Veröffentlicht am 22. Juli 2026
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Strafen bei unterlassener Meldung von Unternehmenszusammenschlüssen in Vietnam

  • Die unterlassene Anmeldung einer wirtschaftlichen Konzentration zieht Strafen nach sich
  • M&A-Transaktionen müssen gründlich vorbereitet und überwacht werden
  • Eine wettbewerbsrechtliche Prüfung im Vorfeld schützt vor Risiken und Geldbußen
Michael Wekezer
Partner
Rechtsanwalt
Die Nationale Wettbewerbskommission hat gegen zwei Unternehmen Strafen verhängt, da diese es versäumt hatten, vor Abschluss einer M&A-Transaktion die vorgeschriebene Anmeldung eines Unternehmenszusammenschlusses einzureichen. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, die wettbewerbsrechtlichen Anforderungen frühzeitig zu prüfen, um rechtliche Risiken, Geldbußen und mögliche Auswirkungen auf die Durchführung der Transaktion zu vermeiden.

Verhängung von Geldbußen

Am 8. Juni 2026 gab die Nationale Wettbewerbskommission („NCC“) auf ihrer Website bekannt, dass gegen zwei Unternehmen Geldbußen in Höhe von 820.239.318 VND bzw. 78.575.758 VND verhängt wurden, da sie die Meldepflicht für wirtschaftliche Konzentrationen nicht eingehalten hatten. Der Bekanntmachung zufolge war ein Unternehmen an einer M&A-Transaktion beteiligt, bei der 99,99 Prozent der Anteile am anderen Unternehmen erworben wurden, versäumte es jedoch, das vorgeschriebene Anmeldeverfahren für wirtschaftliche Zusammenschlüsse abzuschließen.

Einreichung einer Anmeldung eines wirtschaftlichen Zusammenschlusses

Laut Gesetz sind Unternehmen, die beabsichtigen, an einem wirtschaftlichen Zusammenschluss teilzunehmen, verpflichtet, vor der Durchführung eines solchen Zusammenschlusses eine Anmeldung zur  wirtschaftlichen Konzentration (Economic Concentration) („EC-Anmeldung“) bei der NCC einzureichen, sofern die Transaktion die geltenden Meldeschwellenwerte überschreitet. Die Schwellenwerte für die EC-Anmeldung richten sich nach:

  • der Bilanzsumme auf dem vietnamesischen Markt
  • dem Gesamtumsatz auf dem vietnamesischen Markt
  • dem Transaktionswert
  • oder dem kombinierten Marktanteil auf dem relevanten Markt

Vorläufige Prüfung bei M&A-Transaktionen

Es ist für Unternehmen ratsam, eine vorläufige Prüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die geplante Transaktion der Meldepflicht für wirtschaftliche Konzentrationen unterliegt, die entsprechenden Unterlagen vorzubereiten und die erforderlichen Verfahren bei der NCC und/oder anderen zuständigen Behörden gemäß den geltenden Gesetzen abzuschließen, bevor die Transaktionen umgesetzt werden. Dies trägt dazu bei, das Risiko von Verwaltungsstrafen und möglichen Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit und Durchführung der Transaktion zu mindern.