Wärmeplanungsgesetz auf Landesebene – Einheitliche Regelungen oder föderaler Flickenteppich?
- Mehr als die Hälfte der deutschen Kommunen befindet sich im Planungsprozess.
- 14 von 16 Bundesländern haben das WPG auf Landesebene umgesetzt.
- Interkommunale Kooperationen und Datenverfügbarkeit sind essenziell für einen kommunalen Wärmeplan.
- Neben einer hohen Qualität ist der Umsetzungswille entscheidend für eine erfolgreiche Wärmewende.
Kommunale Wärmeplanung im Bundesländervergleich: Herausforderungen und Chancen
Für das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 stellt das WPG die Rechtsgrundlage für die Bundesländer dar, welche beinhaltet, dass alle Gemeinden bis zu gestaffelten Fristen einen Wärmeplan vorweisen müssen. Diese Frist ist spätestens der 30. Juni 2028, für Großstädte mit über 100.000 Einwohnenden schon der 30. Juni 2026. Für kleinere Gemeinden, mit einer Einwohnerzahl von kleiner als 10.000, besteht die Möglichkeit eines Konvoi-Verfahrens. Hier können sich mehrere Gemeinden zusammenschließen und gemeinsam einen Wärmeplan erstellen, um die Planung zu vereinfachen.
Schon vor Verabschiedung des WPG hatten einige Bundesländer eigene Wärmeplanungsgesetze verabschiedet. Besonders Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gelten als Vorreiter. Diese Länder haben frühzeitig gesetzliche Grundlagen geschaffen, die den Kommunen Planungssicherheit und klare Vorgaben bieten. Andere Bundesländer wie Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Brandenburg, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Bayern haben nachgezogen und eigene Landesgesetze oder Verordnungen erlassen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind somit ein entscheidender Faktor für den Fortschritt der Wärmeplanung. Frühzeitige Gesetzgebung fördert die Umsetzung, während spätere Regelungen zu Verzögerungen führen können. Aktuell ist in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern noch keine Umsetzung in Landesrecht erfolgt.
Umsetzungsstand der Wärmeplanung
Deutschland zählt insgesamt 10.754 Kommunen. Laut KWW-Wärmewendeatlas (Stand Dezember 2025):
- haben 819 Kommunen (8 %) eine Wärmeplanung abgeschlossen,
- befinden sich 4.792 Kommunen (44 %) im Planungsprozess,
- weisen 5.143 Kommunen (48 %) keinen bekannten Planungsstand auf.
Der Umsetzungsstand zwischen den Ländern variiert stark. Besonders aktiv sind Länder, wo das Landesgesetz zur Wärmeplanung deutlich vor dem bundesdeutschen Gesetz verabschiedet wurde, wie Baden-Württemberg (27 % abgeschlossen), Nordrhein-Westfalen (13 %) und Rheinland-Pfalz (9 %). Bayern und Thüringen haben viele kleine Kommunen, die erst bis Juni 2028 ihre Pläne vorlegen müssen, dies spiegelt sich auch im Bearbeitungsstand wider. Obwohl schon die Hälfte der Kommunen im Prozess der Wärmeplanung ist, zeigt die Auswertung die Notwendigkeit gezielter Unterstützung und Ressourcenbereitstellung auf – insbesondere für kleine Kommunen, in denen sowohl finanzielle als auch personelle Ressourcen oft nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
Interkommunale Kooperationen
4.016 Kommunen sind Mitglied eines der 518 bundesweit bekannten Konvois. Dieses Verfahren fördert die Zusammenarbeit benachbarter Gemeinden: Mehrere Kommunen erarbeiten gemeinsam einen Plan. In Niedersachsen sind 54 % aller Kommunen in Zusammenschlüssen organisiert, in Rheinland-Pfalz sind es 68 % und in Thüringen sogar 79 %. Diese Kooperationen erleichtern die Datenbeschaffung, senken Kosten und fördern den Wissenstransfer. Interkommunale Zusammenarbeit ist ein Erfolgsmodell, insbesondere für ressourcenschwache Kommunen. Sie zeigt, wie durch Kooperation Effizienz und Qualität gesteigert werden können.
Planungshilfen und Datenverfügbarkeit
Eine entscheidende Rolle spielt die Daten- und Toollandschaft, die von Land zu Land stark variiert. Länder wie Niedersachsen, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen stellen gebäudescharfe Wärmebedarfs-, Potenzial- oder Energieatlas-Daten bereit, die automatisierte Bestands- und Szenarioanalysen ermöglichen. Auch Bayern bietet ähnliche Daten über den Energie-Atlas Bayern. Ergänzend stellt der Wärmeatlas Deutschland 3.0 gebäudescharfe Daten für rund 20 Mio. Wohngebäude und 1,3 Mio. Nichtwohngebäude bereit. Er enthält Informationen zu Energiekennzahlen, Monatsbilanzverfahren, GEG-Relevanz und ALKIS-ID. Diese Daten sind sofort verfügbar und können mit lokalen Verbrauchsdaten kombiniert werden. Sie bilden eine solide Grundlage für die Erstellung von Wärmebedarfskatastern und die Ableitung von Versorgungsszenarien. Die Verfügbarkeit dieser Katasterdaten und Leitfäden variiert jedoch noch: In manchen Regionen müssen Kommunen eigene Erhebungen ergänzen. Die Ergänzung dieser Daten durch Daten von Versorgungsunternehmen steigert dabei die Detailtiefe der Auswertungen.
Förderprogramme und Finanzierung
Mit dem Inkrafttreten des WPG endete die Förderung über die Kommunalrichtlinie. Stattdessen stellt der Bund von 2024 bis 2028 insgesamt 500 Mio. Euro bereit, die über den Finanzausgleich an die Länder fließen. Diese Mittel sollen die Erstellung der Wärmepläne unterstützen. Die Finanzierung erfolgt nun über sogenannte Konnexitätszahlungen – das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“. Beispielsweise können Kommunen in Bayern (nach vertraglicher Konnexität) 50 % des Aufwands vorab und 50 % nach Einreichung des Plans erstattet bekommen; hierfür wurde ein digitaler Antragsmanager entwickelt. Auch Baden-Württemberg hat eine Konnexitätsregelung eingeführt und fördert freiwillige Wärmepläne über das Programm der Klimaschutz- und Energieagentur (KEA). Zudem haben etliche Bundesländer eigene Förderprogramme für kommunale Wärme- oder Energiekonzepte. Auf Bundesebene werden stattdessen die oft auf die kommunalen Wärmepläne folgenden weiterführenden Planungs- und Investitionsvorhaben gefördert: So unterstützt das Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Wärmenetz-Machbarkeitsstudien und -Transformationspläne mit bis zu 50 % der Kosten, die Investitionsförderung in Modul 2 unterstützt mit bis zu 40 % die Umsetzung ebendieser Konzepte.
Fazit
Insgesamt befindet sich die kommunale Wärmeplanung in Deutschland auf einem guten Weg, doch der Fortschritt ist sehr ungleich verteilt. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und einige Stadtstaaten zeigen, wie frühe gesetzliche Vorgaben, klare Datenstrukturen und aktive Landesunterstützung zu sichtbaren Ergebnissen führen. Für kommunale Entscheidungsträger und Stadtwerke bleibt es daher entscheidend, Best Practices zu nutzen, interkommunale Kooperationen zu stärken und sowohl qualitative als auch quantitative Anforderungen der Wärmeplanung konsequent umzusetzen. Am Ende entscheidet nicht die Anzahl der erstellten Pläne über den Erfolg der Wärmewende, sondern deren Qualität und die Umsetzung der erarbeiteten Konzepte. Nur sorgfältige Bestand- und Potenzialanalysen, realistische Szenarien und belastbare Konzepte schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Dekarbonisierung der lokalen Wärmeversorgung.