Pillar 2 | Overview
Pillar 2 ist Teil der OECD-BEPS-Initiative. Ziel ist die Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung von 15 Prozent für Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz über 750 Mio. Euro. Die Ausarbeitung des Besteuerungssystems erfolgt durch die OECD, die Umsetzung durch die einzelnen Mitgliedsstaaten.
Internationale Umsetzung
- OECD GloBE-Modellregeln: veröffentlicht im Dezember 2021.
- EU-Richtlinie 2022/2523: angenommen im Dezember 2022. Sie verpflichtet EU-Mitgliedstaaten zur Einführung nationaler Regelungen zur Mindestbesteuerung.
Umsetzung in Deutschland
- Mindeststeuergesetz (MinStG): in Kraft seit dem 28.12.2023.
- Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG): im Bundesgesetzblatt veröffentlicht am 23.12.2025.
- Mindeststeuer-Berichtsverordnung (MinStBV): in Kraft seit dem 30.12.2025.
OECD Administrative Guidance
Darüber hinaus veröffentlicht die OECD regelmäßig Administrative Guidances.
- Klarstellungen zur Anwendung in komplexen Fällen
- Vereinfachungen für die praktische Umsetzung
- Mechanismen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
Kommende Verpflichtungen für Unternehmen
- Mindeststeuerbericht: Abgabe zum 30.6.2026.
- Mindeststeuererklärung: Abgabe zum 30.6.2026.
- QDMTT- und IIR-Deklarationen im Ausland: in der Regel zum 30.06.2026.
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