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Selbstverständlich gibt es aufgrund unserer jahrzehntelangen Nachfolgeberatungspraxis Best Practice Beispiele. Da ist z.B. der 50-jährige Unternehmer, verheiratet, drei minderjährige Kinder. Er möchte einen Teil seiner Unternehmensanteile an einer Aktiengesellschaft, einem mittelständisch geprägten Weltmarktführer, seinen drei minderjährigen Kindern schenken, ohne dass diese Stimmrechte in der Hauptversammlung erhalten. Ein anderes Beispiel ist ein Gesellschafter, der unter keinen Umständen zu Lebzeiten seine Unternehmensanteile auf die nächste Generation übertragen, sondern die Nachfolge über sein Testament mit einem Stiftungsmodell regeln möchte.
Der Nachfolgeprozess und das daraus resultierende Nachfolgekonzept sind so individuell wie die Personen und deren Familien, die an diesem Prozess beteiligt sind. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Artikel „Unternehmerfamilien – Herausforderung Nachfolge“ »
Wenn Sie sich als potenzieller Schenker oder Beschenkter näher zum Nachfolgeprozess und für Themen rund um die Unternehmensnachfolge interessieren, empfehlen wir Ihnen unsere Webinar-Reihe „NextGen Akademie für Unternehmerfamilien – Unternehmensnachfolge“.
Nehmen Sie bei Interesse an der Webinar-Reihe gerne Kontakt zu uns auf.
Die Webinare dauern 60 Minuten und sind kostenfrei.
Elke Volland
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht
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Felix Link
Rechtsanwalt
Associate Partner
Theresa Rath
Steuerberaterin
Unternehmensnachfolge