Weltweit größter zusammenhängender Betriebsbereich für autonome Fahrzeuge
- Größerer Betriebsbereich für autonome Fahrzeuge kann kaum vom Staat gesteuert werden
- Hersteller können einige technische Anforderungen für bestimmte Betriebsbereiche noch nicht umsetzen
Betriebsbereiche weltweit
Derzeit gibt es den kommerziellen Einsatz autonomer Fahrzeuge nur in China (Baidu mit Apollo) und den USA (Alphabet mit Waymo). Die Gebiete, in denen der Betrieb zulässig ist, sind bereits ca. 1.000 Quadratkilometer groß (etwa die Größe Berlins). Waymo hat Ende 2025 eine Genehmigung bekommen, in Kalifornien ein Gebiet zu bedienen, das mit ca. 15.000 Quadratkilometern die Größe von Schleswig-Holstein hat.
Diese Zahlen zeigen, dass das Ziel des weltweit größten zusammenhängenden Betriebsbereiches durchaus ambitioniert ist, da die Umsetzung autonomer Verkehre in anderen Ländern bereits weiter fortgeschritten ist. Hintergrund ist, dass die Hersteller in China und den USA sich durch die Erklärung, die geltenden Anforderungen zu erfüllen, selbst zertifizieren können, während hierzulande dafür die Erbringung eines Nachweises im Rahmen der Typgenehmigung notwendig ist.
Betriebsbereich in Deutschland
Die Schaffung eines möglichst großen Betriebsbereichs für autonome Fahrzeuge kann nach aktueller Rechtslage kaum hoheitlich gesteuert werden.
Dies liegt zum einen daran, dass der Fahrzeughalter für die Beantragung eines Betriebsbereichs zuständig ist und somit bestimmt, wo sich dieser geographisch befindet.
Zum anderen wird der Fahrzeughalter nur dort die Betriebsbereichsgenehmigung für den Einsatz seines Fahrzeuges erhalten, wo nach behördlicher Prüfung sichergestellt ist, dass das Fahrzeug in dem konkreten geographischen Bereich tatsächlich in der Lage ist, die Fahraufgabe selbstständig zu übernehmen.
Während die Wahl des Betriebsbereichs noch durch Förderungen etc. gesteuert werden kann, um so möglichst viele Fahrzeughalter dazu zu bewegen, den Betriebsbereich in einer bestimmten Region zu beantragen, kann kein hoheitlicher Einfluss auf die technischen Fähigkeiten genommen werden. Denn hier bewegen sich die Hersteller technisch ständig am Limit des aktuellen Stands der Technik.
Die Hersteller werden immer nur das umsetzen können, was nach aktuellem technischen Entwicklungsstand möglich ist. Bestimmte Fähigkeiten, die technisch noch nicht realisiert werden können, aber ggf. für die Bedienung des Betriebsbereichs notwendig wären, schließen einen autonomen Einsatz in der gewünschten Region daher aus.
Realisierbarkeit
Unter aktuellen technischen Bedingungen ist ein flächenmäßig großer Betriebsbereich mit einer absoluten Erschließung jeder Straße innerhalb des geographischen Bereichs kaum umsetzbar, da die Fahrzeugfähigkeiten diese absolute Erschließung derzeit noch nicht tragen. Die Entwicklung der Fahrzeugfähigkeiten wird analog zur Entwicklung im Bereich der KI voraussichtlich schnell zunehmen. Es ist jedoch nicht sicher, dass eine absolute Erschließung in einer Größenordnung mehrerer zehntausend Quadratkilometer nach den strengen rechtlichen Anforderungen bereits 2028 realisiert werden kann.
Einfacher als ein flächenmäßig großer Betriebsbereich dürfte ein in seiner Länge großer Betriebsbereich sein. Hier wäre es beispielsweise denkbar, dass der Betriebsbereich den Ort A, sodann eine mehrere hundert Kilometer lange Strecke auf der Autobahn und sodann den Ort B umfasst.
In jedem Fall wird die Größe des Betriebsbereichs durch die Fläche Deutschlands (ca. 360.000 Quadratkilometer) limitiert. Sowohl China als auch die USA, deren Fläche jeweils bei ca. 10 Mio. Quadratkilometern liegen, werden also früher oder später über einen größeren Betriebsbereich verfügen als Deutschland.
Praxisrelevanz
Die absolute und flächenmäßige Größe dürfte jedoch für die Praxis zweitrangig sein. Wichtiger ist vielmehr der verkehrliche Nutzen. Auch ein Betriebsbereich mit der Größe weniger Quadratkilometer kann den Zugang zum bestehenden ÖPNV z. B. auf dem Land erheblich vereinfachen, da bei Bedarf jederzeit ein autonomes Zubringerfahrzeug die erste/letzte Meile bedient. Die Attraktivität des ÖPNV als solchem würde erhöht und gleichzeitig der Bedarf an einem eigenen PKW reduziert, da der eigene PKW sowohl als Zubringer nicht mehr gebraucht würde und auch als primäres Fortbewegungsmittel an Relevanz verliert, wenn der ÖPNV attraktiver ist.
1 Rödl, BMDV veröffentlicht Strategie für autonomes Fahren im Straßenverkehr