Green Claims & Litigation

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Herausforderungen und Chancen für unsere Mandanten

Die Transformation von Produktlebenszyklen und Geschäftsmodellen durch Einsatz von Bio­ma­teria­lien, Eco-Design, Recycling und umweltbewussten Produktionsver­fahren rücken mehr denn je in den Vordergrund und bieten neue Marktchancen sowie größere Resilienz in Krisenzeiten. Transparenz durch Digitalisierung des Produktions­prozesses sowie nachweisbar eingehaltene Umwelttargets in Produktion und Ver­packung werden zur wesentlichen Bedingung, um im Binnenmarkt und im globalen Wettbewerb erfolgreich zu wirtschaften.

Der europäische und nationale Rechtsrahmen sieht umfassende Regelungen in ressourcenintensiven Schlüssel­sek­to­ren wie Textil, Bau, Elektronik, Kunststoff, Lebensmittel, Automobil und Batterien vor. Auf dem Binnenmarkt verfügbare Produkte sollen dadurch künftig umweltfreundlicher, kreislauf­fähiger und ener­gie­effi­zien­ter werden. Verbraucher sollen durch fundierte Kaufentscheidungen eine aktivere Rolle in diesem Trans­for­ma­tions­pro­zess spielen, indem sie vor Grünfärberei geschützt und Unter­nehmen zu eindeutigen Angaben über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen verpflichtet werden.

Die Kennzeichnung oder Vermarktung von Produkten als „umweltschonend“, „klimaneutral“ oder „energie­effizient“ ist heute also zunehmend ein schlagkräftiges Verkaufsargument. Immer häufiger werden solche Aussagen jedoch von der Öffentlichkeit kritisch hinterfragt – oftmals zu Recht. Die Anzahl an gerichtlich ausgetragenen Greenwashing-Vorwürfen steigt rapide an. Mit der kommenden „Green Claims“-Richtline der EU sollen striktere Vorgaben geschaffen werden, wann umweltbezogene Aussagen und Siegel zulässig sind und wann nicht.

Unsere rechtliche Beratungsleistung auf einen Blick

Rödl & Partner berät Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen schon seit vielen Jahren zu allen recht­li­chen Fragen rund um die Kennzeichnung von Industrie- und Verbraucherprodukten und den Grenzen zulässiger Werbung, insbesondere hinsichtlich Green Claims und Gütesiegeln.

Unser fachübergreifendes Team vertritt internationale Mandanten zudem in sämtlichen Streitigkeiten vor Gerich­ten und Behörden über regulatorische und wettbewerbsrechtliche Fragen im Zusammen­hang mit der Kennzeichnung und Werbung von Produkten und Dienstleistungen bei behauptetem Greenwashing.

Unsere rechtliche Beratungsleistung im Detail

  • Rechtliche Prüfung und Gestaltung von umweltbezogenen Produktkennzeichnungen (Siegel, Logos, Grafiken, Texte etc.)
  • Rechtliche Prüfung und Gestaltung von umweltbezogenen Werbeaussagen (z.B. Aussagen wie: klimaneutral, CO2-neutral, umweltfreundlich, grün, energieeffizient).
  • Beratung zur kommenden EU „Green Claims“- Richtlinie und sektorspezifischen Regulierungs­ini­tia­ti­ven der EU.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung beim Vorwurf des Greenwashing durch Wettbe­wer­ber oder Verbraucherschützer.
  • Behördenkommunikation bei Risiko von Unterlassungsanordnungen.
  • Krisenkommunikation und presserechtliche Beratung bei Greenwashing-Vorwürfen.
  • Neben der Beratung in Bezug auf Aussagen zur Umweltleistung von Produkten berät unser fach­über­grei­fen­des Team auch gestaltend zu allen juristischen Aspekten eines nachhaltigen Produkt­lebenszyklus, von For­schung über Entwicklung bis hin zu Entsorgung des Produkts, siehe Capa­bi­lity „Sustainable Product Life­cycle“.
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