Sustainable Product Lifecycle

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Herausforderungen und Chancen für unsere Mandanten

Nach dem Green Deal der EU soll der Binnenmarkt bis 2050 klimaneutral werden. Die zunehmende Regulatorik zwingt Unternehmen dazu, gängige Rohstoffe, altbewährte Herstellungsverfahren und bestehende Lieferwege zu hinterfragen. Die stetig wachsende Medienpräsenz („Greenwashing“) erhöht gleichsam den „faktischen“ Druck zu mehr Nachhaltigkeit. ​

Neue Produkte und Geschäftsmodelle werfen dabei eine Vielzahl an fachübergreifenden rechtlichen Fragen auf, die Hersteller und Anbieter im Rahmen der Produktkonzeption, des Inverkehrbringens und der Ver­mark­tung beachten müssen. Durch neue Technologien wie KI und die nicht mehr wegzuden­kende Vernetzung vieler intelligenter Produkte erfasst dies auch immer mehr IT- und IT-sicherheits­rechtliche Aspekte.
Gleichzeitig werden die Vorschriften zur Produktsicherheit und zur Produkthaftung auf EU-Ebene in den Jahren 2024 und 2025 verschärft, was eine umfassende Beratung über den gesamten Produkt­lebenszyklus unabdingbar macht.

Unsere rechtliche Beratungsleistung auf einen Blick

Umfassende, fachübergreifende rechtliche Beratung entlang des Produktlebenszyklus von der Konzeption über die Entwicklung und Vermarktung bis hin zur Entsorgung oder zur Wiederauf­bereitung.

Unsere rechtliche Beratungsleistung im Detail

  • Begleitung der Entwicklung neuer Produkte, auch im Zusammenhang mit Kooperationen (Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten).
  • Prüfung von neuen Geschäftsmodellen.
  • Sicherung von Schutz- und Verwertungsrechten an neuen Produkten oder Technologien (Marken / Lizenzen, auch zu Software- und IT-Recht / Know-How-Schutz / Geschäftsgeheimnisse).
  • Begleitung von Rebranding Strategien im Rahmen unternehmerischer Nachhaltigkeitstrans­formation (Markenrecht).
  • Umfassende IT-rechtliche Beratung bei smarten Produkten, KI-Anwendungen und digitalen Ge­schäfts­mo­dellen, auch zum Recht an Daten und Datenbanken.
  • Klärung von Fragen rund um die Verkehrsfähigkeit von Produkten (CE-Kennzeichnung, Labeling inklusive Green Claims; Bedienungsanleitungen, Warnhinweise usw.).
  • Beratung zur Herstellerverantwortung (Entsorgung, Verpackung).
  • Klärung von Haftungsfragen (Produktsicherheit / Produkthaftung / Rückruf).
  • Begleitung von Werbekampagnen zum Markteintritt und darüber hinaus (Wettbewerbsrecht).
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