Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zum 1. Januar 2026
- Zum 1. Januar 2026 traten Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Kraft.
- Unternehmen sollten die Regelungen bei der Wareneinreihung und der Abgabe von Außenhandelsmeldungen.
- Die korrekte Zuordnung der neuen Warennummern wird entscheidend sein.
Durch eine Verordnung der Europäischen Kommission treten zum 1. Januar 2026 Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Kraft, die zugleich das deutsche Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) betreffen. Die Anpassungen beziehen sich auf Warennummern, Warenbeschreibungen sowie besondere Maßeinheiten und sind für die statistischen Meldungen verbindlich. Neue Codenummern sind mit einem Stern gekennzeichnet, während bestehende, inhaltlich geänderte Positionen durch ein Quadrat ausgewiesen werden.
Die Änderungen betreffen vor allem Waren aus der chemischen Industrie, der Energie- und Umwelttechnik, dem Maschinen- und Anlagenbau, der Elektrotechnik sowie der Metallverarbeitung. Ein Beispiel für eine neue Warennummer ist die Position 2841 90 40 (neu) für Lithium-Nickel-Mangan-Cobalt-Oxide, die die bisherige Warennummer 2841 90 85 (alt) ersetzt. Ebenso wird die Position 2909 30 37 (neu) für Dekabromdiphenylether eingeführt, die die alte Warennummer 2909 30 38 (alt) ersetzt. Darüber hinaus erfassen die Anpassungen unter anderem bestimmte chemische Stoffe, Komponenten für Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie ausgewählte elektrische Maschinen und Bauteile für Wasserstofftechnologien.
Unternehmen sollten die neuen Regelungen bei der Wareneinreihung und der Abgabe von Außenhandelsmeldungen ab Januar 2026 berücksichtigen. Insbesondere die korrekte Zuordnung der neuen Warennummern wird entscheidend sein, um etwaige Verzögerungen oder Missverständnisse bei der Zollabwicklung zu vermeiden.
