieses Korridors reduziert sich von rund 60% im Jahr 2020 auf etwa 52% im Jahr 2024. Dies bedeutet für nahezu 48% der analysierten Unternehmen, dass bereits im Jahr 2024 die Verschuldungsfähigkeit eingeschränkt war. Angesichts der noch bevorstehenden Investitionsherausforderungen in den nächsten Jahren eine sehr schwierige Ausgangssituation.

Die Eigenkapitalquote, definiert als Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme, stellt eine zentrale Kennzahl für die finanzielle Stabilität und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens dar. Eine Quote von über 25% wird bei EVUs regelmäßig als solide bewertet. Im Betrachtungszeitraum reduzierte sich der Anteil der EVUs, die diese Schwelle erreichen, von rund 94% im Jahr 2020 auf etwa 85% im Jahr 2024. Der erkennbare Rückgang macht deutlich, dass die Eigenkapitalverfügbarkeit bei einer wachsenden Zahl von EVUs zunehmend begrenzt ist und die finanzielle Stabilität unter Druck gerät.

Diese negativen finanziellen Entwicklungen kollidieren mit den zu erwartenden steigenden Investitionsvolumina der nächsten Jahre oder sogar Jahrzehnte. Die aus der Energiewende, aber auch aus der Wasserversorgung oder der Digitalisierung resultierenden Investitionsbedarfe werden die Investitionen der Vergangenheit um ein Vielfaches übersteigen.

In dieser Gemengelage – sinkende Profitabilität und Verschuldungsspielräume bei gleichzeitig steigenden Investitionsbedarfen – werden viele EVUs an ihre Finanzierungsgrenzen stoßen.

Um den skizzierten Entwicklungen entgegenzuwirken und die EVUs finanziell zu unterstützen, haben einige Bundesländer unterschiedliche Finanzierungsprogramme initiiert.

Neue Maßnahmen der Länder zur Stärkung der Finanzierungsfähigkeit der EVUs

Die bisher verfügbaren Länderprogramme und -instrumente verfolgen das gleiche Ziel, die Finanzierungsfähigkeit der EVUs zu verbessern, unterscheiden sich aber in ihrer Ausgestaltung. Die Instrumente in Sachsen-Anhalt und Hessen zielen darauf ab, die Kapitalbasis der EVUs durch eigenkapitalähnliche Mittel zu stärken. Demgegenüber setzen Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen mit Landesbürgschaften vor allem beim Zugang zu Fremdkapital sowie den Finanzierungskonditionen an. Die Programme in Thüringen und Niedersachsen fokussieren sich auf die Vereinfachung „konzerninterner“ Kreditweiterleitung.

Eigenkapitalnahe Instrumente

Im Vordergrund der Länderprogramme von Sachsen-Anhalt und Hessen steht insbesondere die gezielte Stärkung der Eigenkapitalbasis von EVUs durch den Einsatz von eigenkapitalnahen Instrumenten. Zielstellung ist, die Kapitalstruktur und somit die Aufnahmefähigkeit für weiteres Fremdkapital zu verbessern.

Sachsen-Anhalt: Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt

In Sachsen-Anhalt wurde mit dem Programm Kommunalkredit Transformation ein Instrument geschaffen, das Vorhaben in den Bereichen Energie, Gebäude, Verkehr sowie Wasser- und Abwasserwirtschaft fördert. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt dabei Darlehen an kommunale Gebietskörperschaften, die diese Mittel in Form von Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt an kommunale Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit weiterleiten.

Die Darlehen können bis zur vollständigen Deckung des Finanzierungsbedarfs gewährt werden, ohne feste Mindest- oder Höchstgrenzen. Laufzeiten von bis zu 30 Jahren sowie endfällige Tilgung bieten insbesondere für kapitalintensive Infrastrukturprojekte mit langen Anlaufphasen erhebliche Liquiditätsvorteile. Sicherheiten sind zunächst nicht erforderlich. Die Zinssätze werden durch die Investitionsbank unter Berücksichtigung der Kapitalmarktbedingungen festgelegt. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV vorliegt.

Hessen: Landesverbürgtes Nachrangkapital

Mit dem EnergieFonds hat Hessen ein Förderinstrument aufgelegt, das sowohl eine eigenkapitalnahe Finanzierung als auch eine umfassende Risikoabsicherung bereitstellt. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom- und Wärmenetze, Energiespeicher sowie Wasserstoffinfrastruktur.

Die Förderung erfolgt über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen in Form von Nachrangdarlehen. Darüber hinaus sichert das Land Hessen die Darlehen zusätzlich über eine hundertprozentige Bürgschaft ab. Insgesamt steht ein Bürgschaftsrahmen von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Die Darlehen sind auf maximal 30% der Investitionskosten sowie auf höchstens EUR 100 Mio. pro Unternehmen begrenzt. Laufzeiten und Zinsbindungen von bis zu 30 Jahren ermöglichen eine langfristige Planungssicherheit. Die Verzinsung erfolgt zu einem marktgerechten und beihilfefreien Festzinssatz.

Bürgschaften

Im Unterschied zu den Programmen von Sachsen-Anhalt und Hessen erfolgt bei den Bürgschaftsprogrammen keine direkte Bereitstellung von Kapital bzw. keine Stärkung der Kapitalstruktur mit wirtschaftlichem Eigenkapital, sondern durch die Gewährung von Sicherheiten eine Verbesserung von Fremdkapitalzugang und -bedingungen.

Schleswig-Holstein: Landesbürgschaften Wärmenetze

In Schleswig-Holstein wurden die landeseigenen Förderprogramme um das Bürgschaftsprogramm Wärmenetze ergänzt. Das Land übernimmt hierzu Bürgschaften für Kredite, die für Investitionen in den Neubau und die Erweiterung von Wärmenetzen bereitgestellt werden. Adressiert werden insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Zweckverbände, aber auch private Unternehmen und Genossenschaften.

Die Bürgschaften können mit bis zu 50% einen erheblichen Anteil des Kreditrisikos abdecken, wodurch sich die Finanzierungskonditionen für den Kreditnehmer verbessern. Insgesamt können Bürgschaften von bis zu EUR 2 Mrd. übernommen werden.

Nordrhein-Westfalen: Landesbürgschaften

Auch das Land Nordrhein-Westfalen hat im März ein Sonderprogramm angekündigt, das künftig Landesbürgschaften für EVUs bereitstellen soll. Kern des Programms ist die Absicherung von Investitionskrediten für kommunale Versorgungsunternehmen durch Landesbürgschaften. Für die Jahre 2026 und 2027 ist vorgesehen, dass das Land bis zu 80% des Ausfallrisikos übernimmt, bei einem maximalen Bürgschaftsvolumen von EUR 250 Mio. pro Vorhaben. Gefördert werden insbesondere Investitionsmaßnahmen in zentrale Infrastrukturen wie Energieerzeugung, Wärmenetze, Breitband und Ladeinfrastruktur.

Kreditweiterleitung

Bei den Bundesländern Thüringen und Niedersachsen stehen Maßnahmen im Fokus, die gezielt die „konzerninterne“ Weiterleitung von Krediten – von der Kommune an ihre Tochterunternehmen – fördern.

Thüringen: Übernahme des Schuldendienstes

Thüringen setzt im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms 2026 – 2029 auf die direkte Entlastung kommunaler Haushalte. Bei diesem Programm können Kommunen Kredite bei der Thüringer Aufbaubank aufnehmen, während das Land für die Jahre 2026 bis 2029 die Zins- und Tilgungszahlungen übernimmt. Durch die Übernahme des Schuldendienstes wird die finanzielle Belastung der Kommunen erheblich reduziert. Insgesamt steht ein Volumen von EUR 1 Mrd. zur Verfügung.

Für kommunale Unternehmen ist dieses Programm insbesondere deshalb relevant, da auch die Erhöhung von Beteiligungsquoten und Kapitaleinlagen bei kommunalen Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit als förderfähige Investitionen gelten. Somit können Kommunen ihren Unternehmen Kapital aus dem aufgenommenen Kredit zur Finanzierung von Investitionsvorhaben bereitstellen.

Niedersachsen: Kommunale Konzernfinanzierung

Im Gegensatz zu Thüringen wird in Niedersachsen anstelle einer direkten finanziellen Förderung mit den neuen Regelungen in den §§ 121a und 122a des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der es Kommunen ermöglicht, Kredite aufzunehmen und diese an ihre Unternehmen und Einrichtungen weiterzuleiten.
Dabei profitieren Kommunen typischerweise von günstigeren Finanzierungskonditionen, z.B. längeren Kreditlaufzeiten und günstigeren Zinssätzen. Die Weiterleitung erfolgt jedoch grundsätzlich zu marktüblichen Konditionen, um beihilferechtlichen Anforderungen zu genügen. Die Differenz zwischen den Refinanzierungskosten und den Weiterleitungszinssätzen kommt den kommunalen Haushalten zugute. Damit entfaltet das Instrument seine Wirkung auf beiden Ebenen: bei den kommunalen Unternehmen ebenso wie bei den Kommunen selbst.

Weitere Bundesländer

Auch in anderen Bundesländern bestehen bereits seit einigen Jahren rechtliche Grundlagen für die Weiterleitung von Krediten. So ermöglichen etwa die gesetzlichen Regelungen in den §§ 85 Abs. 1 S. 2 und 88 Abs. 5 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein die Aufnahme und Weiterleitung von Konzernkrediten sowie die Bereitstellung von Liquidität innerhalb kommunaler Konzernstrukturen. In Nordrhein-Westfalen existiert gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 16.12.2014 ebenfalls die Möglichkeit, Kredite an Beteiligungen zur Investitionsförderung weiterzugeben sowie Liquiditätsverbünde einzurichten.

Fazit

Angesichts der enormen Investitionsbedarfe bei gleichzeitig sinkender Profitabilität und Verschuldungsfähigkeit vieler EVUs gewinnt die finanzielle Unterstützung auf Länderebene enorm an Bedeutung. Mit den dargestellten Ansätzen gehen klare wirtschaftliche Vorteile einher: verbesserte Kapitalzugänge, stabilere Finanzierungsstrukturen und zusätzliche finanzielle Spielräume für die notwendigen Investitionen. Bei einigen Programmen ist die beihilferechtskonforme Ausgestaltung sowie die Sicherstellung der kommunalaufsichtsrechtlichen Zulässigkeit zu berücksichtigen.


Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Entwicklung tragfähiger Finanzierungskonzepte und der optimalen Nutzung relevanter Förderinstrumente im Einklang mit den geltenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen.

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