Weichenstellung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung: EFRAG übergibt finale ESRS-Entwürfe an die EU-Kommission
- Die verpflichtenden Datenpunkte wurden um 61 % reduziert, um den Berichtsaufwand zu begrenzen.
- Die Standards sind klarer strukturiert und ermöglichen eine flexiblere, pragmatischere Umsetzung.
- Detaillierte Änderungen zu allen ESRS-Entwürfen finden Sie in unserer Artikelserie.
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Am 3.12.2025 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die finalen Entwürfe der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (Draft Simplified ESRS) offiziell als technische Empfehlung an die EU-Kommission übermittelt. Damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht: Die Überarbeitung der 2023 erstmals verabschiedeten Standards ist seitens der EFRAG abgeschlossen, und die EU-Kommission kann die gesetzgeberische Umsetzung einleiten. Unternehmen sollten im Laufe des Jahres 2026 endlich Rechtssicherheit erhalten und die Änderungen frühzeitig in bestehende Prozesse integrieren.
Politischer Kontext: Die Omnibus-Initiative als Treiber der ESRS-Überarbeitung
Die Überarbeitung der ESRS steht in einem größeren politischen Reformrahmen. Mit der Veröffentlichung des ersten Omnibus-Pakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerischen Sorgfaltspflichten am 26.2.2025 startete die EU-Kommission ihre umfassende Initiative zur Reduktion der Berichtslasten. Ziel ist es, den Bürokratieaufwand zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.
Ein zentrales Element des Omnibus-I-Pakets war die Ankündigung eines delegierten Rechtsakts zur Überarbeitung der ersten ESRS, der spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Omnibus-Richtlinie zur Änderung der Berichtsinhalte erfolgen sollte. Ende März 2025 erteilte die EU-Kommission daraufhin der EFRAG, die bereits mit der Erarbeitung des aktuell gültigen Set 1 der Standards beauftragt war, das Mandat für die Überarbeitung der ESRS.
Entwicklung der Draft Simplified ESRS: Intensiver Überarbeitungsprozess mit breiter Stakeholdereinbindung
Nach der Mandatserteilung begann ein umfassender, dialogorientierter Prozess, der zwei öffentliche Konsultationen, zwei Feldtests zu spezifischen Fragestellungen und 21 Outreach Events beinhaltete. Bereits im EFRAG Progress Report vom 20.6.2025 wurden die sechs zentralen Hebel zur Vereinfachung der Standards vorgestellt, die sich aus der EFRAG-Analyse der Berichterstattung 2024 und der ersten öffentlichen Konsultation ableiteten:
- Hebel 1: Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
- Hebel 2: Bessere Lesbarkeit und Prägnanz der Nachhaltigkeitserklärung und stärkere Integration in die Unternehmensberichterstattung
- Hebel 3: Überarbeitung der Beziehung zwischen Mindestangabepflichten (MDRs) und thematischen Standards
- Hebel 4: Klarere Differenzierung der Struktur und Sprache der Standards
- Hebel 5: Einführung weiterer Erleichterungen zur Reduzierung der Berichtslast
- Hebel 6: Stärkere Interoperabilität mit internationalen Rahmenwerken
Diese Hebel bildeten das strategische Rückgrat der Überarbeitung und dienten als roter Faden für die konkrete Anpassung der einzelnen Standards. Ergänzt wurden sie durch eine systematische Durchsicht aller Standards hinsichtlich der Streichung redundanter bzw. nicht entscheidungsrelevanter Datenpunkte.
Übergreifende Neuerungen der Draft Simplified ESRS
Die Draft Simplified ESRS bringen eine Reihe grundlegender Veränderungen mit sich, die den Reporting-Prozess für Unternehmen deutlich vereinfachen und gleichzeitig stärker auf die tatsächlichen Informationsbedürfnisse der Stakeholder ausrichten. Ein zentraler Schritt ist die Reduktion der verpflichtenden Datapoints um 61 %. Durch die Streichung wenig relevanter Angaben und die Straffung narrativer Vorgaben wird die Berichterstattung erheblich effizienter, ohne an inhaltlicher Substanz zu verlieren.
Ebenso entscheidend ist die vorgenommene klare Trennung zwischen verpflichtenden Angaben und begleitender Guidance. Durch die direkte Zuordnung aller Anwendungsanforderungen („Application Requirements“) zu den jeweiligen Angabepflichten und die vollständige Entfernung freiwilliger Datenpunkte gewinnen die Standards deutlich an Klarheit, Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit.
Mit den Draft Simplified ESRS wird zudem ein ausgeprägterer Proportionalitätsansatz verankert. Unternehmen können verstärkt Schätzungen einsetzen, Anforderungen schrittweise umsetzen und den „undue cost or effort“-Mechanismus nutzen. Auch besondere Situationen wie Akquisitionen, Veräußerungen oder Joint Operations werden flexibler adressiert, was die praktische Umsetzbarkeit weiter erhöht.
Eine weitere wesentliche Veränderung betrifft die strukturelle Straffung der Standards, die die Lesbarkeit und Einbindung in bestehende Unternehmensberichte verbessert. Unternehmen erhalten mehr Flexibilität, etwa durch den Einsatz von Executive Summaries, thematischen Anhängen oder gesonderten Darstellungen EU-Taxonomie-relevanter Informationen. Gleichzeitig werden zahlreiche qualitative themenspezifische Angaben durch die Verlagerung in das ESRS 2-Kapitel zentraler aufbereitet – ein Beitrag dazu, das Verständnis der Gesamtzusammenhänge zu fördern.
Darüber hinaus erhöhen die Draft Simplified ESRS die Interoperabilität mit internationalen Rahmenwerken wie ISSB und GRI. Diese stärkere Harmonisierung erleichtert insbesondere global agierenden Unternehmen die konsistente Anwendung verschiedener Reporting-Standards und reduziert Doppelarbeit in der Berichterstattung.
Schließlich verschiebt sich der Fokus der Standards stärker auf die Entscheidungsnützlichkeit der offengelegten Informationen. Anstelle eines rein Compliance-orientierten Ansatzes sollen Unternehmen explizit solche Informationen bereitstellen, die für Investoren und andere Stakeholder tatsächlich relevant und materialitätsbasiert sind. Der Perspektivwechsel soll die Qualität der Kommunikation verbessern und die Berichterstattung strategischer ausrichten. Dies steht in engem Zusammenhang mit der Einführung des „Fair Presentation“-Prinzips, das die Relevanz als Qualitätsmerkmal der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesondert hervorhebt und eine ausgewogene Berichterstattung fördern soll.
Weitere Informationen zu den Draft Simplified ESRS
In unserer folgenden Artikelserie zu den Draft Simplified ESRS geben wir Ihnen pro Standardbereich einen detaillierten Überblick über die wesentlichen Änderungen.
- ESRS 1 & 2 – Allgemeine Anforderungen und Allgemeine Angaben: Vereinfachungen in Bezug auf die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, neue Prinzipien und Konzepte wie die „Fair Presentation“, gezielte Erleichterungen sowie Änderungen an den Datenpunkten zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen.
- ESRS-Umweltstandards (E1–E5) – Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität und Ressourcennutzung: Gezielte Verschlankung und Anpassung der Umweltstandards sowie erhöhte Praktikabilität durch neue Leitlinien, Definitionen und Klarstellungen.
- ESRS-Sozialstandards (S1–S4) – Arbeitskräfte des Unternehmens, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften sowie Verbraucher und Endnutzer: Insbesondere punktuelle Änderungen an den S1-Kennzahlen und übergreifende Konsolidierung qualitativer Datenpunkte.
- ESRS-Governancestandard (G1) – Unternehmensführung: Orientierung an der „PAT“-Struktur (Konzepte, Maßnahmen, Ziele) analog zu den anderen Standards, zudem Streichung, Konsolidierung oder Spezifizierung zahlreicher Datenpunkte.
Nächste Schritte
Die Draft Simplified ESRS werden nun in den gesetzgeberischen Prozess der EU-Kommission eingebracht. Geplant ist eine weitere öffentliche Konsultation, bevor die Standards voraussichtlich Mitte 2026 als delegierter Rechtsakt zur Änderung des aktuell gültigen Set 1 der ESRS verabschiedet werden. Der Anwendungsbeginn ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, möglicherweise mit einem Wahlrecht zur frühzeitigen Anwendung im Geschäftsjahr 2026. Unternehmen sollten die aktuellen Entwicklungen eng verfolgen und Änderungen frühzeitig prüfen, insbesondere hinsichtlich der strukturellen Neuerungen, der reduzierten Datenpunkte und der flexibleren Proportionalitätsmechanismen.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem Webinar „ESRS Update: Welche Vereinfachungen ergeben sich aus den neuen ESRS Standards?” am 13. Januar 2025 um 13:00 Uhr.
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