Arbeitsrecht

HR: LAW – Arbeitsrecht und Human Resources Management („HRM“) spielen eine wichtige Rolle in der ganzheitlichen Beratung von Wirtschaftsunternehmen. In allen arbeitsrechtlichen Fragen sind unsere Experten die richtigen Ansprechpartner für Sie.
Dr. Christoph Kurzböck, LL.M. (Lyon)
Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt
Aziza Yakhloufi
Partner
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsanwältin
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Unsere Philosophie

Die Arbeitswelt von heute ist im ständigen Wandel. Neben den „klassischen“ arbeitsrechtlichen Beratungsfeldern gewinnen neue, flexible Arbeitsmodelle (mobiles Arbeiten, Workation, hybrides Arbeiten), die Rekrutierung und Integration ausländischer Fachkräfte sowie Nachhaltigkeit der Arbeit und des Arbeitsumfelds zunehmend an Bedeutung. Zudem verändert sich die Arbeitsweise mit der digitalen Transformation u​nd ​dem Einsatz neuer Technologien, einschließlich Künstlicher Intelligenz (KI), grundlegend. Angesichts dessen sind aus unserer Sicht flexible und innovative Ansätze erforderlich, die über das klassische Arbeitsrecht hinausgehen, um den Anforderungen moderner Unternehmen und Organisationen gerecht zu werden.

Statt standardisierter Lösungen verfolgen wir die Philosophie, maßgeschneiderte Konzepte zu entwickeln, die exakt auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmt sind. Dabei setzen wir auf eine Kombination aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Expertise sowie Komponenten des HRM. Wir arbeiten daher unter dem Leitsatz: HR: LAW – Mehr a​​l​​s nur Arbeitsrecht

Unsere Leistungen

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Arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung

Wir gestalten und prüfen Arbeitsverträge, Dienstverträge sowie Geschäftsführeranstellungen rechtssicher und individuell. Dabei berücksichtigen wir aktuelle arbeitsrechtliche Entwicklungen, unternehmerische Zielsetzungen und branchenspezifische Besonderheiten – für klare Regelungen und nachhaltige Vertragslösungen.

Unsere Schwerpunkte

  • Gestaltung und Entwicklung von Arbeits-, Änderungs-, Aufhebungs- und sonstigen Verträgen sowie Gesamtzusagen
  • Beratung und Gestaltung von individuellen Verträgen für Führungskräfte und Organe, insbesondere Geschäftsführerdienst- und Vorstandsverträge
  • Erarbeitung von individuellen Vergütungs- und Arbeitsmodellen und Begleitung bei deren Umsetzung
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen für freie Mitarbeiter und Freelancer
  • Gestaltung und Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, insbesondere Erfolgsbeteiligungen (Boni, Prämien, Tantiemen), Anteilsoptionen (ESOP), virtuelle Beteiligungen (VSOP) sowie Genussrechte und Genussscheine

Betriebsänderung und Restrukturierung

Wir beraten bei geplanten Betriebsänderungen, Umstrukturierungen und Personalmaßnahmen. Dabei begleiten wir Arbeitgeber strategisch und rechtlich – von der Planung über die Kommunikation bis zur Umsetzung. Unser Fokus liegt auf rechtssicherer Gestaltung, Vermeidung von Konflikten und effizienter Zusammenarbeit mit Betriebsräten.

Unsere Schwerpunkte

  • Planung und Betreuung der Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen in arbeitsrechtlicher und HR-Hinsicht inklusive – soweit im Einzelfall erforderlich – betriebswirtschaftlicher Strukturberatung
  • Durchführung von arbeitsrechtlichen Due Diligence Prüfungen zur Vorbereitung von Unternehmenskäufen auch aus der Insolvenz
  • Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplänen sowie Vertretung in Einigungsstellen und gerichtlichen Beschlussverfahren im Zusammenhang mit der Betriebsänderung

Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte in allen Fragen des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts. Unsere Leistungen umfassen die Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, die Begleitung von Mitbestimmungsprozessen, die Vertretung in Einigungsstellen und gerichtlichen Verfahren sowie die strategische Beratung bei Restrukturierungen und personellen Maßnahmen.

Unsere Schwerpunkte

  • Begleitung der Verhandlungen mit Betriebsräten und Personalräten im Zusammenhang mit deren Beteiligungsrechten
  • Vertretung in Einigungsstellen- und gerichtlichen Beschlussverfahren
  • Erarbeitung von kollektiven Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Begleitung bei deren Umsetzung
  • Beratung des Arbeitgebers bei Betriebsratswahlen und von Behörden, (Gebiets-)Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bei Personalratswahlen von Prüfung deren Rechtmäßigkeit
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie Dienstvereinbarungen

Tarifrecht

Wir beraten Unternehmen umfassend im Tarifrecht – von der Auslegung und Anwendung bestehender Tarifverträge bis zur strategischen Begleitung von Tarifverhandlungen. Unsere Expertise umfasst die Gestaltung tariflicher Regelungen, die Vertretung in tarifrechtlichen Streitigkeiten sowie die rechtliche Unterstützung bei Verbandsaustritten und Haustarifverträgen.

Unsere Schwerpunkte

  • Verhandlung von Tarifverträgen, insbesondere Überleitungs-, Sanierungs- und Haus- bzw. Firmentarifverträgen
  • Vorbereitung und Gestaltung eines Tarifwechsels sowie Gestaltung, Veränderung oder Beendigung von Tarifbindungen•   Betreuung von Unternehmen bei der tariflichen Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen
  • Rechtliche Beratung zu den Auswirkungen der unterschiedlichen Bezugnahmeklauseln und Vereinheitlichung derselben
  • Beratung und Begleitung bei Arbeitskampfmaßnahmen, insbesondere von Streiks und Aussperrungen
  • Due Diligence über tarifliche Situation und der Gestaltung bei Betriebsübergängen

HR-Services, HR-Strukturberatung & Green HRM

HR-Services: Wir beraten Unternehmen in allen rechtlichen Fragen rund um HR-Prozesse – von der Vertragsgestaltung über Vergütungssysteme bis hin zu Kündigungen und Compliance. Unsere Leistungen umfassen arbeitsrechtliche Due Diligence, mobiles Arbeiten, internationale Beschäftigung sowie die rechtssichere Umsetzung von HR-Instrumenten. HR-Strukturberatung: Wir unterstützen bei der strategischen Neuausrichtung und rechtssicheren Gestaltung Ihrer HR-Strukturen. Dazu zählen die Analyse und Optimierung von Organisationsmodellen, Rollenverteilungen, Führungsprozessen und HR-Kernfunktionen – stets abgestimmt auf Ihre Unternehmensziele und rechtliche Rahmenbedingungen.

Green HRM: Wir begleiten Unternehmen bei der rechtlichen Umsetzung nachhaltiger HR-Strategien. Dazu zählen ESG-konforme Arbeitsbedingungen, umweltfreundliche Mobilitätskonzepte, nachhaltige Vergütungsmodelle und die Integration von Green HRM in Betriebsvereinbarungen, Richtlinien und Arbeitsverträge.

Unsere Schwerpunkte

  • Beratung und Gestaltung bei Themen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), des Diversity-Managements sowie Nachhaltigkeit der Arbeit und des Arbeitsumfelds
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz (LkSG), insbesondere bzgl. der gem. § 6 Abs. 2 LkSG abzugebenden Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie nebst deren Implementierung
  • Gestaltung von Codes of Conduct, Richtlinien, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und/oder Arbeitsverträgen zwecks Umsetzung eines Green-HRM-Konzeptes und/oder ESG-Compliance-Systems
  • Rechtliche Begleitung im Rahmen des HRM, insbesondere in den Spannungsfeldern des strategischen HRM und der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen (z.B. Reorganisationen oder IT-Einführungen)
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von internen Ermittlungen bei Verdacht auf Compliance-Verstöße sowie Trennungsprozessen mit forensischem Hintergrund (HR Forensic Services)

Unternehmensmitbestimmung

Wir beraten umfassend zur Unternehmensmitbestimmung nach MitbestG und DrittelbG. Unsere Leistungen umfassen die rechtssichere Gestaltung mitbestimmter Aufsichtsratsstrukturen, die Begleitung von Statusverfahren, die Organisation von Arbeitnehmerwahlen sowie die Beratung bei Umstrukturierungen, SE-Gründungen und grenzüberschreitenden Verschmelzungen.

Unsere Schwerpunkte

  • Beratung und Unterstützung in Fragen der Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
  • Begleitung und Beratung des „Einfrierens“ des mitbestimmungsrechtlichen Status durch Umwandlung in eine Societas Europaea (SE) bzw. Gründung einer SE

Arbeitswelt 4.0

Wir beraten Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung moderner Arbeitsformen wie Homeoffice, Remote Work, Workation und Plattformarbeit. Unsere Leistungen umfassen die arbeits-, datenschutz- und mitbestimmungsrechtliche Begleitung digitaler HR-Prozesse, den Einsatz von KI in der Personalarbeit sowie die Entwicklung flexibler Arbeitszeitmodelle im Einklang mit aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

Unsere Schwerpunkte

  • Gestaltung und Einführung von flexiblen Arbeitsmodellen (mobiles Arbeiten, Workation, hybrides Arbeiten, Jobsharing, Crowdworking, Homeoffice)
  • Beratung und Begleitung der digitalen Transformation sowie beim Einsatz neuer Technologien in Unternehmen incl. Fragestellungen der sog. „Intelligent Automation“, angefangen bei NLC-Plattformen die es ermöglichen, sich schnell auf sich ändernde Bedürfnisse zu reagieren, indem Anwendungen oder Dienste nach Bedarf ohne größeren Aufwand angepasst werden (Baukasten-Prinzip) bis hin zur Nutzung von sog. KI (Large Language Models)
  • Unterstützung bei der Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle, wie der 4-Tage-Woche, Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit
  • Gestaltung agiler Arbeitsmethoden, insbesondere hinsichtlich Verantwortlichkeiten und Weisungsrechten in hierarchiefreien Teams
  • Digitalisierung meets Datenschutz – DSGVO-konforme Einführung neuer Technologien und Tools

Fremdpersonaleinsatz

Wir beraten Unternehmen umfassend beim rechtssicheren Einsatz von Fremdpersonal – ob über Werk-, Dienstverträge oder Arbeitnehmerüberlassung. Unsere Leistungen umfassen Statusprüfungen, Vertragsgestaltung, Compliance-Beratung, Begleitung behördlicher Verfahren sowie die Entwicklung von Leitlinien und Monitoring-Tools zur Risikominimierung bei Scheinselbstständigkeit und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung.

Unsere Schwerpunkte

  • Gestaltung von Fremdpersonaleinsatz insbesondere im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Erarbeitung von Vermeidungsstrategien bzgl. Scheinselbstständigkeit und Implementierung derselben im Unternehmen
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarungen sowie Verträgen für freie Mitarbeiter und Freelancer
  • Unterstützung und Begleitung von Unternehmen bei der Erlangung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei der Bundesagentur für Arbeit

Sozialversicherungsrecht

Wir beraten Unternehmen umfassend im Sozialversicherungsrecht – von der Prüfung der Versicherungspflicht über Statusfeststellungsverfahren bis hin zur Begleitung von Betriebsprüfungen. Unsere Leistungen umfassen die rechtssichere Gestaltung von Verträgen, die Abwehr von Nachforderungen bei Scheinselbstständigkeit sowie die Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen und Entsendungen.

Unsere Schwerpunkte

  • Prüfung und Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und versicherungsfreier, selbstständiger Tätigkeit
  • Unterstützung und Vertretung im Rahmen von anstehenden und laufenden Betriebsprüfungen, insbesondere bei der Vor- und Aufbereitung der angeforderten Unterlagen, bei der Aufdeckung und Bewertung von Risiken und bei der Kommunikation mit Betriebsprüfern
  • Durchführung von Due Diligence Prüfungen und Verfahren hinsichtlich der Bewertung von Risiken im Bereich der Sozialversicherung
  • Rückgriff auf den Arbeitnehmer hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge für die der Arbeitgeber als Schuldner haftet

Internationales Arbeitsrecht

Wir beraten Unternehmen bei grenzüberschreitenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen – von der Entsendung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender über die Gestaltung internationaler Arbeitsverträge bis hin zur Einhaltung lokaler arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Vorgaben. Unsere Expertise umfasst Compliance, Restrukturierungen und die Koordination multinationaler HR-Projekte.

Unsere Schwerpunkte

  • Grenzüberschreitende Rechtsanwendung im Bereich des Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsrechts
  • Beratung von multinationalen Unternehmen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Harmonisierung von Arbeitsverträgen, Richtlinien, Bonussystemen und interkulturellen Arbeitsbeziehungen
  • Entwicklung und Implementierung von „Workation und Secondment“-Programmen
  • Business Immigration Law (out-/inbound)
  • Rekrutierung und Integration ausländischer Fachkräfte

Öffentliches Dienstrecht & Beamtenrecht

Wir unterstützen öffentliche Arbeitgeber und Institutionen bei der rechtssicheren Gestaltung personalrechtlicher Prozesse sowie bei organisatorischen Veränderungen. Unser Schwerpunkt liegt auf der praxisnahen Begleitung dienstrechtlicher Maßnahmen, Strukturprojekten und der Lösung komplexer Fragen im Beamten- und öffentlichen Dienstrecht.

Unsere Schwerpunkte

  • Begleitung der Privatisierung bzw. Verselbstständigung und Umstrukturierung öffentlich-rechtlicher Betriebe auch zu Fragen der Personalvertretung
  • Prüfung von Dienstvergehen nebst Beratung und Begleitung von Disziplinarverfahren auf Seiten des Dienstgebers
  • Beratung von Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts hinsichtlich der Berufung in das Beamtenverhältnis sowie der Beendigung des Beamtenverhältnisses
  • Beratung und Prozessführung im Zusammenhang mit eingruppierungsrechtlichen Fragestellungen, der Stellenbesetzung, Konkurrentenklagen und Besoldungsfragen
  • Vertragsgestaltung von Beschäftigten bei öffentlichen Arbeitgebern

Betriebliche Altersversorgung

Wir beraten Unternehmen umfassend bei der rechtssicheren und wirtschaftlich effizienten Gestaltung ihrer betrieblichen Altersversorgung. Unser Fokus liegt auf der Optimierung bestehender Versorgungssysteme, der Entwicklung zukunftsfähiger Modelle und der Minimierung finanzieller sowie rechtlicher Risiken.

Unsere Schwerpunkte

  • Implementierung, Modernisierung oder Schließung von Versorgungswerken
  • Analyse und Reduktion wirtschaftlicher sowie rechtlicher Risiken bestehender Altersversorgungsmodelle
  • Arbeitsrechtliche, steuerliche und bilanziell effiziente Gestaltung neuer und bestehender Zusagen
  • Abfindung, Übertragung und Portabilität von Anwartschaften sowie Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung
  • Beratung von Gesellschafter-Geschäftsführern innerhalb und außerhalb des BetrAVG, einschließlich Due Diligence und Lösungen im Kontext von Nachfolgen und Transaktionen

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