Steuerberatung für den öffentlichen Sektor

Wir beraten die öffentliche Hand in allen steuerlichen Belangen – kompetent, verlässlich und rechtssicher. Ob Kommunen, Kreise, Landes- oder Bundesbehörden oder kommunale Unternehmen: Unsere steuerliche Expertise schafft Handlungssicherheit in einem komplexen Umfeld. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Steuerberatung für den öffentlichen Sektor sind wir ihr verlässlicher Partner.
Maik Gohlke
Partner
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater
Madlen Haßler
Associate Partner
Geprüfte Mediatorin (INeKO Institut der Universität zu Köln), Steuerberaterin, Dipl.-Finanzwirtin (FH)

Öffentlicher Sektor. Steuerlich sicher aufgestellt.

Steuern im öffentlichen Bereich verlangen mehr als Fachwissen. Sie verlangen Verständnis für Ihre Verantwortung – und für die Menschen, die dahinterstehen. Gesetzliche Anforderungen, steigende Dokumentationspflichten sowie die Umsetzung des § 2b UStG stellen Kommunen vor komplexe Herausforderungen. Deshalb kombinieren wir steuerliche Expertise mit langjähriger Erfahrung in der Beratung der öffentlichen Hand.

Wir kennen die Abläufe in Behörden, die Herausforderungen von Haushaltsplanungen und die Notwendigkeit, Entscheidungen schnell und rechtssicher umzusetzen. Wir geben Orientierung bei der laufenden Steuerberatung, der Vertretung gegenüber dem Finanzamt sowie steuerlichen Offenlegungen und Berichtigungen von Steuererklärungen.

Von der Einführung eines digitalen Tax CMS über die Umsetzung von § 2b UstG bis zur steuerlichen Prozessoptimierung: Wir sind an Ihrer Seite.

Unsere Teams denken interdisziplinär, handeln vorausschauend und sprechen Ihre Sprache. Das Ergebnis: Lösungen, die nicht nur steuerlich korrekt, sondern auch umsetzbar sind. Effizient. Rechtssicher. Und immer auf passgenau auf die Anforderungen Ihre kommunalen Organisation zugeschnitten.

Unsere Leistungen

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Laufende Steuerberatung

Ihre Aufgaben sind vielfältig. Ihre Steuererklärung sollte es nicht sein. Wir übernehmen für Sie die laufende Steuerdeklaration – von Körperschaft- und Gewerbesteuer über Lohn- und Grundsteuer bis hin zu Umsatzsteuer und Abzugssteuern. Dazu gehören auch Buchführung, Jahresabschlüsse und alle Meldungen an die Finanzverwaltung. Mit unserer interdisziplinären Expertise sorgen wir für Klarheit, Effizienz und Sicherheit im Steueralltag des öffentlichen Sektors. Damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre öffentlichen Aufgaben.

Unsere Schwerpunkte

  • Effizienz durch Unterstützung und Erfahrung
  • Optimierung steuerlicher Prozesse und Steuerbelastungen
  • Gewährleistung steuerlicher und rechtlicher Aktualität
Maik Gohlke
Partner
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater
Marina Bobikov
Manager
Steuerberaterin

Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Wir vertreten die öffentliche Hand mit strategischem Blick und fachlicher Tiefe gegenüber der Finanzverwaltung in allen steuerlichen Belangen. In Betriebsprüfungen sorgen wir für Klarheit, minimieren Risiken und entlasten durch Übernahme der Kommunikation. Unsere Kenntnis der Verwaltungslogik und der steuerlichen Besonderheiten schafft Vertrauen und schützt Ihre Interessen nachhaltig. Insbesondere Fortbildungen im mediativen Bereich kommen uns hier zugute.

Unsere Schwerpunkte

  • Fachliche Tiefe: Spezialwissen für öffentliche Institutionen und Kenntnis von Haushalts- und Verwaltungslogik
  • Risikominimierung: Frühzeitige Identifikation kritischer Punkte
  • Strategische Vertretung: Zielgerichtete Kommunikation mit Prüfern
  • Rechtssicherheit: Abstimmung von kritischen Sachverhalten
Maik Gohlke
Partner
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater
Madlen Haßler
Associate Partner
Geprüfte Mediatorin (INeKO Institut der Universität zu Köln), Steuerberaterin, Dipl.-Finanzwirtin (FH)

Steuerliche Offenlegungen und Berichtigungen von Steuererklärungen

Auch im öffentlichen Sektor können Fehler passieren. Bei Offenlegungen gegenüber der Finanzverwaltung bieten wir Sicherheit durch Erfahrung und Präzision. Wir prüfen steuerliche Sachverhalte gründlich, bewerten Risiken und begleiten bei Berichtigungen von Steuererklärungen bis hin zu Selbstanzeigeverfahren. Unsere strukturierte Herangehensweise hilft vor Sanktionen zu schützen. In Zusammenarbeit mit unseren Juristen sind die Verwaltung und Sie in besten Händen.

Unsere Schwerpunkte

  • Sorgfältige Prüfung steuerlicher Sachverhalte und Risikoanalyse
  • Vermeidung steuerlicher und rechtlicher Sanktionen
  • Verlässliche Kommunikation mit der Finanzverwaltung
Maik Gohlke
Partner
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater
Paul Punge
Manager
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater

Digitales Tax CMS

Wir konzeptionieren, implementieren und überprüfen digitale Tax Compliance Management Systeme (TCMS) zur Sicherstellung Ihrer steuerlicher Pflichten. Dabei unterstützen wir Sie bei der Identifikation von Risikobereichen, der Optimierung interner Kontrollprozesse, der Erstellung revisionssicherer Verfahrensdokumentationen sowie der Schulung Ihrer Mitarbeitenden. Wir setzen uns auf die andere Seite des Tisches, nehmen Perspektiven der Mitarbeitenden zielgerichtet wahr und verbinden diese mit den einschlägigen Prüfungsstandards und regulatorischen Anforderungen.

Unsere Schwerpunkte

  • Health Check und Implementierung digitaler Tax CMS-Lösungen für Ihre Branche
  • Rechtssicherheit durch systematische Einhaltung steuerlicher Pflichten
  • Begleitung bei Modernisierung der Betriebsprüfung durch branchenspezifisches Risikoscreening
  • Entwicklung steueroptimaler Tax Compliance und Governance Strukturen
  • Transparenz über steuerrelevante Abläufe

Digitales Tax CMS

Maik Gohlke
Partner
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater
Paul Punge
Manager
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater

Steuerliche Gestaltungsberatung und verbindliche Anfragen

Unsere steuerliche Gestaltungsberatung unterstützt öffentliche Einrichtungen um-fassend – vom BgA-Screening über die Umstrukturierung von Stadtkonzernen bis hin zur Vertragsgestaltung im Rahmen Kooperationen. Interkommunal und international. Ziel ist die rechtssichere und steueroptimierte Ausrichtung der öffentlichen Hand; im Zweifel auch in Abstimmung mit der Finanzverwaltung.

Unsere Schwerpunkte

  • Kontrolle der bisherigen Handhabung
  • Optimierung für die Zukunft
  • Rechtssicherheit durch Abstimmung
Maik Gohlke
Partner
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater
Paul Punge
Manager
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater

Beratung bei der Einführung und Umsetzung des § 2b UStG

Wir begleiten öffentliche Einrichtungen bei der Einführung und Umsetzung von § 2b UStG – von der Analyse steuerpflichtiger Leistungen über die rechtssichere Vertragsgestaltung bis zur Entwicklung individueller Umsetzungsfahrpläne. Unsere Beratung umfasst steuerrechtliche, organisatorische und technische Aspekte und schafft Klarheit, Effizienz und Compliance im Umgang mit der neuen Umsatzsteuerpflicht.

Unsere Schwerpunkte

  • Analyse der zukünftigen umsatzsteuerlichen Pflichten
  • Vermeidung von steuerlichen Mehrbelastungen durch Vertragsgestaltung
  • Prüfung von Vorsteuerpotenzialen
  • Dokumentation der Entscheidungsfindung
  • Verbindliche Abstimmung mit der Finanzverwaltung
Maik Gohlke
Partner
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater
Madlen Haßler
Associate Partner
Geprüfte Mediatorin (INeKO Institut der Universität zu Köln), Steuerberaterin, Dipl.-Finanzwirtin (FH)

Steuerliche Prozessberatung

Die Anforderungen im öffentlichen Sektor erfordern effiziente, transparente und rechtssichere Prozesse. Unsere steuerliche Prozessberatung umfasst die Analyse, Optimierung und Dokumentation Ihrer steuerlich relevanten Abläufe. Ziel ist die rechtskonforme Gestaltung von Prozessen, die Sicherstellung der steuerlichen Pflichten, die Minimierung von Risiken sowie die Effizienzsteigerung durch klare Verantwortlichkeiten und digitale Schnittstellen. Dabei begleiten wir Sie insbesondere bei der Digitalisierung und Automatisierung bislang aufwendiger Verwaltungsprozesse – praxisnah, effizient und zukunftsorientiert.

Unsere Schwerpunkte

  • Minimierung steuerlicher Risiken und Schaffung rechtssicherer Prozesse
  • Digitalisierung und Automatisierung steuerlicher Abläufe
  • Standardisierung der Buchführungsprozesse
  • Effizienzsteigerungen bei Einführung der E-Rechnung
Maik Gohlke
Partner
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater
Madlen Haßler
Associate Partner
Geprüfte Mediatorin (INeKO Institut der Universität zu Köln), Steuerberaterin, Dipl.-Finanzwirtin (FH)

Schulung und Fortbildung

Unsere Schulungen vermitteln praxisnahes steuerliches Wissen für Mitarbeitende der öffentlichen Hand und kommunalen Unternehmen. Von A wie „Aktuelle Entwicklungen“, über B wie „Betriebe gewerblicher Art“, C wie „Compliance“ bis Z wie „Zuschüsse und Zuwendungen“ – individualisiert auf Ihre Bedürfnisse. Ziel ist die Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitenden für die tägliche Praxis und darüber hinaus.

Unsere Schwerpunkte

  • Qualifizierung von Mitarbeitenden im öffentlichen Sektor
  • Sensibilisierung für steuerliche Risiken und Pflichten
  • Zeitersparnis durch Sicherheit in der täglichen Arbeit
  • Individuelle Schulungskonzepte
Maik Gohlke
Partner
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater
Marina Bobikov
Manager
Steuerberaterin

Beratung zu kommunalen Sondersteuern und Gewerbesteuerfestsetzungen

Kommunen sind nicht nur Steuerzahler, sondern auch Steuerberechtigte. Wir beraten beispielsweise bei kommunalen Steuern wie der „neuen“ Verpackungssteuer und der „alten“ Bettensteuer. Darüber hinaus begleiten wir Städte und Gemeinden bei Gewerbesteuerfestsetzungen sowie bei Streitigkeiten rund um die Zerlegung der Gewerbesteuer.

Unsere Schwerpunkte

  • Konzeption und strategische Planung kommunaler Steuerinstrumente
  • Umsetzung kommunaler Steuerkonzepte
  • Unterstützung bei Festsetzung
  • Prüfung steuerlicher Sachverhalte im kommunalen Kontext
Maik Gohlke
Partner
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater
Madlen Haßler
Associate Partner
Geprüfte Mediatorin (INeKO Institut der Universität zu Köln), Steuerberaterin, Dipl.-Finanzwirtin (FH)

Ihre Fragen zu § 2b UstG. Unsere Antworten.

§ 2b UStG bringt Bewegung in bewährte Strukturen. Wir geben Orientierung.

Was regelt § 2b UStG und wen betrifft er?

§ 2b UStG bestimmt, wann juristische Personen des öffentlichen Rechts – etwa Gebietskörperschaften (insbesondere Kommunen), Zweckverbände oder Anstalten öffentlichen Rechts – als Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne gelten. Dadurch können bisher nicht umsatzsteuerrelevante Tätigkeiten bestimmten Voraussetzungen der Umsatzsteuer unterliegen.

Wann unterliegen Leistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer nach § 2b UStG?

Grundsätzlich dann, wenn die Tätigkeit

  • auf privatrechtlicher Grundlage erfolgt oder
  • auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erfolgt, aber zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen kann.

Rein hoheitliche Aufgaben (z. B. Passwesen oder die kommunale Selbstverwaltung) bleiben hingegen regelmäßig nicht steuerbar.

Welche typischen Leistungen sind besonders von § 2b UStG betroffen?

Typischerweise betrifft § 2b UStG interkommunale Leistungen, Vermietungen, Personalgestellungen, Leistungen von Bauhöfen, IT-Services oder kostenpflichtige Dienstleistungen gegenüber Dritten. Entscheidend ist stets, ob eine Tätigkeit im Wettbewerb zu privaten Anbietern steht.

Warum ist eine strukturierte Umsetzung von § 2b UStG wichtig?

Fehlerhafte steuerliche Einordnungen können zu Steuernachzahlungen, Zinsrisiken und Problemen bei Betriebsprüfungen führen. Gleichzeitig bleiben häufig Vorsteuerpotenziale ungenutzt. Eine strukturierte Prüfung der Leistungsbeziehungen schafft hier Rechtssicherheit.

Wie können Kommunen sich organisatorisch auf § 2b UStG vorbereiten?

Wichtig sind eine vollständige Bestandsaufnahme aller Leistungen, klare Verantwortlichkeiten, angepasste Buchungs- und Rechnungsprozesse sowie regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden. Ein internes Tax-Compliance-System unterstützt zusätzlich bei der dauerhaften Umsetzung.

 

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