Wahlen in Thailand und Implikationen für ausländische Direktinvestitionen
Angesichts weiterer potenzieller Koalitionspartner dürfte die erforderliche Parlamentsmehrheit von 250 Sitzen voraussichtlich erreicht werden. Die neue Regierung hat wirtschaftspolitisch den Entwicklungsplan „Thailand Plus 10“ vorgestellt, der ein durchschnittliches jährliches BIP‑Wachstum von 3 % anstrebt. Für ausländische Investoren sind insbesondere folgende Maßnahmen relevant:
Strategische Wachstumsbranchen
Thailand bekräftigt sein Ziel, bis 2050 Netto‑Null‑Emissionen zu erreichen, und setzt weiterhin auf den Ausbau einer „Green Economy“. Eine Schlüsselrolle spielt dabei die Transformation der traditionell starken Automobil- und Zulieferindustrie hin zur Produktion von Elektrofahrzeugen (EV), Batterien und entsprechenden Vorprodukten.
Darüber hinaus identifiziert die Regierung Datenwirtschaft und künstliche Intelligenz als zentrale Zukunftssektoren. Geplant sind erhebliche Investitionen in Rechenzentren sowie in den Ausbau digitaler Infrastruktur.
Weitere priorisierte Industrien umfassen Halbleiterfertigung, Luftfahrttechnik, Gesundheitswirtschaft, Agrar- und Biotechnologie. Diese Sektoren sollen gezielt für ausländische Direktinvestitionen geöffnet und durch regulatorische Erleichterungen gestärkt werden.
Investitionsanreize und Verfahrensbeschleunigung
Zudem wurde eine Ausweitung steuerlicher und nichtsteuerlicher Investitionsanreize angekündigt. Besonders hervorzuheben ist der geplante „BOI Fast Pass“, der auf eine deutliche Reduzierung administrativer Hürden bei Förderanträgen beim thailändischen Board of Investment (BOI) abzielt.
Derzeit befinden sich rund 80 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von etwa 480 Mrd. THB in der Pipeline, die zwar inhaltlich genehmigt, aber noch nicht formal beschieden sind. Künftig sollen Investoren, die mindestens 20 % ihres Investitionsvolumens im ersten Jahr realisieren können, ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Regulatorische Reformen und Foreign Business Act
Ausländische Unternehmen müssen vor Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit die investitionsrechtlichen Beschränkungen des Foreign Business Act 1999 (FBA) beachten. Das Gesetz gilt landesweit und erfasst sämtliche natürlichen und juristischen Personen, die als „Ausländer“ im Sinne des FBA qualifiziert werden. Maßgeblich ist dabei die Kapitalbeteiligung, nicht die Stimmrechtsverteilung.
Der FBA unterwirft zahlreiche, insbesondere dienstleistungsbezogene Tätigkeiten einem Genehmigungsvorbehalt. Für viele dieser Geschäftsfelder ist eine Foreign Business License erforderlich, sofern ein Unternehmen mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung tätig werden soll. Das Verfahren gilt in der Praxis als zeitintensiv und komplex. Alternativ kann eine nichtfiskalische Förderung durch das BOI eine vollständige Auslandsbeteiligung ermöglichen.
Bhumjaithai plant hierzu einen zweigleisigen Ansatz.
- Abbau übermäßiger Regulierung: Eine interministerielle Kommission hat bereits über 1.000 Rechtsvorschriften identifiziert, die als überholt, widersprüchlich oder unnötig gelten. Diese sollen aufgehoben oder konsolidiert werden, um Genehmigungsverfahren transparenter und vorhersehbarer zu gestalten.
- Modernisierung des FBA: Während illegale Treuhänder‑Konstruktionen weiterhin konsequent verfolgt und unterbunden werden sollen, ist zugleich eine Liberalisierung ausgewählter Dienstleistungen sowie eine Vereinfachung der Lizenzverfahren für ausländische Investoren vorgesehen.
Sollten die vorgenannten Pläne legislativ umgesetzt werden, dürfte sich die Attraktivität Thailands als Investitionsstandort in Südostasien weiter erhöhen.

