Familienstiftung
Unser Ansatz
Eine Familienstiftung ist kein Ziel. Sie ist ein Instrument, um Vermögen, Verantwortung und Familie dauerhaft in Balance zu halten. Wir unterstützen Sie als interdisziplinäres Team von Anfang an bei der Gründung und begleiten Sie langfristig durch den gesamten Gestaltungsprozess.
Wir schaffen transparente Strukturen, die fundierte und zukunftsorientierte Entscheidungen ermöglichen. Daraus entwickeln wir praktikable Lösungswege und Konzepte, die den Bedürfnissen der Familie und den Anforderungen des Unternehmens gerecht werden.
Familienstiftung im Vergleich zu klassischen Nachfolgemodellen
Anders als bei einer klassischen Schenkung oder Vererbung wird das Vermögen bei der Familienstiftung nicht unmittelbar auf einzelne Familienmitglieder übertragen. Es wird dauerhaft in einer rechtlich selbstständigen Stiftung gebündelt, die selbst Eigentümerin des eingebrachten Vermögens wird.
Die Stiftung hat weder Gesellschafter noch vererbbare Anteile. Ihre Organisation, die Verwendung des Vermögens und die Leistungen an begünstigte Familienmitglieder werden langfristig durch die Stiftungssatzung bestimmt. Dadurch können insbesondere Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und andere wesentliche Vermögenswerte über Generationen hinweg in einer einheitlichen Struktur erhalten werden.
Die Familienstiftung kann insbesondere dazu dienen,
- eine Zersplitterung des Familien- und Unternehmensvermögens durch wiederholte Erbfälle zu vermeiden,
- Unternehmensbeteiligungen und andere wesentliche Vermögenswerte langfristig zu bündeln,
- klare Strukturen für die Verwaltung und Weiterentwicklung des Vermögens zu schaffen,
- die Versorgung und Beteiligung von Familienmitgliedern nach festgelegten Grundsätzen zu gestalten,
- Entscheidungs- und Governance-Strukturen generationenübergreifend zu etablieren und
- erbrechtliche und pflichtteilsrechtliche Risiken frühzeitig in die Nachfolgeplanung einzubeziehen.
Ob eine Familienstiftung die passende Nachfolgelösung ist, hängt von der individuellen Familien-, Vermögens- und Unternehmenssituation sowie den langfristigen Zielen des Stifters ab.
Steuerliche Einordnung
Die Familienstiftung ist ein eigenständiges Steuersubjekt und unterliegt der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Sie unterliegt neben der laufenden Ertragsbesteuerung besonderen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Regelungen, insbesondere der Erbersatzbesteuerung im 30-Jahres-Turnus.
Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist entscheidend, ob die Stiftung als „Familienstiftung“ qualifiziert wird. Eine solche liegt regelmäßig vor, wenn nach der Satzung überwiegend Mitglieder einer Familie bezugs- oder anfallsberechtigt sind. Auch bei geringerer Beteiligungsquote kann ein maßgebliches Familieninteresse anzunehmen sein, etwa wenn die Familie maßgeblichen Einfluss auf die Stiftungsorgane ausübt.
Diese Einordnung ist insbesondere im Hinblick auf das Steuerklassenprivileg bei der Errichtung sowie die Erbersatzsteuer von Bedeutung.
Zu berücksichtigen sind insbesondere folgende Ebenen:
- Errichtungsphase: Erbschaft- und Schenkungsteuer, einschließlich möglicher Befreiungsvorschriften und des Steuerklassenprivilegs
- Besteuerung auf Stiftungsebene: Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag); je nach Tätigkeit ggf. Gewerbe- und Umsatzsteuer
- Besteuerung auf Ebene der Begünstigten: Einkommensteuer auf Leistungen
- Erbersatzsteuer: fiktiver erbschaftsteuerliche Besteuerung alle 30 Jahre
Familienstiftung gründen - Dos und Dont's
Das Wichtigste auf einen Blick: was Sie bei einer Familienstiftungsgründung unbedingt beachten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
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