Forschungszulage

Die Forschungszulage eröffnet Ihrem Unternehmen neue Wege, um Innovationen gezielt voranzutreiben. Doch das Verfahren ist vielschichtig. Wir schaffen Transparenz im komplexen Förderrahmen und begleiten Sie zuverlässig durch die steuerlichen Aspekte des Antrags- und Prüfverfahrens.

Die steuerliche Forschungszulage bietet Unternehmen die Möglichkeit, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben strategisch zu fördern und steuerlich zu entlasten. Der Weg dorthin komplex. Von der Prüfung auf Förderfähigkeit, über die lückenlose Dokumentation der Aufwendungen bis hin zum zweistufigen Antragsverfahren.

Wir begleiten Sie bei der Festsetzung der Forschungszulage. Im Austausch mit den Finanzbehörden gehen wir für Sie voran und sichern eine reibungslose Kommunikation. So meistern wir gemeinsam jede Etappe. Vom ersten Projektscreening bis zur Auszahlung der Zulage. Damit Sie Chancen nutzen und Zukunft gestalten können.

Drei Phasen, ein Ziel. Ihre Zulage.

Phase 1: Bescheinigung


Im ersten Schritt des Prozesses reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ein. Inhaltlich benötigen Sie dafür:

  • Projektbeschreibung
  • Nachweis der technischen Förderkriterien

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellt daraufhin in einem Bescheid die Förderfähigkeit des Vorhabens fest.

Phase 2: Festsetzung


Der zweite Schritt ist der Zulagenantrag. Dieser beinhaltet:

  • Nachweis der finanziellen Bemessungs- & Fördergrundlagen
  • Bezug auf den BSFZ-Bescheinigung

Das Finanzamt ist daraufhin am Zug:

  • Entscheidung über die förderfähigen Aufwendungen
  • Festsetzung der Höhe der Forschungszulage

Phase 3: Anrechnung & Auszahlung


Zum Abschluss reichen Sie in Ihrer Einkommensteuer-/Körperschaftsteuererklärung einen Antrag auf Anrechnung der Forschungszulage ein.

Das Finanzamt rechnet die Zulage auf die festgesetzte Steuer an. Ein eventuell vorhandener übersteigender Betrag wird ausbezahlt.

Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Zwischen Förderfähigkeit und Auszahlung liegen entscheidende Details. Wir navigieren.

Wer ist förderfähig?

Alle steuerpflichtigen Unternehmen – ob Konzern, Mittelstand oder Start-up – können dem Grunde nach die Forschungszulage nutzen. Neben der grundsätzlichen Förderfähigkeit des F&E-Vorhabens spielen auch bilanzielle und damit wirtschaftliche Aspekte eine wesentliche Rolle. So darf es sich insbesondere nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handeln. Wir schaffen Klarheit, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllen und begleiten Sie sicher durch die Prüfung.

Was ist förderfähig?

Förderfähig sind F&E‑Vorhaben in Form von Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung, die nach dem 01. Januar 2020 begonnen haben. Berücksichtigt werden Arbeitslöhne, förderfähiger Eigenaufwand, nutzungsgebundene Abschreibungen sowie 70 % des Entgelts bei Auftragsforschung. Wir ordnen Ihre Aktivitäten präzise ein und ebnen den Weg zu Ihrem Fördervolumen.

Wie wir unterstützen.
  • Steuerrechtliche Beratung zur optimalen Nutzung der Forschungszulage
  • Erstellung und Begleitung von Zulagenanträgen inklusive Nachweisdokumentation
  • Steuerliche Einordnung und Behandlung der Forschungszulage
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen durch Finanzbehörden