Die Wertschöpfungskette im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS
Um Anwendern der ESRS eine Anleitung zur Erfüllung der Anforderungen rund um die Wertschöpfungskette gemäß ESRS zu geben, veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Dezember 2023 den Entwurf einer Implementierungsleitlinie IG2- Value Chain Implementation Guidance (VCIG). Ziel dieser Leitlinie ist, in Hinblick auf die Analyse der Wertschöpfungskette sowohl Konsistenz als auch Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten nach ESRS zu gewährleisten und ermöglicht Anwendern ein tieferes Verständnis, welche Informationen bezüglich der Wertschöpfungskette erforderlich sind. Als praktische Umsetzungshilfe ergänzt sie die ESRS, ist jedoch kein fester Bestandteil dieser.
Im Folgenden werden die Key Learnings der Implementierungsleitlinie sowie praktische Tipps in Bezug auf die Analyse der Wertschöpfungskette vorgestellt.
Definition der Wertschöpfungskette nach ESRS
Genauer definiert wird die Wertschöpfungskette als das gesamte Spektrum an Aktivitäten, Ressourcen und Beziehungen, die mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und dem externen Umfeld, in dem es tätig ist, zusammenhängen. Eine Wertschöpfungskette umfasst die Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen, die das Unternehmen nutzt und auf die es sich stützt, um seine Produkte oder Dienstleistungen von der Konzeption bis zur Auslieferung, dem Verbrauch und dem Ende der Lebensdauer herzustellen, siehe Artikel 23, Value Chain Implementation Guidance.
Berücksichtigung der Wertschöpfungskette im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS
- die zentralen Akteure in der Wertschöpfungskette, sowie
- insbesondere über deren geografischen Standorte,
- die Sektoren sowie
- die Unternehmensaktivitäten notwendig.
Übergangsbestimmung zu Angaben in der Wertschöpfungskette
- über Bemühungen zu berichten haben, die unternommen wurden, um an die entsprechenden Daten zu gelangen und
- sie angeben müssen, welche Pläne zukünftig zur Informationsbeschaffung implementiert werden.