Was erwartet uns 2026 an gesetzlichen Neuerungen im Mobilitätsbereich
- Ab 2026 strengere Quoten für saubere Fahrzeuge bei öffentlicher Beschaffung
- Neue Spielräume für Kommunen durch digitales Parken & intelligente Verkehrssysteme
- Finanzielle Risiken für Aufgabenträger durch Reform des Deutschlandtickets
E-Mobilität: Zweiter Referenzzeitraum für die Umsetzung der CVD/SaubFahrzeugBeschG beginnt
Die EU-Richtlinie (EU) 2019/1161, auch als sogenannte Clean Vehicles Directive (CVD) bezeichnet, verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, für einen Mindestanteil „sauberer Fahrzeuge“ bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge durch öffentliche Auftraggeber zu sorgen. Dabei werden sowohl Kauf, Leasing als auch Anmietung erfasst. Die EU-Regelung wurde durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) umgesetzt. Das SaubFahrzeugBeschG sieht zwei Referenzzeiträume vor.
Nach Abschluss des ersten Referenzzeitraums von 2021 bis Ende 2025 beginnt mit dem 1.1.2026 der zweite Referenzzeitraum bis Ende 2030. Für diesen Zeitraum gelten folgende neue Schwellenwerte:
- 38,5 % (bzw. 42,5 % für die Bundesverwaltung) der leichten Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2 und N1 dürfen nicht mehr als 0 g CO₂/Km ausstoßen.
- 15 % der LKW der Fahrzeugklassen N2 und N3 müssen mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden und somit ein „sauberes schweres Nutzfahrzeug“ sein.
- 65 % der Busse der Fahrzeugklasse M3 müssen mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden und somit ein „sauberes schweres Nutzfahrzeug“ sein. Die Hälfte der sauberen Busse (und somit 32,5 %) müssen darüber hinaus emissionsfrei im Sinne des Gesetzes sein.



Straßenverkehrsrecht
Mit dem Beginn des Jahres 2026 schreitet der Gesetzgebungsprozess zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) fort. Teil der Debatte ist u. a. die Ermöglichung einer digitalen Parkraumkontrolle. Hierfür soll eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden, die Kommunen einen entsprechenden Handlungsspielraum zur Einführung gibt. Die digitale Parkraumkontrolle soll eine effizientere Kontrolle bei begrenzten Personalressourcen ermöglichen. Dies würde mittels Videokontrolle durch sog. Scan-Fahrzeuge des ruhenden Verkehrs erfolgen, anstelle einer manuellen Feststellung von Verstößen. Hierfür müssten ebenfalls Prozesse der Parkberechtigung angepasst werden, denn diese würden nicht mehr mittels im Fahrzeug auszulegender physischer Parkscheine, sondern durch Überprüfung des Kennzeichens überprüft werden.
Intelligente Verkehrssysteme
Darüber hinaus steht die Novelle des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVSG) im Jahr 2026 bevor. Das Gesetz zielt darauf ab, die Mobilität sicherer, effizienter und komfortabler zu machen, indem die Digitalisierung und Vernetzung von Fahrzeugen und Infrastruktur und Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern geregelt werden. Bereitgestellte Mobilitäts- und Verkehrsdaten werden an den Nationalen Zugangspunkt für Mobilitätsdaten, die Mobilithek, geleitet und sind dort öffentlich zugänglich.
Vergaberecht/neue Schwellenwerte für Vergabeverfahren
Zum 1. Januar 2026 treten neue Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft. Die neuen Schwellenwerte sind von der EU-Kommission durch die Delegierten Verordnungen 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 vom 22.10.2025 festgelegt worden. Sie betreffen alle Vergaben, die unter die allgemeine Vergaberichtlinie (Richtlinie 2024/24/EU), die Sektorenrichtlinie (Richtlinie 2025/25/EU) und die Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2025/23/EU) fallen, d. h. ab dem Erreichen des jeweiligen Schwellenwerts sind die Vergaberegeln des europäischen Vergaberechts (in ihrer mitgliedsstaatlichen Umsetzung) beachtlich.
Die neuen Schwellenwerte im Einzelnen:
- Bauaufträge (alle Bereiche): 5.404.000 Euro statt bisher 5.538.000 Euro.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge außerhalb des Sektorenbereichs: 216.000 Euro statt bisher 221.000 Euro.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der zentralstaatlichen Auftraggeber (derzeit oberste und obere Bundesbehörden): 140.000 Euro statt bisher 143.000 Euro.
- Konzessionen (alle Bereiche): 5.404.000 Euro statt bisher 5.538.000 Euro.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 432.000 Euro statt bisher 443.000 Euro.
Alle genannten Werte sind Nettowerte ohne Umsatzsteuer.
Nicht betroffen von der Änderung sind Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit im Sinne der Richtlinie 2009/81/EG. Das Gleiche gilt für die – seit ihrer Einführung konstanten – Schwellenwerte von 750.000 Euro (allgemein) bzw. 1 Mio. Euro (Sektorenbereich) für die Erbringung sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der allgemeinen Vergaberichtlinie bzw. des Anhangs XVII der Sektorenrichtlinie.
Relevant werden die neuen Schwellenwerte für alle ab dem 1. Januar 2026 eingeleiteten Vergabeverfahren. Für unterhalb der Schwellenwerte liegende Vergabeverfahren richten sich nach dem sogenannten Unterschwellenvergaberecht der Unterschwellenvergabeverordnung des Bundes (UVgO) bzw. entsprechender Regelungen der einzelnen Bundesländer.
Deutschlandticket/Regionalisierungsgesetz
Mit dem Jahreswechsel traten die im Vorjahr diskutierten Änderungen beim Deutschlandticket in Kraft. Beim Kunden kommt dabei insbesondere die Erhöhung des Preises auf 63,00 Euro pro Monat an. Normativ wurde dazu der im Regionalisierungsgesetz festgelegte Betrag 49,00 Euro ersatzlos gestrichen, Preisanpassungen sind künftig also ohne Gesetzesänderung möglich. Zugleich wurde das Finanzierungsvolumen des Bundes auf 1,5 Mrd. Euro p. a. festgeschrieben, die Verteilung auf die Länder hingegen geändert. Schließlich wurde das Ticket in seiner gesetzlich festgeschriebenen Laufzeit bis 2030 verstetigt, ohne dass der Finanzierungsanteil des Bundes fortgeschrieben würde. Dies bedeutet für die Kommunen, dass zukünftig lediglich ein gedeckelter Ausgleich gewährt wird, welcher von der bisherigen Rettungsschirm-Systematik abgewichen wird. Damit verschärft sich das Risiko für die Aufgabenträger ggf. eigene Mittel zusätzlich zu dem gedeckelten Zuschuss einsetzen zu müssen, um die Wirtschaftlichkeit der Verkehre zu gewährleisten.
Praxisrelevanz
Mit Beginn des Jahres 2026 treten wichtige Änderungen in Kraft.
Neben strengeren Anforderungen aus dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz ergeben sich zusätzliche finanzielle Risiken aus der Anwendung des Deutschlandtickets.
Im Bereich des Straßenverkehrsrechts zeichnen sich hingegen neue Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten für Kommunen ab. Für die Verwendung von Mobilitätsdaten sollen neue Regelungen die Erhebung und Bereitstellung deutlich erleichtern.