Vermarktungsmodelle Erneuerbare Energie Polen

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Einspeisevergütung

Für lange Zeit war das System der grünen Zertifikate, d.h. das Quotensystem, das grundlegende Modell zur Förderung der polnischen Erzeuger von Energie aus erneuerbaren Quellen. Es beruhte auf dem Verkauf der Vermögensrechte (der sog. grünen Zertifikate) an der Strombörse (Towarowa Giełda Energii). Die Zahl der gewährten grünen Zertifikate hing vom Volumen der vom Erzeuger produzierten Energie ab. Wegen der Preisschwankungen bei den grünen Zertifikaten und der Erhöhung des Bedarfs an grüner Energie in der Wirtschaft durchlief die erneuerbare Energie in Polen einen wesentlichen Wandel. Am 1. Juli 2016 wurde das System der grünen Zertifikate durch das Auktionsmodel ersetzt, am 14. Juli 2018 traten die Vorschriften zur Einführung des Systems garantierter Einspeisetarife (feed-in tariff) und des Systems der Zuzahlung zum Marktpreis (feed-in premium), d.h. die FIT/FIP-Systeme in Kraft. Das System der garantierten Einspeisetarife hat in Polen lediglich Randbedeutung, es ergänzt das herrschende Auktionssystem sowie das auslaufende System der grünen Zertifikate. Das FIT-System  können Erzeuger von Energie aus erneuerbaren Quellen in kleinen Anlagen (von 50 kW bis zu 500 kW) bzw. in einer Mikroanlage (bis zu 50 kW) in Anspruch nehmen, die die nicht genutzte Energie an einen verpflichteten Verkäufer verkaufen, d.h. an ein vom Präsidenten der Energieregulierungsbehörde (polnische Abkürzung: „URE”) benanntes Unternehmen. Das FIP-System ist für die Erzeuger von Energie aus erneuerbaren Quellen in erneuerbaren Energieanlagen mit einer installierten elektrischen Gesamtleistung von bis zu 1 MW bestimmt, welche die Energie an ein gewähltes anderes Unternehmen und nicht an den verpflichteten Verkäufer abführen. Die grundlegende Differenz beruht darauf, dass beim FIT-System die Energie vom Staat gekauft wird, der über den benannten verpflichteten Verkäufer handelt; beim FIP-System hingegen werden Zuzahlungen zu den Marktpreisen gewährt. Die festen Einkaufspreise für Energie in den FIT/FIP-Systemen betragen 90% (95% für Erzeuger in Anlagen, die kleiner sind als 500 kW) des Referenzpreises für das betreffende Jahr, der vom Energieminister festgelegt wird.1 Der Referenzpreis stellt den Höchstpreis für Energie dar, der durch die Verordnung des Energieministers in Bezug auf konkrete erneuerbare Energiequellen festgelegt wird.  Gemäß dem Gesetz über die erneuerbaren Energien (nachfolgend „EE-Gesetz”) sind die FIT/FIP-Systeme für Erneuerbare Energie-Anlagen bestimmt, welche zur Energieerzeugung ausschließlich Folgendes nutzen: 1) landwirtschaftliches Biogas oder 2) Deponiegas oder 3) Klärgas oder 4) ein anderes als unter Pkt. 1 bis 3 genanntes Biogas, 5) Wasserkraft, 6) Biomasse. Das System der garantierten Einspeisetarife ist somit für erneuerbare Energiequellen  vorgesehen, welche einer besonderen staatlichen Unterstützung bedürfen, und umfasst nicht die bekanntesten Quellen erneuerbarer Energie, d.h. Fotovoltaik und Windenergie. Ein unbestrittener Vorteil der FIT und FIP-Systeme ist – anders als im Falle der EE-Auktionen –  die Tatsache, dass keine deklarierte Menge an Energie erzeugt werden muss.  Das EE-Gesetz sieht nur für die Nichterzeugung von Strom im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum und für den unterbliebenen Verkauf Strafen vor. Es sagt aber nichts über die Pflicht zur Erzeugung einer bestimmten Menge aus. Die sich aus den FIT- und FIP-Systemen ergebenden Pflichten sind schon mit der Erzeugung und dem Verkauf einer beliebigen Menge an Energie erfüllt. Darüber hinaus muss in diesem Fall keine Auktion gewonnen werden, es genügt, dem Präsidenten der URE die vollständige und ordnungsgemäße Erklärung  u.a. über die für die Energieerzeugung verwandten Substrate sowie die eingeholte staatliche Beihilfe vorzulegen.

 

Herausforderungen

Das System der garantierten Einspeisetarife ist ein nischenbasiertes Modell und erfreut sich angesichts der Umstände in Polen keiner großen Popularität . In Bezug auf Anlagen, auf welche das System der garantierten Tarife angewandt werden kann, dominiert immer noch das auslaufende System der Grünen Zertifikate.

 

Ausblick

In nächster Zukunft soll das System der garantierten Tarife beibehalten werden, wir erwarten jedoch keine Erweiterung des Umfangs auf andere Anlagen.

 

1 Information des URE-Präsidenten Nr. 60/2018 über die Bedingungen für die Nutzung neuer Förderformen für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen, d.h. der FIT/FIP-Systeme. Aktualisierung nach der Rechtslage zum 13. Juni 2019.

Eigenversorgung

Status Quo

In Polen ist es möglich, Energie aus privaten EE-Anlagen für den Eigenverbrauch zu nutzen. Die Einzelheiten zu den rechtlichen Bedingungen für die Erzeugung von Energie für den Eigenbedarf hängen v.a. vor der Größe der Anlage ab. Die Erzeuger von Energie aus kleinen, mittleren und großen Anlagen unterliegen der Konzessionspflicht und müssen Anschlussgebühren entrichten. Ein Erzeuger, der Energie für den Eigenbedarf erzeugt, wird nicht anders behandelt als ein Erzeuger, der eine kommerzielle Tätigkeit ausübt. Wesentlich günstigere Regelungen enthält das Modell der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenbedarf durch Prosumenten in Mikroanlagen, d.h. in internen erneuerbaren Energie-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 50 kW.2 Hier ist darauf hinzuweisen, dass die neueste Novellierung des Gesetzes über erneuerbare Energiequellen die Definition des Prosumenten erweitert hat. Zurzeit kann Prosument auch ein Unternehmer sein, sofern die Energieerzeugung  nicht den Hauptgegenstand seiner Tätigkeit darstellt. Die Liberalisierung der Definition des Prosumenten ist nicht die einzige Erleichterung. Gemäß dem neuen Recht müssen die Eigentümer von Mikroanlagen keinen Bescheid über die Anschlussbedingungen beantragen. Es genügt die Anmeldung bei dem Verteilungsnetzbetreiber. In der Praxis bedeutet dies, dass der Erzeuger von der Anschlussgebühr befreit ist. Der Betreiber des Verteilungsnetzes ist auch verpflichtet, die Mikroanlage anzuschließen und sie mit einem entsprechenden Zähler zu versehen. Die Kosten für die Bilanzierung der Energie werden vom verpflichteten Verkäufer, der vom Präsidenten der URL benannt wird, getragen. Die Überschüsse an Energie aus den Anlagen werden vom Verteilungsnetzbetreiber angenommen, es gilt das sog. Net-metering, d.h. das System der periodischen Abrechnung in Form eines Nachlasses in der Rechnung. Das Abrechnungssystem für Prosumenten ermöglicht die Abnahme der erzeugten, in einem Zeitraum von bis zu 365 Tagen nach der Abrechungsablesung an das Netz übermittelten Energieüberschüsse proportional in Abhängigkeit von der in der betreffenden Anlage installierte Leistung, und zwar in folgendem Verhältnis.a) im Falle einer Anlage von bis zu 10 kW: 0,8 kW (der bezogenen Energie) pro 1 kWh erzeugter Energie b) im Falle einer Anlage von über 10 kW: 0,7 kWh (der bezogenen Energie) pro 1 kWh erzeugter Energie.3 Die günstigen Rechtsänderungen korrespondieren auch mit günstigen Geschäftsbedingungen für die Entwicklung von Anlagen dieser Art. Dies betrifft vor allem einen wesentlichen Anstieg der Preise für den Einkauf von Energie auf dem kommerziellen Markt sowie zurückgehende Kosten für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen.

 

Herausforderungen

Eine Herausforderung bleibt die Errichtung von Anlagen, welche zwar Energie für den Eigenbedarf erzeugen, aber nicht von der Definition der Mikroanlage erfasst werden. Das Geschäftsmodell der Eigenerzeugung von Energie in größeren Anlagen wird vom Staat nicht gefördert. Der Leistungsparameter von installierten 50 kW bildet somit die Grenze zwischen der unproblematischen Nutzung einer Anlage und der Notwendigkeit, die Formalitäten für eine typische industrielle EE-Anlage zu erfüllen, wie die Einholung der Anschlussbedingungen und die Entrichtung einer Anzahlung für die Anschlussgebühr oder die Baugenehmigung.

 

Ausblick

Zu erwarten ist die weitere Förderung der Energieerzeugung für den Eigenbedarf durch den Staat. Das Prosumentensystem umfasst immer größere Anlagen (seit 2018 Anlagen von bis zu 50 kW, früher bis zu 20 kW) und wird auch auf weitere Rechtsträger erweitert – die letzte Novelle des EE-Gesetzes, die in der polnischen Rechtsordnung in Kraft trat, ermöglicht die Inanspruchnahme der Nachlasssysteme auch durch Unternehmen – unter dem Vorbehalt, dass der Hauptgeschäftsgegenstand dieses Unternehmens ein anderer ist als der Energieverkauf ist. Darüber hinaus ist auf den sprunghaften Anstieg der Leistung aus Mikroanlagen hinzuweisen. Im Jahr 2018 entstanden in Polen insgesamt ca. 28.360 Fotovoltaik-Mikroanlagen mit einer Gesamtleistung von 173 MW, was einen Anstieg um das Doppelte im Vergleich zu der Zahl der im Jahre 2017 angeschlossenen Mikroanlagen bedeutet, als im Landesenergiesystem 12.600 Mikroanlagen mit einer Gesamtleistung von 82 MW hinzukamen. Zwar hörte man erst kürzlich in der öffentlichen Debatte Warnungen vor einer übermäßigen Streuung des Landesenergiesystems. Es scheint jedoch, dass der Druck im Zusammenhang mit der Zielerreichung, d.h. der Diversifikation des polnischen Energiemixes und der Erhöhung des Energievolumens aus EE-Anlagen im Landesenergiesystem, zu weiteren günstigen Änderungen in dieser Richtung beitragen wird.

 

2 Art. 2 Abs. 19 des Gesetzes über die erneuerbaren Energiequellen vom 20. Februar 2015 (konsolidierte Fassung Dz. U. [poln. GBl.] Jahrgang 2018, Pos. 2389 m.Ä.).

3 Art. 4 Abs. 1, Pkt. 1-2 des Gesetzes über die erneuerbaren Energiequellen vom 20. Februar 2015 (konsolidierte Fassung Dz. U. Jahrgang 2018, Pos. 2389 m.Ä.).

PPA

Status Quo

Die Energieerzeugung in Polen ist einseitig von Kohle abhängig. Gemäß den Angaben der Agentur für den Energiemarkt betrug der Gesamtanteil der Stein- und Braunkohle am Energiemix Polens im Jahre 2018 sogar  78,1%, was einer der höchsten Werte in der ganzen Europäischen Union ist.5 Anzumerken ist, dass die Rentabilität dieses Energieerzeugungsmodells regelmäßig zurückgeht. Die Preise für CO2-Emission liegen zurzeit bei 25 EUR/Mg CO2 , während sie noch im Jahre 2017 durchschnittlich lediglich ca. 5 EUR/Mg CO2 betrugen. Auch das Ausmaß des Kohleimports nach Polen steigt, er betrug im Jahre 2018 19,7 Mio. Tonnen. Der wesentliche Anstieg der Energiepreise in Polen wundert daher nicht. Noch im Jahre 2017 betrug der Durchschnittspreis für Energie auf dem Konkurrenzmarkt 37,8 EUR/MWh, in der ersten Hälfte des Jahres 2019 belief sich dieser Preis aber bereits auf 55,8 EUR/MWh.8 Im Lichte der dargestellten Situation scheint es ein natürlicher Mechanismus des freien Marktes zu sein, dass die Unternehmer nach anderen, preisstabilen Quellen für die Energieversorgung suchen. Daher kommt das steigende Interesse am Abschluss von PPA-Verträgen mit Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energiequellen.  Noch vor kurzem wurden PPA-Verträge in Polen als Spekulationen in Bezug auf den Energiemarkt der Zukunft angesehen. Zurzeit wächst das Interesse an ihnen und sie werden zu einem wettbewerbsfähigen Geschäftsmodell gegenüber der Förderung durch Teilnahme an staatlichen EE-Auktionen. Die Gesetzgebung im Umfeld der PPA-Verträge stützt sich vor allem auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit und die Befreiung der Erzeuger von Strom in EE-Anlagen von der Börsenpflicht. Was wichtig ist: Der Abschluss eines PPA-Vertrages schließt die Erlangung  staatlicher Fördermittel für die Entwicklung der Anlage nicht aus. Zu betonen ist die günstige Lösung, welche es Erzeugern ermöglicht, die erzeugte Energie auf verschiedene Art und Weise zu verkaufen – der Erzeuger kann somit einen Teil der Energie aus der betreffenden Anlage im Rahmen des PPA-Vertrages abführen und für einen anderen Teil der Energie das staatliche Fördersystem der grünen Zertifikate in Anspruch nehmen. Die auf dem polnischen Markt dominierenden PPA-Modelle sind der sog. Sleeved PPA unter Verwendung der staatlichen Verteilungsnetze und der Virtual PPA, eine Form des Differenzkontrakts (Contract for Difference), bei welchem die stabile Finanzierung gegenüber dem Risiko heftiger Energiepreisschwankungen gewährleistet ist. Hinzuzufügen ist, dass der Erzeuger von Strom aus erneuerbarer Energie unter den polnischen Bedingungen gleichzeitig Einnahmen aus dem Handel mit Herkunftszertifikaten, der unabhängig vom Vertrag über den Einkauf von Energie stattfindet, erzielen kann.

 

Herausforderungen

Eine wichtige Herausforderung für die Entwicklung der PPAs in Polen ist die Möglichkeit des Baus von Direktleitungen, welche die Erzeugungsstelle mit dem Endabnehmer ohne Einschaltung des Verteilungsnetzbetreibers oder des Übertragungsnetzbetreibers verbinden. Gegenwärtig sind die Regelungen, welche die Errichtung von Direktleitungen ermöglichen, in der Praxis unanwendbar und der Staat strebt danach, alle Anlagen an das öffentliche Netz anzuschließen. Dies führt zu einer Erhöhung der Energiepreise durch die Auferlegung zusätzlicher Gebühren, die an den Verteilungsnetz- und den Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten sind. In der Investitionspraxis hat dies erhebliche Auswirkung auf die Möglichkeit, Onsite-PPAs abzuschließen. Ein wichtiges Problem ist auch die ständige Unsicherheit im Hinblick auf die Gesetzgebung zu PPAs in Polen. Hier ist auf die mehrfachen Änderungen der Vorschriften des EE-Gesetzes hinzuweisen, die Erzeuger, die sich auf PPAs stützen, von den staatlichen Förderprogrammen für EE-Anlagen ausgeschlossen haben.

 

Ausblick

Der polnische PPA-Markt ist sehr jung. Davon zeugt, dass als Beispiel für einen PPA-Erfolg in Polen eigentlich nur ein PPA-Vertrag über die Lieferung von Energie an die Motorfabriken von Mercedes-Benz in Jawor angeführt wird. In geschäftlicher Hinsicht ist ein rapider Anstieg der abgeschlossenen PPAs in Polen zu erwarten. Dies ergibt sich aus den steigenden Strompreisen und den Beschränkungen bei den bisherigen staatlichen Fördersystemen für EE-Anlagen. Hierbei werden PPAs die wesentliche Lücke, die auf dem Markt entstanden ist, ausfüllen. Die einzige reale Gefahr für die Entwicklung der PPAs ist die Gesetzgebung.

 

5 Bericht: Transformacja energetyczna w Polsce [Energetische Transformation in Polen] Ausgabe 2019, Rafał Macuk, Forum Energii, 2019.

8 Information des Präsidenten der URE

Pachtmodell

Status Quo

Das Gesetz über die Erneuerbaren Energiequellen sieht in der Definition des Erzeugers nicht vor, dass er gleichzeitig der Eigentümer der Anlage sein muss. Der Antrag auf Erteilung einer Konzession für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen sieht zwar vor, dass der Erzeuger nachzuweisen hat, dass er über die technischen Ressourcen verfügt, welche die ordnungsgemäße Ausübung der konzessionierten Tätigkeit ermöglichen;9 aber diese Anforderung ist nicht identisch mit der Pflicht, das Eigentumsrecht an der Anlage nachzuweisen. Das Leasing von EE-Anlagen ist somit in Polen rechtlich zulässig,  ist allerdings kein übliches Geschäftsmodell. Es gibt 3 Formen des o.g. Anlagenleasing: Operate Leasing, Finanzierungsleasing oder Leasingdarlehen. Die wenigen Unternehmen, die EE-Anlagen leasen, konzentrieren sich vor allem auf Fotovoltaikanlagen. Der Abschreibungssatz für Fotovoltaikanlagen beträgt 10%.

 

Herausforderungen

Herausforderungen im Bereich des Leasings von EE-Anlagen bestehen insbesondere bei der entsprechenden Strukturierung der Leasingverträge und bei den steuerrechtlichen Aspekten. Insbesondere betrifft dies verbindliche Auskünfte über die Abschreibungssätze für EE-Anlagen.

 

Ausblick

Das besprochene Model stellt eine alternative Finanzierungsmöglichkeit dar, seine Entwicklungsperspektiven hängen somit unmittelbar von der bevorzugten Investitionstätigkeit im Rahmen der Basismodelle ab.

 

9 Art. 35 Abs. 1 Pkt. 5 des Energiegesetzes vom 10. April 1997 (konsolidierte Fassung GBl. Jahrgang 2019, Pos. 755 m.Ä.).

Direktvermarktung

Status Quo

Das besprochene Modell ist in Polen nicht weit verbreitet. Es stellt allerdings eine weitere Variante des PPAs dar und ist als solche rechtlich zulässig. Eine Institution, die der besprochenen Direktvermarktung ähnlich ist, aber in die polnische Rechtsordnung eingeführt wurde, ist die Energiegenossenschaft. Gemäß der gesetzlichen Definition ist Gegenstand der Tätigkeit einer Energiegenossenschaft die Erzeugung von Strom für den Eigenbedarf in EE-Anlagen, die an ein Verteilungsnetz mit einer Mindestspannung von 110 kW angeschlossen sind. Energiegenossenschaften sind berechtigt, die Nachlasssysteme zu nutzen, die früher nur für Prosumenten, d.h. Erzeuger aus Mikroanlagen von bis zu 50 kW, bestimmt waren. Die Zahl der Mitglieder einer Genossenschaft darf 1.000 und die installierte elektrische Gesamtleistung aller EE-Anlagen der Energiegenossenschaft darf 10 MW nicht überschreiten; sie muss die Deckung von mindestens 70% des jährlichen Eigenbedarfs der Genossenschaft und deren Mitglieder ermöglichen. Die Tätigkeit einer Genossenschaft, die auf der Energieerzeugung aus den EE-Anlagen beruht, gilt nicht als Gewerbetätigkeit. Somit stellt der Energieüberschuss keine Einnahme im Sinne der Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes dar. Genossenschaften sind von vielen Gebühren befreit, u.a. für die Energieabrechnung, die Verteilung, von der EE-Gebühr, der Leistungsgebühr und der KWK-Gebühr. Ferner gilt die von der Energiegenossenschaft erzeugte und von ihren Mitgliedern genutzte Energie als Stromverbrauch des betreffenden Unternehmens im Sinne des Verbrauchsteuergesetzes. Die Überschüsse der in den Genossenschaften erzeugten Energie rechnet der vom Präsidenten der URE benannte verpflichtete Verkäufer mit der Menge der aus dem Netz für den Eigenbedarf der Genossenschaft und deren Mitglieder bezogenen Energie ab, korrigiert in einem Verhältnis 1 zu 0,6.

 

Herausforderungen

Energiegenossenschaften sind eine neue Institution in der polnischen Rechtsordnung. Es scheint, dass ihre Popularität trotz der gesetzlichen Anreize zur Bildung solcher Genossenschaften von der Erreichung der Netzparität abhängen wird. Die polnische Regierung hofft, mit der Einführung der Energiegenossenschaften den von der Europäischen Union geforderten Anteil erneuerbarer Energiequellen von 15% am polnischen Energiemix zu erreichen. Zu berücksichtigen ist die geringe Popularität der Genossenschaften als Form der Geschäftstätigkeit in Polen.

 

Ausblick

Die Einführung des „unmittelbaren Marketings” wird geschäftlich ineffektiv sein, solange in Polen keine Netzparität erreicht wird. Auf längere Sicht kann sich aber diese Lösung im Zusammenhang mit der Verbreitung der Wohnungsmiete als attraktiv erweisen.

 

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Piotr Mrowiec, LL.M.

Attorney at Law (Polen)

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