Außenwirtschaftsrechtliche Investitionskontrolle / FDI
Über den Service
Wir beraten Käufer, Verkäufer und Zielgesellschaften bei allen Transaktionen, bei denen die Investitionskontrolle (engl. Foreign Direct Investment (FDI)) relevant sein könnte – vom Unternehmenskauf, egal ob Trade Sale, Bieterverfahren oder Distressed M&A, über Restrukturierungen bis hin zu Minderheitsbeteiligungen und Zukäufen. Unser Ansatz beginnt mit einer Prüfung möglicher Meldepflichten bzw. Einschätzung zu einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Dabei entwickeln wir eine einzelfallbezogene Strategie, um möglichst Transaktionssicherheit zu erlangen. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bereiten Anträge bzw. Meldungen vor und begleiten Sie im gesamten Prüf- bzw. Freigabeverfahren. Zudem beraten wir Sie bei der Planung von Due Diligence und integrieren regulatorische Anforderungen in die Vertragsgestaltung.
