Veröffentlicht am 24. Juli 2026
Lesedauer ca. 8 Minuten

Der Voluntary Standard (VS) für ESG: Anforderungen, Vorteile und Umsetzung

  • Der Voluntary Standard (VS) ist der neue freiwillige EU-Berichtsstandard.
  • Er ersetzt die bisherige VSME-Empfehlung als delegierter Rechtsakt.
  • Er gilt für Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte.
  • Ab 2027 wirkt er als Obergrenze für die Wertschöpfungskette (sog. „value chain cap“).
Anna Wilhelm
Partner
Head of Sustainability Services, Consultant, Sustainability Auditor IDW
Dr. Vera Schwarzmann
Consultant
Malte Schweppe
Senior Associate
Consultant
Am 3. Juli 2026 hat die EU-Kommission den Voluntary Standard (VS) verabschiedet – den Nachfolger des VSME. Er bietet Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte erstmals einen EU-weit einheitlichen, freiwilligen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gleichzeitig wirkt er als Obergrenze für die Wertschöpfungskette und schützt kleinere Zulieferer vor überzogenen Datenanfragen großer Geschäftspartner. Welche Chancen der VS bietet, was sich gegenüber dem VSME ändert und wie die Umsetzung gelingt, lesen Sie hier.

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Was ist der Voluntary Standard?

Der Voluntary Standard (VS) ist der neue freiwillige Rahmen der EU für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden. Er basiert auf dem VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs), den die EFRAG 2024 entwickelt und den die Kommission im Juli 2025 zunächst als Empfehlung eingeführt hatte. Der VSME war ursprünglich für nicht börsennotierte Unternehmen bis 250 Beschäftigte konzipiert.

Mit der Omnibus-I-Richtlinie wurden die Schwellenwerte für die verpflichtende CSRD-Berichterstattung deutlich angehoben. Dadurch entstand eine Lücke: Unternehmen, die nun aus der Berichtspflicht herausfallen, aber weiterhin Nachhaltigkeitsdaten an Geschäftspartner liefern müssen, brauchten einen passenden freiwilligen Rahmen. Aus dieser Neukalibrierung heraus wurde der VSME zum VS weiterentwickelt – nun ausgelegt für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und als delegierter Rechtsakt verankert. Am 3. Juli 2026 hat die Kommission ihn final verabschiedet. Aktuell läuft die Parlament und Rat prüfen den Rechtsakt innerhalb von zwei Monaten (auf Antrag verlängerbar um weitere zwei Monate). Werden hierbei keine Einwände erhoben, wird er im Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft.

Der VS verfolgt vier übergeordnete Ziele:

  • Den Datenbedarf berichtspflichtiger Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette decken.
  • Den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern, indem er den Informationsbedarf von Banken und Investoren erfüllt.
  • Den Umgang mit ökologischen und sozialen Herausforderungen verbessern und so Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz stärken.
  • Zu einer nachhaltigeren, inklusiveren Wirtschaft beitragen.

Was sich gegenüber dem VSME ändert

Im Rahmen der öffentlichen Konsultationen zeigte sich, dass der VSME-Standard den Vereinfachungszielen und Verhältnismäßigkeitserwägungen der Omnibus-I-Richtlinie im Großen und Ganzen entsprach und eine geeignete Grundlage für den VS bildete. Allerdings gab es Bedenken, ob der Standard für Kleinstunternehmen praktikabel ist und diese ausreichend vor unverhältnismäßigen Auskunftsersuchen schützt. Die Kommission hat den Standard daraufhin in drei Punkten angepasst:

  • Weniger Datenpunkte: inhaltliche Anpassung an die überarbeiteten ESRS, wodurch sich die Zahl der Datenpunkte gegenüber dem VSME leicht
  • Präzisere Wertschöpfungsketten-Regeln: Klarstellung, wie die Obergrenze für die Wertschöpfungskette anzuwenden ist, inklusive einer abschließenden Auflistung der betroffenen Datenpunkte in Anhang II.
  • Erleichterung für Kleinstunternehmen: Bestimmte Angaben – vor allem aufwendigere umweltbezogene Datenpunkte – sind für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten freiwillig.

 

An wen richtet sich der Voluntary Standard?

Der VS ist freiwillig. Er ist für Unternehmen bestimmt, bei denen am Bilanzstichtag die Grenze von durchschnittlich 1.000 Mitarbeitenden während des vorangegangenen Geschäftsjahres nicht überschritten wird. Dazu zählen auch Selbstständigeund börsennotierte Kleinstunternehmen.

Value Chain Cap: Schutz vor überzogenen Datenanfragen

Der VS wirkt zugleich als Obergrenze für die Wertschöpfungskette – der sogenannte Value Chain Cap: CSRD-berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette keine Nachhaltigkeitsinformationen einfordern, die über den VS hinausgehen. Fordern sie dennoch mehr an, müssen sie offenlegen, welche zusätzlichen Angaben sie verlangen und dass ihr Gegenüber diese verweigern darf.

Anhang II der Verordnung legt abschließend fest, welche Datenpunkte maximal eingefordert werden dürfen. Für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten deckt der Cap dabei nahezu den gesamten Basismodul-Umfang sowie Teile des Zusatzmoduls ab.

Die konkrete Ausgestaltung des Value Chain Cap in der Praxis und mögliche rechtliche Auslegungsfragen, die damit verbunden sind, werden sich in der Anwendung zeigen.

Der Cap gilt nur für Anfragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Rechnungslegungsrichtlinie – andere Auskunftspflichten sowie der freiwillige Austausch branchenüblicher Informationen bleiben unberührt.

 

Wie ist der Voluntary Standard aufgebaut?

Der VS umfasst zwei Module:

  • Basismodul (B1–B11): angestrebter Ansatz für Kleinstunternehmen, Mindestanforderung für alle anderen.
  • Zusatzmodul (C1–C9): ergänzende Datenpunkte, die Banken, Investoren und Firmenkunden zusätzlich anfordern dürften. Setzt die Anwendung des Basismoduls voraus.

Unternehmen wählen zwischen Option A (nur Basismodul) und Option B (Basismodul plus Zusatzmodul). Ein gewähltes Modul . Wurde zunächst nur das Basismodul gewählt, können bei Bedarf ergänzend Angaben aus dem Zusatzmodul aufgenommen werden.

Der Standard unterscheidet zwischen vier Datenpunkt-Kategorien: erforderliche Datenpunkte, „falls zutreffend“-Datenpunkte (nur unter bestimmten Umständen), freiwillige Datenpunkte und sektorspezifische Datenpunkte. Für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sind einige eigentlich erforderliche Datenpunkte freiwillig (im Standard in eckigen Klammern gekennzeichnet).

Wie kann der Voluntary Standard effizient umgesetzt werden?

  • Stakeholder-Anforderungen klären: Der direkte Austausch mit den wichtigsten Adressaten – Hausbank, Großkunden, Investoren – zeigt, welche Informationen konkret benötigt werden. Für mittelständische Unternehmen dürfte dabei regelmäßig das Zusatzmodul relevant sein, da das Basismodul allein den Informationsbedarf dieser Adressaten häufig nicht abdeckt.
  • Bestandsaufnahme: Ein erster Überblick zeigt meist, dass viele relevante Daten bereits vorliegen, etwa aus Energiemanagement, Personalabteilung oder Einkauf. Diese müssen oftmals nur zusammengeführt statt neu erhoben werden.
  • Verantwortlichkeiten und Prozesse definieren: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft in der Regel mehrere Fachbereiche gleichzeitig – von Personalabteilung über Einkauf bis Controlling. Klar festgelegte Verantwortlichkeiten und definierte Prozesse sind daher entscheidend für den Projekterfolg.
  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) erwägen: Auch wenn der VS keine DWA vorschreibt, schärft sie den Blick für die strategisch tatsächlich relevanten Themen und erleichtert den Übergang, falls das Unternehmen künftig der CSRD-Berichtspflicht unterliegt.
  • EFRAG-Guidance nutzen: Die EFRAG stellt auf ihrer Website und im ESRS Knowledge Hub praktische Hilfestellungen bereit. Die Aktualisierung dieser Materialien auf den finalen VS steht aktuell noch aus, dürfte jedoch nach der Veröffentlichung des VS im Amtsblatt der EU erfolgen.

 

Inwiefern unterscheidet sich der Voluntary Standard von den ESRS?

Der Standard deckt grundsätzlich dieselben Nachhaltigkeitsaspekte ab wie die ESRS, ist dabei aber verhältnismäßig auf die Kapazitäten kleinerer Unternehmen zugeschnitten.

  • Freiwilligkeit: Der VS begründet keine rechtlich bindenden Berichtspflichten. Zudem besteht keine Prüfungspflicht für die bereitgestellten Informationen. Eine freiwillige Prüfung sollte dennoch in Erwägung gezogen werden, um die Glaubwürdigkeit der Angaben gegenüber Banken, Investoren und Geschäftspartnern zu erhöhen.
  • Anwenderkreis: Der VS richtet sich an Unternehmen, die nicht der CSRD-Berichtspflicht unterliegen. Die ESRS gelten verpflichtend für CSRD-berichtspflichtige Unternehmen (> 1.000 Mitarbeitende und > 450 Mio. € Umsatz).
  • Umfang und Tiefe: Der VS kommt mit weniger und einfacheren Datenpunkten aus. Beispiel Scope 3: Während die ESRS eine umfassende Bewertung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette vorsehen, ist die Angabe von Scope-3-Emissionen im VS freiwillig und nur dort vorgesehen, wo sie für das Unternehmen als relevant eingeschätzt wird. Weiterhin lässt der VS an vielen Stellen Spielraum zur konkreten Umsetzung der Vorgaben, während die ESRS über Anwendungsanforderungen oft verbindliche Regeln etablieren.
  • Thematischer Fokus des Berichts: Da der VS keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse vorsieht, können VS-Angaben nicht aufgrund von Unwesentlichkeit ausgeschlossen werden. So sind beispielsweise auch dann im Rahmen des Basismoduls Angaben zur Wasserentnahme (Angabepflicht B6) zu tätigen, wenn Wasser per se kein wesentliches Nachhaltigkeitsthema für das Unternehmen darstellt. Der VS-Bericht deckt damit die volle thematische Breite der ESG-Themen ab, die im VS adressiert werden. In den ESRS dagegen stellt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein Grundprinzip der Berichterstattung dar – grundsätzlich sollen nur wesentliche Themen und Angaben in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden. Hier würde etwa der Standard ESRS E3 zum Thema Wasser vollständig ausgelassen werden, wenn sich Wasser in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als unwesentlich erweist.

 

Welche Vorteile bietet eine freiwillige Berichterstattung nach dem Voluntary Standard?

Der VS bietet standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen statt individueller Antworten auf unterschiedliche, teils umfangreiche Fragebögen von Banken, Investoren und Geschäftspartnern und spart damit Zeit und Aufwand. Zugleich erleichtern standardisierte, verlässliche Nachhaltigkeitsdaten Banken und Investoren die Bewertung des Unternehmens – ein Vorteil bei Kreditvergabe und Investitionsentscheidungen.

Darüber hinaus bietet der VS die Chance, Nachhaltigkeitsthemen strukturiert im Unternehmen zu verankern und wesentliche Themen gezielt zu steuern. Gerade mittelständische Unternehmen engagieren sich häufig bereits stark im Bereich Nachhaltigkeit, kommunizieren dies aber aufgrund fehlender standardisierter interner Prozesse kaum nach außen. Der VS liefert dafür ein glaubwürdiges und verständliches Kommunikationsinstrument, das diese Leistung sichtbar macht – insbesondere, wenn die Angaben extern freiwillig geprüft werden. Unternehmen, die schon heute nach dem VS berichten, schaffen zudem Strukturen und Datenquellen, auf die sie aufbauen können, sollten sie künftig doch unter die CSRD-Berichtspflicht fallen.

Nicht zuletzt sorgt die einheitliche Struktur des VS für Vergleichbarkeit: Banken, Investoren und Geschäftspartner können die Nachhaltigkeitsleistung verschiedener Unternehmen auf einer gemeinsamen Grundlage einordnen, und auch Unternehmen selbst können direktes Benchmarking zu ihren Wettbewerbern betreiben.

 

Fazit: Der Voluntary Standard als pragmatischer Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit dem VS hat die EU einen freiwilligen und zugleich praxisnahen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen. Der schlank gehaltene Standard zielt im Sinne der Omnibus-I-Initiative darauf ab, die Berichtslast für kleinere Unternehmen zu reduzieren, und dennoch die wichtigsten Stakeholderanforderungen zu erfüllen. Gleichzeitig zeigt der VS hierbei einen Wandel im Verständnis von Nachhaltigkeitsberichterstattung: Sie dient nicht mehr ausschließlich der Erfüllung regulatorischer Vorgaben, sondern entwickelt sich zunehmend zu einem Instrument für Transparenz, Risikomanagement und den Dialog mit Stakeholdern. Auch Unternehmen ohne gesetzliche Berichtspflicht profitieren davon, ihre Nachhaltigkeitsleistung strukturiert zu erfassen und nachvollziehbar zu kommunizieren.

Mit seinem modularen Aufbau bietet der VS hierfür einen verhältnismäßigen und flexibel ausbaubaren Rahmen. Das Basismodul deckt die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen ab, während das Zusatzmodul bei Bedarf weitere Informationen bereitstellt. So können Unternehmen ihre Berichterstattung an den tatsächlichen Informationsbedarf ihrer Stakeholder ausrichten.

Damit ist der VS weit mehr als eine freiwillige Berichtsstruktur. Er schafft eine gemeinsame Sprache für Nachhaltigkeitsinformationen und unterstützt Unternehmen dabei, den wachsenden Informationsanforderungen des Marktes systematisch zu begegnen. Für die Praxis bedeutet das: Der Aufwand für den Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nun klar umrissen und pragmatisch gestaltet. Unternehmen, die nun in die Berichterstattung einsteigen und eine Bestandsaufnahme strukturiert angehen, verschaffen sich Klarheit über den eigenen Reifegrad – und damit Zeit, um sich auf zukünftige Informationsbedarfe vorzubereiten und das Thema Nachhaltigkeit rechtzeitig strategisch und kommunikativ zu verankern.