Internationales Steuerrecht & Betriebstätten
Internationales Steuerrecht. Für uns vertrautes Terrain.
Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebstätten, Ent- und Verstrickung oder Quellensteuern sind entscheidend für Ihren Business-Erfolg. Wir helfen Ihnen, steuerliche Risiken zu minimieren und Chancen optimal zu nutzen. Ob neue Märkte, internationale Steuerplanung, Mitarbeiterentsendungen oder Wegzug: Wir ebnen Wege, wo andere Grenzen sehen.
Internationales Steuerrecht ist dynamisch und facettenreich – auch in anderen Rechtsordnungen. Die möglichen Sachverhaltskonstellationen sind vielfältig. Wer grenzüberschreitend tätig ist, braucht Orientierung und strategische Exzellenz.
Gemeinsam gestalten wir steuerlich tragfähige und wegweisende Lösungen. Von der ersten Planung über die Umsetzung bis zur langfristigen Partnerschaft auf Augenhöhe. Seite an Seite.
Mit eigenen Teams in 50 Ländern begleiten wir Sie direkt vor Ort. Persönlich, verlässlich und interdisziplinär. Nicht nur in der Steuerberatung, auch in der Zusammenarbeit mit unseren anderen Geschäftsfeldern – alles aus einer Hand.
One firm, one standard. Wir sichern Qualität. Über alle Disziplinen und Ländergrenzen hinweg.
Unsere Leistungen
Abschnitt überspringenBeschränkte Steuerpflicht
Beschränkte Steuerpflichten – also die steuerlichen Pflichten inländischer Unternehmen und Privatpersonen im Ausland oder ausländischer Unternehmen und Privatpersonen im Inland – bringen zusätzliche Komplexität außerhalb des eigenen Ansässigkeitsstaates. Für viele Unternehmen ist das Neuland. Wir unterstützen Sie sowohl bei der vorausschauenden Planung und Risikominimierung beschränkter Steuerpflichten als auch bei der sicheren Erfüllung Ihrer Compliance-Anforderungen im In- und Ausland.
Unsere Schwerpunkte
- Strukturierung von Leistungsströmen zur Planung und Minimierung beschränkter Steuerpflichten
- Optimierung von Quellensteuerpflichten
- Aufsetzen von Blockerstrukturen
- Erfüllung der Compliance-Anforderungen im In- und Ausland
- Begleitung von Betriebsprüfungen im In- und Ausland
Betriebstätten
Betriebstätten sind weltweit verstärkt in den Fokus der Finanzbehörden gerückt. Gleichzeitig schaffen gestiegene Global Mobility und die gezielte Rekrutierung internationaler Fachkräfte neue Anknüpfungspunkte. Teils auch abseits der eigenen Absatzmärkte. Häufig werden internationale Betriebstätten erst im Nachhinein erkannt. Was die ohnehin komplexe Abwicklung noch anspruchsvoller macht. Wir analysieren gemeinsam und interdisziplinär Ihre individuelle Situation und bewerten Risiken weltweit. Und gestalten Strukturen so, dass sie wirtschaftlich sinnvoll und compliant bleiben.
Unsere Schwerpunkte
- Bewertung von Betriebstättenrisiken
- Vermeidung oder gezielte Begründung von Betriebstätten
- Sicherstellung der umfassenden Compliance-Anforderungen weltweit
- Betriebstättengewinnermittlung
- Begleitung von Betriebsprüfungen weltweit
Entstrickung und Verstrickung
In einer globalisierten Welt eröffnen sich neue Märkte. Und politische Gegebenheiten erfordern ein Umdenken bei Liefer- und Produktionsketten. Oftmals ist eine Verlagerung oder Verdoppelung von Funktionen über Grenzen hinweg erforderlich. Dabei kann es zu einer Verschiebung einzelner Wirtschaftsgüter oder zum steuerlichen Wegzug eines gesamten Unternehmens kommen. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und bewerten Risiken. Gemeinsam mit Ihnen finden wir Lösungen, die Sicherheit schaffen und Bewegungsfreiheit ermöglichen.
Unsere Schwerpunkte
- Prüfung der Voraussetzungen für Entstrickung und Verstrickung
- Quantifizierung der Entstrickungsteuer
- Stundungsmöglichkeiten bei der Entstrickungsbesteuerung
- Werterhöhung und Abschreibungsmöglichkeiten bei der Verstrickung
- Strukturen zur Vermeidung der Entstrickungsbesteuerung
Europäisches Steuerrecht
Die EU-Gesetzgebung aus Brüssel betrifft inzwischen alle Lebensbereiche und insbesondere auch das Steuerrecht. Für die sogenannten direkten Steuern wie die Einkommen- oder Körperschaftsteuer sind zahlreiche Richtlinien in Kraft, die das nationale Recht der Mitgliedstaaten beeinflussen. Einige dieser Richtlinien können zur Steuergestaltung genutzt werden (z.B. die Mutter-Tochter-Richtlinie für den Quellensteuersatz von Null für konzerninterne Dividenden), andere haben für Steuerpflichtige einen belastenden Charakter und müssen befolgt werden. Hier ist eine wegweisende Beratung notwendig, um nicht das Nachsehen zu haben. Mit einem EU-weiten Beratungsansatz – immer am Puls der Zeit.
Unsere Schwerpunkte
- Analyse steuerrelevanter EuGH-Rechtsprechung, EU-Richtlinien und Gesetzesinitiativen
- Vertretung in Einspruchs- und Klageverfahren zur Durchsetzung unionsrechtlicher Grundfreiheiten
- Prüfung des EU-Beihilfenrechts und seiner Auswirkungen auf nationales Steuerrecht
- Beratung zu Substanzanforderungen im Ausland und Missbrauchsvermeidung
Hinzurechnungsbesteuerung
Die Hinzurechnungsbesteuerung soll verhindern, dass im Inland ansässige Unternehmen ihre Geschäftstätigkeiten nicht im Inland, sondern in Gesellschaften im niedrig besteuernden Ausland ansiedeln. Die Grenze der Niedrigbesteuerung liegt aktuell bei einem effektiven Steuersatz von 15 Prozent. Geht die ausländische Gesellschaft dann noch Tätigkeiten nach, denen keine oder wenig Wertschöpfung vor Ort anhaftet und kommen weitere Voraussetzungen hinzu, wird deren Gewinn bei dem daran beteiligten Steuerinländer so besteuert, als sei dieser im Inland erwirtschaftet worden. Die Hinzurechnungsbesteuerung kommt vor allem bei Staaten außerhalb der EU zum Einsatz, es gibt aber Ausnahmen.
Unsere Schwerpunkte
- Steuerliches Screening von Beteiligungsstrukturen und Unternehmensgruppen zur Erkennung relevanter Sachverhalte
- Gestaltungen zur Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung
- Besonderheiten bei Einkünften mit Kapitalanlagecharakter und im Anwendungsbereich der erweitert beschränkten Steuerpflicht
- Verschärfungen der Hinzurechnungsbesteuerung durch Doppelbesteuerungsabkommen oder das Steueroasenabwehrgesetz
- Erstellung von und Beratung zu Feststellungserklärungen
Internationale Erbfälle und Unternehmensnachfolge
Internationale Erbfälle sind emotional und sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich anspruchsvoll. Wir gestalten Ihre Unternehmensnachfolge, entwickeln steuerlich tragfähige Lösungen, klären komplexe Strukturen und gewährleisten Rechtssicherheit. Mit globalem Mindset und lokaler Expertise navigieren wir Sie durch Compliance-Hürden und stellen Weichen für einen nachhaltigen Schutz Ihres Vermögens.
Unsere Schwerpunkte
- Bewertung internationaler Nachlassstrukturen
- Beratung zu grenzüberschreitendem (Unternehmens-)Vermögen
- Vermeidung von Doppelbesteuerung im Erbfall
- Analyse von erbschaftsteuerlichen Begünstigungen
- Beratung zu internationalen Stiftungs- und Truststrukturen
Internationale steuerliche Meldepflichten
Die Globalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft eröffnet Unternehmen und Privatpersonen neue Möglichkeiten internationaler Investitionen und Vermögensstrukturierung. Für die Steuerhoheit einzelner Staaten birgt die erhöhte internationale Kapitalmobilität jedoch erhebliche Risiken. Internationale Organisationen und Staaten haben darauf mit diversen Meldepflichten und Verfahren zum Austausch relevanter Finanzinformationen reagiert. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Meldeprozesse effizient und gesetzeskonform zu umzusetzen. Mit klaren Strukturen, digitaler Unterstützung und einem sicheren Blick auf aktuelle Entwicklungen.
Unsere Schwerpunkte
- Umsetzung von Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (DAC6)
- Beratung zu DAC6, CRS, FATCA etc.
- Prozessanalyse und Automatisierung
- Monitoring aktueller Meldeanforderungen
- Sicherstellung der Reporting-Compliance
Internationale Steuergestaltung
Fast jedes Unternehmen und jeder Unternehmer hat einen internationalen Anknüpfungspunkt – durch ausländische Niederlassungen, Tochtergesellschaften, ausländische Kunden/Lieferanten oder ausländische Vermögenswerte. Schnell sind damit auch ausländische Rechtsordnungen und damit andere steuerliche Regeln als im Heimatstaat zu beachten. Das Nebeneinander dieser Regeln birgt Risiken, aber bei vorausschauender Beratung auch Chancen. In der Internationalen Gestaltungsberatung verbinden wir beides: die Vermeidung von Fallstricken und Doppelbesteuerungen und gleichzeitig die steuerliche Optimierung. Mit Herz und Verstand und in allen betroffenen Staaten.
Unsere Schwerpunkte
- Steuerliche Optimierung von Auslandsinvestments von Steuerinländern und von Inlandsinvestments von Steuerausländern
- Konzernsteuerplanung und Minimierung der internationalen Konzernsteuerquote
- Steuerliche Optimierung des internationalen Unternehmenskaufs, von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen und der Nutzung immaterieller Werte
- Compliance und Management der Globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2)
- Ausnutzung von DBA und Umgang mit Missbrauchsvermeidungsvorschriften
Quellensteuern
Quellensteuern begegnen international tätigen Unternehmen nahezu täglich. Schnell können erhebliche Beträge entstehen, die den Unternehmenserfolg beeinflussen. Neben Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien sind auch nationale Vorschriften zur Missbrauchsvermeidung relevant. Mit geschickter zivilrechtlicher Ausgestaltung und gezielter Bewertung lassen sich Quellensteuereffekte reduzieren. Wir begleiten Sie dabei, Quellensteuern effizient zu managen und zu minimieren.
Unsere Schwerpunkte
- Strukturierung von Leistungsströmen zur Quellensteuerminimierung
- Ausgestaltung von Steuerklauseln zur Absicherung Ihres Unternehmens
- Aufsetzen von Holdingstrukturen für Finanzierungs- oder Lizenzstrukturen
- Freistellungs- und Erstattungsanträge für Quellensteuern im In- und Ausland
- Prüfung von Anrechnungshöchstbeträgen und Veranlassungszusammenhängen
Wegzugsbesteuerung
Ob durch neue berufliche Herausforderungen, die Gründung von internationalen Tochterunternehmen oder ein Auslandsstudium von Kindern mit Unternehmensbeteiligungen: In einer globalisierten Welt sind Steuerpflichtige mobiler denn je. Die Wegzugsbesteuerung gewinnt dabei für viele Privatpersonen besondere Bedeutung. Ein steuerlicher Wegzug kann auch unwissentlich erfolgen. Eine sorgfältige Planung ist entscheidend. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, bewerten Risiken und entwickeln Lösungen, die Sicherheit schaffen und Bewegungsfreiheit ermöglichen.
Unsere Schwerpunkte
- Prüfung der Voraussetzungen für die Wegzugsbesteuerung
- Quantifizierung der Wegzugsteuer
- Implementierung von Strukturen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
- Kommunikation mit den Finanzbehörden bei Inanspruchnahme von Stundungsmöglichkeiten
- Dokumentation und Monitoring von Haltefristen und Mitwirkungspflichten
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