Veröffentlicht am 8. Juli 2026
Lesedauer ca. 9 Minuten

Volatile Energiemärkte: Warum Beschaffungsstrategie und Indexabbildung in der Fernwärme zusammen gedacht werden müssen

  • Fernwärmepreisformeln wirken nur bei abgestimmtem Index, Einkauf und Timing.
  • Destatis- und Börsenindizes haben Vor- und Nachteile – entscheidend ist die Beschaffungslogik.
  • Fehlerhafte Indexwahl gefährdet die Kostendeckung.
Lennard Wissing
Senior Associate
M.Sc. Wirtschaftsingenieurwesen
Jakob Scherer
M.Sc. Sustainable Development (Track: Energy & Materials), Consultant
In Zeiten volatiler Märkte gewinnt die sachgerechte Ausgestaltung von Preisgleitformeln für Fernwärmeversorger erheblich an Relevanz. Viele bestehende Formeln wurden in ruhigen Marktphasen konzipiert. In einem Umfeld strukturell erhöhter Volatilität können Fehlabbildungen zu Kostenunterdeckung oder rechtlich angreifbaren Preisen führen. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Beschaffungsstrategie, Indexwahl und zeitlicher Parametrierung.

Energiemärkte brauchen keinen langen Anlauf, um aus dem Gleichgewicht zu geraten. Die Spannungen rund um den Konflikt im Iran und die zeitweise Schließung der Straße von Hormus haben das zuletzt wieder eindrücklich gezeigt. Innerhalb kürzester Zeit reagierten die Preise für fossile Energieträger, obwohl Europa seinen Gasbedarf kaum aus dieser Region deckt. Der Grund für diese Preisbewegung liegt in der globalen Verflechtung der Märkte über den LNG-Handel. Auch der Ukraine-Krieg 2022 als bislang letzte große Marktverwerfung auf dem europäischen Gasmarkt ist nicht vergessen. Obwohl sich eine Normalisierung der Märkte abzeichnet, bestehen die strukturellen Risiken weiterhin, sodass Volatilität zur neuen Normalität geworden ist.

Für Fernwärmeversorger ist diese Entwicklung von unmittelbarer Relevanz. Erdgas bleibt trotz laufender Dekarbonisierungsprozesse mittelfristig der zentrale Kostenfaktor bei den verbrauchsabhängigen Kosten. Mithilfe von Indizes in den Preisgleitformeln werden Veränderungen auf den Beschaffungsmärkten an die Endkunden weitergegeben.

In stabilen Marktphasen war die passgenaue Abstimmung von Preisgleitformel und Beschaffungsstrategie auf die individuelle Beschaffungssituation des Versorgungsunternehmens von untergeordneter Bedeutung. Geringe Schwankungen oder ein nicht exakt abgestimmter Timelag zwischen Indexbildung und Beschaffung führten kaum zu nennenswerten Abweichungen zwischen Kosten- und Indexentwicklung.

In einem Umfeld strukturell erhöhter Volatilität gewinnt die präzise Abbildung der Kostenentwicklung durch die Preisgleitformel an enormer Bedeutung und erfordert eine kritische Evaluation der bestehenden Abbildung. Eine Fehlabbildung kann entweder zu einer kritischen Unterdeckung der Kosten oder zu rechtlich angreifbaren Preisen führen. Damit eine Preisgleitformel unter den veränderten Rahmenbedingungen ihre Funktion erfüllt, müssen drei zentrale Elemente aufeinander abgestimmt werden: Beschaffungsstrategie, Indexwahl und zeitliche Parametrierung.

Beschaffungsstrategie: Tranchenbezug und Spotbeschaffung

Wie hoch die spezifischen Kosten eines Versorgungsunternehmens tatsächlich ausfallen, hängt dabei maßgeblich von der Beschaffungsstrategie ab. Einen einheitlichen und universell gültigen Erdgaspreis gibt es nicht. Es entsteht vielmehr ein mengengewichteter Einstandspreis aus mehreren Tranchen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit variierenden Fristigkeiten erworben wurden.

Grundsätzlich lässt sich bei der Beschaffung von Erdgas zwischen der langfristigen Tranchenbeschaffung am Terminmarkt und der kurzfristigen Spotmarktbeschaffung unterscheiden. Die Tranchenbeschaffung zielt darauf ab, den prognostizierten Bedarf in Teilmengen über einen bestimmten Zeitraum im Voraus zu erwerben. Dies sichert langfristig einen konstanten Einstandspreis und schützt vor extremen Preisausschlägen. Dabei sind verschiedene Produkte am Markt verfügbar. Diese reichen von einer eher kurzfristigen Quartalsbeschaffung bis hin zu Kalenderprodukten, die bis vier Jahre im Voraus gehandelt werden. Die Spotmarktbeschaffung ermöglicht es Versorgungsunternehmen, flexibel auf aktuelle Marktgegebenheiten zu reagieren und Preisentwicklungen kurzfristig zu nutzen. Gleichzeitig sind sie jedoch den Schwankungen des Marktes unmittelbar ausgesetzt, wodurch das Risiko infolge hoher Preisvolatilitäten steigt. Über viele Jahre hinweg war die Beschaffung überwiegend an dem Spotmarkt ausgerichtet. Die Energiekrise markiert insofern einen strukturellen Wendepunkt, als sich seither diversifizierte und langfristigere Beschaffungsstrategien stärker durchsetzen.

Welche Auswirkungen unterschiedliche Beschaffungsstrategien und Beschaffungszeitpunkte auf die Preishöhe haben können, lässt sich gut an den Marktentwicklungen im Zuge der Energiekrise ab dem Jahr 2022 veranschaulichen. Versorgungsunternehmen, die ihren Bedarf für das Lieferjahr 2022 bereits in den Vorjahren über Terminkontrakte gesichert hatten, profitierten von damaligen Preisniveaus von 15 bis 18 Euro pro Megawattstunde. Wer hingegen im Jahr 2022 kurzfristig am Spotmarkt beschaffen musste, war zeitweise mit Preisen von über 200 Euro pro Megawattstunde konfrontiert.

Auch auf die Terminbeschaffung wirkte sich die Marktvolatilität maßgeblich aus. Wurden in Hochpreisphasen Terminprodukte für künftige Lieferjahre erworben, schrieben sich diese hohen Einstandspreise je nach Laufzeit des Produkts über mehrere Jahre in den Bezugskosten fort (siehe Abb. 1).

Abb. 1: Entwicklung der Preishöhe des Spotmarkts im Vergleich zu den Produkten CAL +1, CAL +2 und CAL +3

Der aggregierte Erdgaspreis eines Versorgungsunternehmens ist somit das unmittelbare Ergebnis seiner Beschaffungsstrategie. Um die Kostenentwicklung dementsprechend angemessen widerzuspiegeln, ist die Wahl des passenden Index entscheidend. Grundsätzlich kann dabei sowohl der Index an der Beschaffungsstrategie ausgerichtet werden als auch umgekehrt die Beschaffungsstrategie an einem vorab definierten Index. In der Praxis haben sich für die Abbildung der Beschaffungsstrategie im Wesentlichen zwei Kategorien von Indizes für Erdgas etabliert. Zum einen die Indizes des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) und zum anderen marktorientierte Börsenindizes (z.B. EEX).

Indexwahl: Destatis oder Börse?

Die Berechnung der Indizes des Statistischen Bundesamts folgen dabei einer statistisch anerkannten Methodik mit dem Ergebnis eines objektiven, nicht vom Versorgungsunternehmen beeinflussbaren Maßstabs. Die Veröffentlichung der Indexentwicklung in einer unentgeltlichen, öffentlich zugänglichen Datenbank bietet ein hohes Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Nachteil ist, dass die Indizes auf Warenkörben beruhen, die allgemeine Beschaffungsstrategien repräsentieren und die individuelle Beschaffungsstrategie eines Versorgers daher in der Regel nicht vollständig abbilden.

Die Zusammensetzung des Warenkorbs eines Indizes hat enormen Einfluss auf dessen Entwicklung. Wie unterschiedlich verschiedene Destatis Indizes auf Marktverwerfungen reagieren können, zeigt erneut ein Blick auf das Jahr 2022. Während der Destatis-Teilindex „Erdgas, Börsennotierungen“ (61241-0006, GP19-352228) im August 2022 den 11,7-fachen Wert gegenüber dem Basismonat im Januar 2018 aufwies, erreichte der Index „Abgabe an Handel und Gewerbe“ (61241-0006, GP19-352222) im gleichen Zeitraum nur das 1,9-fache seines Werts. Die Wahl des falschen Teilindex hätte Versorger oder Kunden mit gravierenden Kostennachteilen konfrontiert. Bei der Auswahl des passenden Index ist zudem zu berücksichtigen, dass nur vergangenheitsbasierte Aussagen zur Übereinstimmung von Indizes und tatsächlichen Beschaffungskosten der Zukunft getroffen werden können.

Die alternative Option zu Indizes des Statistischen Bundesamts in Form von börsenbasierten Indizes finden zunehmende Verbreitung in der Praxis. Sie bieten eine vorausschauende Perspektive und lassen sich auf Basis konkreter Marktprodukte in Abhängigkeit der Beschaffungsstrategie auswählen, was eine präzisere Kostenorientierung ermöglicht als vergangenheitsbasierte Indizes. So lässt sich beispielsweise der Mittelwert der Settlementpreise konkreter Handelstage oder Zeiträume analog zur Beschaffung als Indexwert auswählen. Jedoch führt die fehlende öffentliche Verfügbarkeit der Daten zu einer geringeren Transparenz. Dem kann durch eine aktive Veröffentlichung der relevanten Daten, etwa auf der Homepage des Versorgers, begegnet werden. Im Gegensatz zu bestimmten Destatis Indizes sind zudem keine Nebenkosten wie Netzentgelte enthalten, die entsprechend über einen separaten Index ausgewiesen werden müssen.

Zeitliche Parametrierung: Referenz, Timelag und Gültigkeit

Der dritte zentrale Aspekt bei der Ausgestaltung von Preisgleitformeln ist die zeitliche Parametrierung, welche sich aus drei Bestandteilen zusammensetzt (z.B. 12-3-12). Der erste Teil legt den Referenzzeitraum fest, also den Zeitraum, über den der Mittelwert des Preisindex zur Berechnung der Indexentwicklung gebildet wird. Der zweite Bestandteil ist der Timelag. Dieser beschreibt den zeitlichen Abstand zwischen dem Ende des Referenzzeitraums und dem Beginn des neuen Gültigkeitszeitraums. Der dritte Bestandteil ist der Gültigkeitszeitraum. Er definiert die Dauer, für welche der über die Preisgleitformel berechnete Preis Anwendung findet.

Wie die Auswahl der einzelnen Parameter die Preisentwicklung prägt, zeigt die Gegenüberstellung vier verschiedener Ansätze am Beispiel des Destatis-Index Erdgas, bei Abgabe an Wiederverkäufer (GP19-352227) (siehe Abb. 2). Der Indexverlauf zeigt einen steilen Anstieg aufgrund der steigenden Erdgaspreise, erreicht einen Höchstwert im September 2022 und verläuft anschließend rückläufig.

Abb. 2: Auswirkung der unterschiedlichen zeitlichen Parametrierung auf die Weitergabe der Indexentwicklung

Bei der Anwendung einer 3-3-3-Parametrierung erfolgt eine schnelle Weitergabe der Indexentwicklung und der Höchstwert wird bereits in Q4 2022 erreicht. Aufgrund des kurzen Referenzzeitraums ist der prozentuale Anstieg relativ hoch, erfolgt aber auch in mehreren Zwischenschritten. Gleichzeitig erfolgt bereits im Folgequartal eine Preisreduzierung. Während diese Methode eine relativ genaue Abbildung der Indexentwicklung ermöglicht, ist diese Variante gleichzeitig auch mit einem vertrieblichen Mehraufwand aufgrund der regelmäßigen Preisanpassungen verbunden.

Die Variante 12-3-12 glättet die Weitergabe der Indexentwicklung durch den längeren Referenzzeitraum und gibt Versorgungsunternehmen durch den einjährigen Gültigkeitszeitraum zudem eine hohe Planungssicherheit. Gleichzeitig können lange Gültigkeitszeiträume auch zu erheblichen Verzögerungen bei der Weitergabe von Preisanstiegen oder -senkungen führen. Idealerweise wird diese Variante mit einer gesicherten Beschaffung kombiniert, da andernfalls das wirtschaftliche Risiko struktureller Abweichungen zwischen Kosten und abgebildetem Preis über den gesamten Gültigkeitszeitraum besteht.

Rechtlicher Rahmen und Handlungsbedarf

Bei der Gestaltung von Preisgleitformeln bestehen zwingende gesetzliche Vorgaben die Versorgungsunternehmen zu beachten haben. Nach § 24 Abs. 4 S. 1 AVBFernwärmeV sind Preisänderungsklauseln derart auszugestalten, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme (sog. Kostenelemente) durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (sog. Marktelement) angemessen berücksichtigen. Dies umfasst auch die Wahl geeigneter Indizes.

Hierbei gilt, dass kein Erfordernis einer kostenechten Abbildung der Kosten bei Erzeugung und Bereitstellung besteht, sondern eine Kostenorientierung genügt (BR-Drs. 90/80, S. 56). Das bedeutet, dass Versorgungsunternehmen nicht beliebige Indizes verwenden dürfen, sondern nur solche, die gewährleisten, dass sich die Preisänderungsklausel ähnlich entwickelt wie die konkreten Erzeugungs- und Bereitstellungskosten (vgl. BGH, Urteil vom 13.7.2011 – VIII ZR 339/10).

Die Wahl der konkreten Indizes hat sich grundsätzlich daran zu orientieren, ob dieser die Entwicklung des jeweils abzubildenden Preisbestandteil sachgerecht widerspiegelt. So hat der BGH 2019 (Az. VIII ZR 209/18) klargestellt, dass das Gebot der Kostenorientierung nicht schon dann gewahrt ist, wenn sich der Preis Fernwärmeerzeugung und derjenige des Brennstoffbezugs mehr oder weniger zufällig gleich entwickelt haben. Vielmehr ist die Wahl eines Preisänderungsparameters erforderlich, der generell sicherstellt, dass sich die von Kunden zu tragende Preiskomponente nicht anders entwickeln kann als die Kosten des Brennstoffbezugs (sog. Abstrakt-genereller Gleichlauf der Kosten).

Dennoch verbleibt dem Versorgungsunternehmen bei der Ausgestaltung der Preisänderungsklausel und der Auswahl der konkreten Indizes ein Gestaltungsspielraum. Nach Auffassung des BGH steht dem Versorger insoweit ein eigenes Ermessen zu, da § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV die für eine Preisanpassung maßgeblichen Berechnungsfaktoren nicht selbst festlegt, sondern deren Bestimmung dem Versorgungsunternehmen überlässt. Dieses ist verpflichtet, die Anforderungen an Transparenz sowie an die Kosten- und Marktorientierung einzuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 26.1.2022 – VIII ZR 175/19, Rn. 53). An dieser Rechtsauffassung hat der BGH auch in seinem Urteil vom 27.9.2023 (VIII ZR 249/22, Rn. 46) festgehalten.

Im Rahmen der Auswahl zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten Preisparametern werden betriebswirtschaftliche Erwägungen relevant.

Vor diesem Hintergrund sind bestehende Preisgleitformeln regelmäßig dahingehend zu überprüfen, ob die gewählten Indizes die Entwicklung der maßgeblichen Kostenbestandteile weiterhin sachgerecht abbilden und den vom BGH konkretisierten Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV entsprechen.

Aktueller Anpassungsbedarf in der Praxis

Viele bestehende Preisgleitformeln wurden in Phasen geringer Volatilität konzipiert. Aufgrund der damals weitgehend stabilen Preisentwicklungen bestand wenig Anlass für eine Überprüfung. Erst der Ukraine-Krieg hat bei vielen Versorgern offengelegt, dass ihre Formeln derartigen Marktverwerfungen nicht standhalten. Die jüngsten geopolitischen Entwicklungen zeigen zudem, dass derartige Marktverwerfungen häufiger werden.

Hinzu kommt der strukturelle Wandel infolge der Dekarbonisierung. Mit einem sich verändernden Brennstoffmix und hybriden Erzeugungsstrukturen wandeln sich die Kostenstrukturen grundlegend. Preisgleitformeln und Preisänderungsparameter, die lange Zeit die Kostenentwicklung zuverlässig abgebildet haben, erfüllen weder die rechtlichen Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV, noch bilden sie die tatsächlich entstehenden Kosten weiterhin sachgerecht ab.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, bestehende Preisgleitformeln anhand der folgenden vier Fragen zu überprüfen:

  1. Stimmt der verwendete Index mit der tatsächlichen Beschaffungslogik überein?
  2. Passt die zeitliche Parametrierung der Preisgleitformel zur Reaktionsgeschwindigkeit des Index und der Beschaffungsstrategie?
  3. Werden Beschaffungsstrategie, Indexwahl und zeitliche Parametrierung gemeinsam betrachtet oder isoliert entschieden?
  4. Ist die Dokumentation der Kostenorientierung ausreichend, um einer behördlichen Überprüfung oder einem Streitfall standzuhalten?

Diese Prüfung sollte nicht erst im Falle einer behördlichen Überprüfung oder eines Streitfalls erfolgen, sondern als fester Bestandteil der Risikobewertung regelmäßig durchgeführt und aktualisiert werden. Die entscheidende Frage ist nicht, ob die Formel in der Vergangenheit zufriedenstellende Ergebnisse geliefert hat, sondern ob sie vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen die Kostenentwicklung sachdienlich abbildet.


Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung Ihrer Preisgleitformeln und zeigen auf, ob und wo Handlungsbedarf besteht.

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