Sind Sie bereit für § 2b UStG?

Paul Punge
Manager
Diplom-Finanzwirt, Steuerberater
Marina Bobikov
Manager
Steuerberaterin

Ab dem 01.01.2027 wird die Anwendung verpflichtend.

Die Übergangsfrist läuft aus. Nach aktuellem Stand ist nicht mit einer weiteren Schonfristverlängerung für die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG zu rechnen. Wer die Umstellung bislang aufgeschoben hat, sollte jetzt handeln. Eine unvollständige Vorbereitung kann zu Unsicherheiten bei der steuerlichen Einordnung führen und die spätere Deklaration sowie die Abstimmung mit der Finanzverwaltung erschweren.

Wir geben Ihnen klare Orientierung und schaffen eine belastbare Grundlage für die steuerliche Einordnung Ihrer Sachverhalte. Dabei bringen wir unser Praxis-Know-how gezielt dort ein, wo es für Ihre nächsten Schritte entscheidend ist: bei Deklarationspflichten, bei der Vorbereitung der ersten Erklärungen im neuen Umsatzsteuerregime oder bei der fachlichen Würdigung komplexer Einzelfälle.

Unser Anspruch für Sie: rechtssichere Deklaration bei möglichst geringer Mehrbelastung des Haushalts.

 


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Sprechen Sie mit unseren Experten darüber, wie Sie die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG ab dem 01.01.2027 rechtssicher vorbereiten. Wir zeigen Ihnen, wo bei Ihren Sachverhalten noch Handlungsbedarf besteht und wie Sie die verbleibende Zeit gezielt nutzen können.

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**RÖDL steht für die Rödl Unternehmensgruppe und umfasst neben der Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft die Rödl Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Rödl Consulting GmbH.

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