Veröffentlicht am 18. Februar 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten

Wie profitieren Unternehmen von EU-Mitteln? – Das EU-Förderregime verstehen (Teil 1)

  • Überblick über Struktur & Finanzierung des EU-Förderregimes
  • Mehrjähriger Finanzrahmen als Steuerungsinstrument der EU-Ausgaben
  • Öffentliche & private Akteure nutzen EU-Förderwege für Projekte
Maria Ueltzen
Associate Partner
Europäische Dipl.-Verwaltungsmanagerin (FH)
Konstantin Ott
M.Sc. Erneuerbare Energien Management
Wie ist die EU-Förderung aufgebaut, woher stammen die Mittel und wie können öffentliche wie private Akteure von EU-Mitteln profitieren? Der Artikel gibt einen strukturierten Überblick über das aktuelle EU-Förderregime – von der Finanzierung des EU-Haushalts über den mehrjährigen Finanzrahmen bis hin zur Mittelverwaltung und den konkreten Zugangswegen zu EU-Fördermitteln.

Der mehrjährige Finanzrahmen der EU

Die EU plant ihre Einnahmen und Ausgaben im Rahmen eines Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), der die finanziellen Mittel für die politischen Schwerpunkte stets für sieben Jahre im Voraus verbindlich festlegt (formaler Rahmen). Bei Aufstellung der jährlichen Haushaltspläne muss der MFR stets eingehalten werden. Ziel des MFR ist es dabei, die Haushaltsdisziplin zu gewähren und Planungssicherheit für potenzielle Empfänger von EU-Mitteln zu schaffen.

Der aktuelle MFR gilt für den Zeitraum 2021 bis 2027 und legt die Obergrenzen der jährlichen Ausgaben sowie deren Verwendung verbindlich fest. Hierzu werden im MFR immer politische Schwerpunkte (Themenschwerpunkte) formuliert. Zudem stehen für den EU-Haushalt derzeit weitere Mittel aus dem Konjunkturprogramm NextGenerationEU (NGEU) bereit, welches die Folgen der Coronakrise abfedern soll.

Abbildung 1: EU-Haushalt 2021-2027¹

Die Themenschwerpunkte der EU werden in einzelnen Ausgabenprogrammen bzw. Fonds umgesetzt. Im aktuellen EU-Haushalt werden so 52 Ausgabenprogramme über sieben Jahren finanziert. Für eine gewisse Flexibilität im Haushalt dienen sogenannte „Sonderinstrumente“. Allerdings sind 90 % der Mittel im Haushalt fixiert.

 

Abbildung 2: Sektorale Ausgabenprogramme 2021 bis 2027²

Finanzierung des EU-Haushalts

Der EU-Haushalt ist ein Investitionshaushalt, der im Gegensatz zu nationalen Haushalten, kein Defizit aufweisen darf. Gemäß den EU-Verträgen muss der Haushalt „vollständig aus Eigenmitteln finanziert“ werden.³ Eine Ausnahme stellen Krisen dar. So wurden als Reaktion auf die Corona-Pandemie Anleihen (EU-Bonds) am internationalen Kapitalmarkt ausgegeben, um das Konjunkturprogramm NGEU aufzulegen. Die Ausgabe von Anleihen stellt derzeit jedoch nach Artikel 311 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) noch kein dauerhaftes Finanzierungsinstrument dar. Die Mittel, die auf dem Kapitalmarkt aufgenommen werden, müssen stets zweckgebunden sein und dürfen nicht zur Deckung von Haushaltsdefiziten dienen.

Abbildung 3: Einnahmequellen der EU

Zusätzlich existieren Off-Budget Finanzierungsinstrumente

Ein gutes Beispiel hierfür ist das EU-Emissionshandelssystem (ETS), dessen Einnahmen abhängig von der CO2-Preisentwicklung sind und größtenteils an die Mitgliedsstaaten zurückfließen (siehe Abbildung 4). Die restlichen Erlöse werden zweckgebunden etwa in den Innovation Fund gesteckt, der außerhalb des EU-Haushalts finanziert wird.

Abbildung 4: Verteilung der Einnahmen aus dem EU-ETS 1⁴

Mittelverwaltung

Die Europäische Kommission ist gemäß Artikel 317 AEUV in Verbindung mit Art. 62 der Haushaltsordnung der EU als zentrale Durchführungsinstanz für den EU-Haushalt verantwortlich und steuert die Mittelvergabe. Sie stellt Mittel für bestimmte Programme oder Projekte zur Verfügung, ist aber nicht immer direkt an der Verwaltung beteiligt. Es ist zwischen drei Formen der Mittelverwaltung zu unterscheiden:⁵

 

Die Form der Mittelverwaltung bestimmt den Antragsweg und die Zuständigkeit. Dies bedeutet, wie und von wem man letztendlich von EU-Mitteln profitieren kann. Ein grundlegendes Leitprinzip des EU-Förderregimes ist dabei das Subsidiaritätsprinzip, welches in Artikel 5 im Vertrag der Europäischen Union (EUV)⁶ verankert ist. Kern des Subsidiaritätsprinzips ist, dass die EU nur dann tätig werden darf, wenn ein politisches Ziel auf Ebene der Mitgliedsstaaten nicht ausreichend erreicht werden kann. Die Zuständigkeit der Mittelverwaltung soll demnach grundsätzlich auf der niedrigstmöglichen Ebene liegen, die zur Zielerreichung in der Lage ist. Dies hat den Hintergrund, dass regionale und kommunale Verwaltungen die lokalen wirtschaftlichen, sozialen und infrastrukturellen Gegebenheiten am besten kennen und daher Fördermittel effizienter und zielgerichteter einsetzen können. Die EU greift dagegen nur dann in die Finanzierung oder Steuerung von Programmen oder Projekten ein, wenn diese einen klaren „EU-weiten Mehrwert“ erzeugen. Projekte ohne grenzüberschreitende Wirkung oder strategische Bedeutung sollen möglichst national, regional oder kommunal umgesetzt werden.

In der Vergangenheit wurde ein „EU-weiter Mehrwert“ vergleichsweise eng definiert. Er lag vor allem dort vor, wo Projekte von Natur aus grenzüberschreitend waren oder wo gemeinsames europäisches Handeln deutliche Effizienzgewinne versprach. Daher sind und waren Forschungs- und Entwicklungsprogramme oftmals direkt bei der EU angesiedelt.

Mittlerweile interpretiert die EU den „EU-weiten Mehrwert“ jedoch deutlich weiter. Nationale oder lokale Projekte können inzwischen als EU-relevant gelten, wenn sie etwa zur technologischen Souveränität, zur Versorgungssicherheit oder zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen.

Auf diese veränderte Auslegung des Subsidiaritätsprinzips und ihre Konsequenzen für das EU-Förderregime wird im zweiten Teil dieses Beitrags eingegangen. Diesen finden Sie in der kommenden Ausgabe unseres Stadtwerke Kompass / Energy + Kompass.

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um die EU-Förderung – von der Antragstellung über die richtige Förderstrategie bis hin zur Umsetzung Ihrer Projekte. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an!

1 The EU’s 2021-2027 long-term budget and NextGenerationEU – Publications Office of the EU
2 EU funding programmes – European Commission
3 eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2008:115:TOC
4 Use of auctioning revenues generated under the EU Emissions Trading System | Indicators | European Environment Agency (EEA)
5 EU-Finanzierung nach Form der Mittelverwaltung
6 eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:2bf140bf-a3f8-4ab2-b506-fd71826e6da6.0020.02/DOC_1&format=PDF

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