Veröffentlicht am 28. August 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten

Wasser-Notbremse in München: Vorübergehende Einschränkung der Trinkwassernutzung als Reaktion auf angespannte Versorgungslage

  • München reagiert auf Wasserknappheit mit verbindlichen Einschränkungen der Trinkwassernutzung.
  • Wasserknappheit wird zur strategischen Herausforderung für Kommunen und Wasserversorger.
  • Das Münchner Beispiel zeigt neue Wege im Umgang mit Wasserknappheit und Verbrauchsspitzen.
  • Für Kommunen gewinnen Krisenkonzepte, Priorisierung und Verbrauchssteuerung an Bedeutung.
Tobias Kimmig
M.Sc. International Management
Aufgrund lang anhaltender Trockenheit und eines außergewöhnlich hohen Wasserverbrauchs erließ die Landeshauptstadt München im Juli 2026 eine vorübergehende Allgemeinverfügung, die neben der Entnahme von Grundwasser und Wasser aus oberirdischen Gewässern auch die Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für bestimmte Zwecke einschränkte. Nachdem der Wasserverbrauch wieder zurückgegangen war, lief die Verfügung mit Ablauf des 1. August 2026 aus.

Gleichwohl rückt das Münchner Beispiel für andere Versorger und Kommunen die Frage stärker in den Fokus, ob neben der Wasserentnahme künftig auch die Wassernutzung stärker reguliert werden sollte, um auf mögliche Versorgungsengpässe reagieren zu können.

Verbindliche Sparmaßnahmen statt freiwilliger Appelle

Am 14. Juli 2026 erließ die Landeshauptstadt München eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung, gestützt auf §§ 13, 100 Abs. 1 WHG in Verbindung mit Art. 58 BayWG. Wie in vielen anderen Regionen Deutschlands wurde damit die Entnahme von Grundwasser und Wasser aus oberirdischen Gewässern beschränkt. Darüber hinaus wurde jedoch auch die Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für bestimmte Zwecke reguliert.¹

Untersagt wurden unter anderem die Befüllung privater Pools, Wasserspiele und Springbrunnen, die Bewässerung von Rasenflächen sowie die Gartenbewässerung in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Verstöße gegen die Vorgaben konnten als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ausnahmen galten unter anderem für die Landwirtschaft, Friedhöfe und wassersparende Tröpfchenbewässerungssysteme.²

Ergänzend erließen die Stadtwerke München (SWM) eine eigene Wassersparanordnung auf Grundlage von Ziffer 3.3 ihrer Ergänzenden Bedingungen für den Wasseranschluss und die Wasserversorgung nach Standardverträgen und damit auf privatrechtlicher Grundlage.³ Diese galt nicht nur im Stadtgebiet, sondern für das gesamte von den SWM versorgte Netzgebiet einschließlich mehrerer Umlandkommunen. Damit wurden die Einschränkungen über die Grenzen der Landeshauptstadt hinaus auf das gesamte Versorgungssystem ausgeweitet.⁴

Die Regelung galt zunächst bis zum 1. August 2026. Nachdem sich die Versorgungssituation zwischenzeitlich entspannt hatte, wurde die Allgemeinverfügung nicht verlängert.

Trockenheit, hoher Wasserverbrauch und sinkende Wasserreserven als Auslöser

Nach Angaben des Umweltbundesamtes war das Frühjahr 2026 deutschlandweit außergewöhnlich trocken und zugleich eines der wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. In Bayern wurden teilweise nur rund 45 Prozent der üblichen Niederschlagsmengen erreicht.⁵ Auch das Bayerische Klimainformationssystem bewertet den Zeitraum von März bis Juli 2026 als die trockenste vergleichbare Periode seit Beginn der Auswertungen im Jahr 1931.⁶

Die Auswirkungen dieser Entwicklung zeigten sich auch in München: Nach Angaben der Landeshauptstadt stieg der tägliche Wasserverbrauch zeitweise auf über 360 Millionen Liter und lag damit rund 20 Prozent über dem üblichen Durchschnitt von etwa 300 Millionen Litern pro Tag. Gleichzeitig berichtete das Wasserwirtschaftsamt München von neuen Tiefstständen an mehreren Grundwassermessstellen.⁷

Mit der Allgemeinverfügung sollten die vorhandenen Wasserressourcen entlastet, Verbrauchsspitzen reduziert und die Versorgungssicherheit während der Trockenperiode unterstützt werden.

Von der Reaktion zur Strategie

Im Rahmen der Nationalen Wasserstrategie werden derzeit Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit und Nutzungskonkurrenzen erarbeitet. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) beschäftigt sich dabei unter anderem auch mit der Frage, wie Wassernutzungen künftig priorisiert werden können, wenn verfügbare Ressourcen zeitweise nicht mehr ausreichen, um alle Ansprüche gleichermaßen zu bedienen.⁸

Am Beispiel München zeigt sich, wie eine Priorisierung von Wassernutzungen künftig in der Praxis umgesetzt werden könnte. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen wurden die Stadtwerke München sowie das Referat für Klima- und Umweltschutz zudem beauftragt, eine weitergehende Wasserstrategie zu erarbeiten, um die Wasserversorgung der Stadt unter veränderten klimatischen Bedingungen langfristig zu sichern.

Bedeutung für Wasserversorger und Kommunen

Für Wasserversorger und Kommunen lassen sich aus dem Beispiel der Stadt München verschiedene Fragestellungen ableiten. Neben Investitionen in Gewinnungsanlagen, Speicher und Netze könnten organisatorische und rechtliche Instrumente mehr an Bedeutung gewinnen. Dazu gehören etwa Krisen- und Notfallkonzepte, Regelungen zur Priorisierung von Wasserverwendungen oder Strategien für den Umgang mit Verbrauchsspitzen während Hitze- und Trockenperioden.

Gleichzeitig wirft das Beispiel Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit auf. Die Kontrolle einzelner Wassernutzungen im privaten Bereich dürfte nur eingeschränkt möglich sein. Der Erfolg vergleichbarer Maßnahmen wird daher voraussichtlich nicht nur von ihrer rechtlichen Ausgestaltung, sondern auch von der Mitwirkung und Akzeptanz der Bevölkerung abhängen.

Ob München tatsächlich Vorreiter einer neuen Entwicklung ist, wird sich somit erst noch zeigen. Das Beispiel verdeutlicht jedoch, dass Wasserknappheit auch in traditionell wasserreichen Regionen zunehmend zu einem strategischen Thema der kommunalen Daseinsvorsorge wird. Die Diskussion befasst sich dabei nicht mehr ausschließlich mit der Frage, wie Wasser bereitgestellt wird, sondern zunehmend auch damit, ob und wie verfügbare Wasserressourcen künftig genutzt und priorisiert werden sollen.

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