Wichtige Änderungen im Steuerverfahren ab dem 1. Juli 2025
Neu kann das Finanzamt nicht nur 75%-ige, sondern volle Säumniszuschläge erlassen.
Es wird ausdrücklich festgelegt, dass die Steuerschuld, mit Ausnahme von Säumniszuschlägen und Bußgeldern, im Erbfall auf Erben – natürliche Personen – übergeht. Die Novelle regelt auch die Steuerschuld bei Auflösung eines Treuhandfonds.
Eine weitere wichtige Neuregelung betrifft die Zinsen, bei deren Festsetzung künftig Erstattungsansprüche, die bei einem anderen, sachlich nicht zuständigen Finanzamt bestehen, nicht mehr berücksichtigt werden, wodurch die Zinsbelastung erhöht werden kann.
Wird eine Außenprüfung oder ein anderes Ermittlungsverfahren vorgenommen, können diese Neuregelungen erhebliche Auswirkungen auf Ihre Gesellschaft haben. Wir prüfen laufend alle Gesetzesänderungen und sind selbstverständlich bereit, Sie zu unterstützen.