Außenwirtschaftsrechtliche Investitionskontrolle / FDI

Die Investitionskontrolle nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wird zunehmend für den erfolgreichen Abschluss einer Transaktion entscheidend. Unsere Transaktionsexperten beraten umfassend zu allen Aspekten der sektorübergreifenden und sektorspezifischen Investitionskontrolle.
Claudia Geercken
Associate Partner
Rechtsanwältin
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Über den Service

Wir beraten Käufer, Verkäufer und Zielgesellschaften bei allen Transaktionen, bei denen die Investitionskontrolle (engl. Foreign Direct Investment (FDI)) relevant sein könnte – vom Unternehmenskauf, egal ob Trade Sale, Bieterverfahren oder Distressed M&A, über Restrukturierungen bis hin zu Minderheitsbeteiligungen und Zukäufen. Unser Ansatz beginnt mit einer Prüfung möglicher Meldepflichten bzw. Einschätzung zu einer Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Dabei entwickeln wir eine einzelfallbezogene Strategie, um möglichst Transaktionssicherheit zu erlangen. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bereiten Anträge bzw. Meldungen vor und begleiten Sie im gesamten Prüf- bzw. Freigabeverfahren. Zudem beraten wir Sie bei der Planung von Due Diligence und integrieren regulatorische Anforderungen in die Vertragsgestaltung.

Unsere Leistungen

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Vorprüfung/Short Assessment

Wir prüfen, ob Ihre Transaktion einer Meldepflicht im Rahmen einer Investitionsprüfung unterliegt und Bewerten mögliche Risiken. Außerhalb von Meldepflichten prüfen wir die Sinnhaftigkeit der Einholung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Erlangung von Transaktionssicherheit.

Unsere Schwerpunkte

  • Vorprüfungen/Short Assessments Meldepflicht
  • Detaillierte Assessments zu allen Aspekten der Investitionsprüfung
  • Umsetzung in die Transaktionsstruktur
  • Vorgaben für Due Diligence-Prüfungen
  • Sicherung der Deal-Timeline

Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung und Meldungen, Begleitung von Prüfverfahren

Wir bereiten Anträge auf Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Meldungen vor und reichen diese beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ein. Anschließend begleiten wir den Prüfprozess und übernehmen die Kommunikation und Koordination mit dem Ministerium.

Unsere Schwerpunkte

  • Aufbereitung von Informationen zum Zwecke der Einreichung von Anträgen und Meldungen beim BMWE
  • Upload zum Behördenportal
  • Monitoring von Fristen
  • Vorbereitung von und Teilnahme an Anhörungen
  • Verhandlung von Auflagen mit dem BMWE

Vertragsgestaltung

Wir integrieren die rechtlichen Vorgaben der Investitionskontrolle in die Transaktionsdokumentation und beraten zur Vertragsgestaltung.

Unsere Schwerpunkte

  • Vollzugsbedingungen
  • Vereinbarung zu Break-Up Fees
  • Rücktrittsrechte
  • Kooperationsverpflichtungen der Beteiligten

Beratung in Sondersituationen

Erwerbe von Zielunternehmen in sensiblen Sektoren (kritische Infrastrukturen) oder im Bereich von Schlüsseltechnologien (KI, Halbleiter, Robotic) der sektor-übergreifenden Investitionskontrolle oder sektor-spezifische Prüfungen können komplex und zeitaufwendig sein. Wir begleiten Sie bei kritischen Prüfungen oder drohenden Untersagungen.

Unsere Schwerpunkte

  • Prüfung von Auflagen
  • Entwicklung von Mitintegrationsstrategien
  • Durchsetzung von Rechten bei Untersagungen
  • Begleitung von Rechtstreitigkeiten