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Informieren Sie sich über die wichtigsten Trends rund um Wirtschaft, Steuern, Recht und IT. Mit unserem Unternehmerbriefing erhalten Sie das aktuelle Themenspecial. Lassen Sie sich briefen zu aktuellen Themen wie Finanzierung, Nachfolge, M&A, Energie oder Strategien für Auslandsmärkte weltweit.
Der gesetzgeberische Trend zu verbindlichen Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt in globalen Lieferketten setzt sich fort. Das französische (LdV) und das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie das norwegische Transparenzgesetz werden bereits umgesetzt. Der EU-Richtlinienentwurf über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CS3D) wird voraussichtlich noch Ende des Jahres angenommen. Das niederländische Gesetz über verantwortungsbewusstes und nachhaltiges internationales Geschäftsgebaren (HREDD) und die britische Kampagne für ein Gesetz über Wirtschaft, Menschenrechte und Umwelt erregen ebenfalls Aufmerksamkeit. Weitere damit zusammenhängende Regularien tragen zur stetig wachsenden Komplexität der Compliance-Landschaft bei. Bespiele hierfür sind die kürzlich in Kraft getretene und nicht zu unterschätzende Verordnung über Entwaldungsfreie Lieferketten (EURD) und die ab 2024 schrittweise anzuwendende EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Zudem sind internationale Handelsabkommen ein handelspolitisches Instrument zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltbelangen und tragen beispielsweise im Falle des USMCA zur Unterbindung von Zwangs- oder Pflichtarbeit durch neue Einfuhrverbote bei. Angesichts dieser umfangreichen Compliance-Anforderungen sind Unternehmen gut beraten, ein effizientes Risikomanagementsystem sicherzustellen, Synergien bei der Umsetzung der Regulatorik zu nutzen und in hilfreiche IT-Tools und Datenmanagementsysteme zu investieren. Dabei sind branchen- und rechtsspezifische Implikationen zu beachten. Die nachfolgenden Artikel beleuchten die vielfältigen Facetten einer rechtssicheren Lieferketten-Compliance. Mehr »
ESG (Environment, Social, Governance) ist zu einem Unternehmenstreiber geworden. Wirtschaftsunternehmen stehen dabei u.a. vor der Herausforderung, umfassend über die sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen ihres eigenen Handelns zu berichten, ihr Geschäftsmodell zu dekarbonisieren und die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu wahren.
Während die Transparenzanforderungen und Erwartungshaltungen der Stakeholder steigen, nimmt der Druck auf Unternehmen zu. Neue Richtlinien und Gesetze auf nationaler und europäischer Ebene erhöhen die Regelungsdichte. Dazu zählen die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Whistleblowing-Richtlinie sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Corporate Sustainability Due Diligence Dircetive (CSDDD). Daneben finden am Finanzmarkt verstärkt ESG-Kriterien Einzug. NGOs und Medienschaffende enthüllen vermeidliche „Greenwashing“-Aktivitäten und strafen Unternehmen ab, die Nachhaltigkeit nicht ernst nehmen. Auch im Employer Branding gewinnt das Thema Unternehmensethik an Bedeutung. (Potenziell neue) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sich mit der Frage, wie der Arbeitgeber seine Nachhaltigkeitsaktivitäten steuert und einen Beitrag zu einem nachhaltigen Transformationsprozess leistet.
ESG betrifft verschiedenste Stakeholder, deshalb lohnt sich frühzeitiges Handeln. Ein ganzheitlicher Ansatz sowie tragfähige Strukturen und Prozesse sind erforderlich, wenn unternehmerischer Verantwortung richtig gelebt und umgesetzt werden soll. Während viele darin eine Mammutaufgabe sehen, sollte man die Problemstellung als Chance begreifen, um das eigene Unternehmen fit für die Zukunft zu machen und Wettbewerbsvorteile zu erzeugen. ESG ist eine Querschnittsaufgabe mit erheblichen Potenzialen – ungeachtet der Unternehmensgröße. Mehr »
Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M. (Columbia University, New York)
Rechtsanwalt, Steuerberater
Geschäftsführender Partner
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