Europäisches Beihilferecht

​​​​​Das Europäische Beihilfe­recht gewinnt ständig weiter an Bedeutung. Eine wachsende Aktivität des nationalen und euro­päischen Gesetzgebers sowie eine stetig zunehmende Anzahl von Ent­scheidungen europäischer und nationaler Gerichte zum Beihilferecht erhöht die Komplexität der Regelungen und führt zu steigenden Anforderungen an Kommunen und kommunale Unternehmen.
Lukas Kostrach
Associate Partner
Rechtsanwalt
Jan-Volkert Schmitz, LL.M.
Associate Partner
Rechtsanwalt
Holger Schröder
Partner
Fachanwalt für Vergaberecht, Rechtsanwalt

Staatliche Zuwendungen unterliegen der Beihilfekontrolle. Nach der BGH-Rechtsprechung führt ein Verstoß gegen das Beihilferecht zur Nichtigkeit der zugrunde liegenden Rechtsakte, so dass erhaltene Beihilfen samt Zinsen zurück zu zahlen sind. Sogar Wettbewerber können diese Verpflichtung und Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend machen. Dies belegt die steigende Relevanz des Beihilferechts in der Praxis. Zudem zählt die Beachtung der beihilferechtlichen Vorschriften für Geschäftsführer, Vorstände usw. nach der EuGH-Rechtsprechung zu den kaufmännischen Sorgfaltspflichten; Verstöße gegen beihilferechtliche Vorgaben können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen.

Es bedarf daher mehr denn je einer rechtzeitigen, wirtschaftlichen und lösungsorientierten Prüfung beihilferechtsrelevanter Zuwendungen. Vor dem Hintergrund fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung in der Beihilfepraxis ist das Ziel unserer Beratung von Rödl, unseren Mandanten praxisgerechte und maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zu bieten.

Unsere Leistungen im Europäischen Beihilferecht für Sie:

  • Beihilfe-Check in der Kommune oder im kommunalen Unternehmen
  • Beihilfekonforme Gestaltung von EU-Bürgschaften
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu beihilferechtlichen Fragen und Sachverhalten, Gestaltungsberatung
  • Durchführung eines Private Investor Test für den Nachweis marktkonformen Handelns
  • Leistungen im Rahmen des Monti-Pakets bzw. des neuen „Almunia-Pakets”, z.B. Erstellung und Optimierung von Betrauungsakten
  • Unterstützung bei Trennungsrechnung, Rechnungswesen
  • Überkompensationsprüfung
  • Dokumentation in der Beihilfeakte
  • Erstellung von Zuwendungsregelungen (Satzungen, Förderrichtlinien)
  • Unterstützung beim Aufbau beihilferechtlicher Compliance-Strukturen
  • Beihilferechtliche Risikoanalyse im Rahmen einer Due-Diligence
  • Vertretung in Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof
  • Inhouse-Schulungen
  • Beratung bei verbundenen Fragen des Steuerrechts (Querverbund) sowie des Kommunal- und Haushaltsrechts u.a

 

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