Zweite Sonderausgabe April 2025: Update Erbschaftsteuer – Der Koalitionsvertrag steht!
- aus dem Newsletter Nachfolge Kompass, Zweite Sonderausgabe April 2025
Zur Newsletter-Übersicht Kostenlos abonnieren
Die Bundestagswahl wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf das zukünftige Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in Deutschland haben. Nach dem Wahlsieg der Union war eine schwarz-rote Koalition das einzige realistische Szenario.
Nach den Verhandlungen der Arbeitsgruppen lagen die Positionen von Union und SPD insbesondere bei steuerlichen Themen noch weit auseinander.
Nun haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Er wurde am 9. April 2025 der Öffentlichkeit präsentiert. Unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ sind auf 146 Seiten die geplanten Maßnahmen der neuen Bundesregierung festgehalten.
Zwar enthält der Koalitionsvertrag einige Vorschläge für Steuerreformen. Zur Erbschaftsteuer enthält der Koalitionsvertrag dagegen keine Aussage. Auch die zwischen den Koalitionären umstrittene Vermögenssteuer wird nicht erwähnt.
Die Themen im Überblick
- Keine Aussage des Koalitionsvertrags zur Erbschaftsteuer »
- Der weitere Ablauf bis zur Regierungsbildung »
- Handlungsempfehlungen für die Unternehmensnachfolge»
Keine Aussage des Koalitionsvertrags zur Erbschaftsteuer
Der Koalitionsvertrag macht keine Vorschläge für eine Erbschaft- und Schenkungsteuerreform. Das deutet darauf hin, dass das Thema nach wie vor zwischen Union und SPD stark umstritten ist. Das hatte sich nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen bereits abgezeichnet. Konkrete Aussagen waren eher nicht erwartet worden. Umso spannender wird es nun, sollte das Bundesverfassungsgericht in der nun gestarteten Legislaturperiode Teile des ErbStG für verfassungswidrig erklären. Dann werden sich die Koalitionsparteien auf eine Reform einigen müssen.
Auch die im Wahlkampf diskutierte Vermögenssteuer wird nicht erwähnt. Die SPD konnte sich mit ihrer Forderung aus den Arbeitsgruppen damit wie erwartet nicht durchsetzen.
Im Übrigen enthält der Koalitionsvertrag dagegen einige Maßnahmen, welche die Unternehmensbesteuerung senken sollen. So ist die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer und eine weitere Angleichung der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften geplant.
Der weitere Ablauf bis zur Regierungsbildung
Vollkommen sicher ist die Wahl von Friedrich Merz zum neunen Bundeskanzler noch nicht. Die Koalitionäre müssen nun zunächst dem ausgehandelten Koalitionsvertrag zustimmen. Während bei CDU und CSU parteiinterne Gremien entscheiden, deren Zustimmung als sicher gilt, entscheiden bei der SPD die Parteimitglieder über den Koalitionsvertrag. Eine Zustimmung gilt zwar als wahrscheinlich, allerdings haben hochrangige Parteifunktionäre bereits Widerstand angekündigt.
Stimmen Union und SPD dem Koalitionsvertrag zu, ist der Weg zur Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler frei. Diese könnte dann am 7. Mai erfolgen.
Handlungsempfehlungen für die Unternehmensnachfolge
Aus dem Koalitionsvertrag lassen sich Handlungsempfehlungen für die Unternehmensnachfolge nur sehr schwer ableiten.
Sicher ist allerdings bereits, dass betroffene Familienunternehmen und Familienunternehmer, die in den nächsten Jahren eine Unternehmensnachfolge planen, vorbereitet sein sollten. Sie sollten sich insbesondere bereits jetzt Gedanken bspw. über die Strukturierung ihres Betriebsvermögens und den groben Ablauf einer Nachfolge machen. Denn ein ausgereiftes rechtliches und steuerliches Nachfolgekonzept benötigt eine gewisse Vorlaufszeit und sollte sorgfältig entwickelt werden.
Sollte das Bundesverfassungsgericht eine Erbschaft- und Schenkungsteuerreform erzwingen, kann aber zeitnahes Handeln erforderlich sein, wenn eine Nachfolge steuergünstig erfolgen soll. Insbesondere sollte dann schnell eruiert werden, ob eine Übertragung von Unternehmensanteilen noch nach dem derzeit geltenden Schenkungsteuerrecht sinnvoll ist. Eine sorgfältige Vorbereitung auf dieses Szenario wird dann von entscheidender Bedeutung sein.


