Inhouse-Schulung von Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften

Wissen Ihre Aufsichtsräte was sie dürfen…was sie müssen? In kommunalen Beteiligungsunternehmen werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Regel aus dem kommunalen Kollegialorgan (Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag, usw.) bestellt. Die Mitglieder üben ihr Mandat damit regelmäßig neben ihrem „zivilen” Hauptberuf, neben ihrer Tätigkeit in Rat und Ratsausschüssen und neben der Tätigkeit für Partei und Fraktion aus.
Peter Lindt
Partner
Rechtsanwalt

​In der Folge sind die Aufsichtsratsmandate häufig nur „Neben-Nebentätigkeit”. So ist es nicht überraschend, dass viele Aufsichtsräte nicht wirklich wissen, welche Rechte sie haben und welchen Pflichten sie unterworfen sind. Damit ist nicht nur dem Unternehmen nicht geholfen. Zugleich sind die Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte mit dem Risiko einer persönlichen Haftung bei Schadensfolgen für das Unternehmen konfrontiert. Dem kann abgeholfen werden.

In Halbtages-Inhouse-Schulungen (3-4 Stunden) bei Ihnen vor Ort oder online machen wir die Aufsichtsratsmitglieder mit folgenden Themen vertraut:

  • Rechtliche Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit (u.a. „was ist wo geregelt”, Spannungsverhältnis gesellschafts- vs. kommunalrechtliche Bestimmungen, Abgrenzung Gesellschaftsorgane)
  • Anforderungen an die Aufsichtsratsmitgliedschaft (u.a. Grundlagen, Wissen, zeitliches Engagement)
  • Rechte der Aufsichtsratsmitglieder (u.a. Entscheidungsrechte, Zustimmungsvorbehalte, Informationsrechte)
  • Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder (u.a. Überwachungspflicht, Umfang der Überwachungspflicht, Verschwiegenheitspflicht)
  • ggf. bestehende Weisungsbindung ggü. dem kommunalen Kollegialorgan (u.a. Voraussetzungen Weisungsbindung, Folgen)
  • Haftung der Aufsichtsratsmitglieder (u.a. Haftungsvoraussetzungen, Beweislastumkehr, Haftung im Innen- und Außenverhältnis, Enthaftung)

Die Schulungsinhalte setzen auf den gesetzlichen Bestimmungen auf, beschränken sich aber nicht darauf. Denn die gesetzlichen Bestimmungen lassen umfangreiche Gestaltungsspielräume zu. Ausdrücklich werden deshalb auch die vor Ort konkret geltenden Gesellschaftsverträge/Satzungen und Geschäftsordnungen herangezogen.

Ihr Nutzen

Mit den vermittelten Wissensinhalten und den daraus zu ziehenden Erkenntnissen sind im Interesse
des Unternehmens wie der Inhaberkommune die Grundlagen einer tatsächlichen und effektiven Wahrnehmung der Aufsichtsratsaufgaben gelegt und die Aufsichtsräte begegnen wirksam ihren Haftungsrisiken. Zahlreiche Kommunen bzw. kommunale Unternehmen, die ihre Aufsichtsratsmitglieder bereits entsprechend schulen ließen, bestätigen Erfolg und Wirksamkeit der Schulung.

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