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Am 31. Dezember 2019 veröffentlichte die State Taxation Administration (SAT) den neuen Leitfaden für die erste Einkommen-Jahressteuererklärung in China. Es ist die erste Jahressteuererklärung dieser Art, die nach der Reform des Einkommensteuergesetzes (IIT-Gesetz) im Jahr 2019 eingereicht wird. Der Zeitraum für die erste IIT-Jahressteuererklärung ist vom 1. März bis 30. Juni 2020.
Die IIT-Jahressteuererklärung ist eine Steuerabrechnung für das Jahreseinkommen einer (natürlichen) Person, wobei die von jedem Withholding-Agenten einbehaltene IIT bei der Auszahlung der entsprechenden Einkünfte berücksichtigt wird.
Die folgenden Steueransässigen sind verpflichtet, eine IIT-Jahressteuererklärung einzureichen:
Nach den vorherrschenden Berechnungsmethoden für den IIT-Einbehalt kann es vorkommen, dass der Withholding-Agent die IIT für individuelle Einkünfte jeder Kategorie gemäß den entsprechenden Steuervorschriften einbehält, jedoch auf Grund des jährlichen progressiven Steuersatzes das individuelle gesamte Einkommen auf Jahresbasis besteuert wird und dadurch zu wenig Steuern abgeführt wurden. Andererseits ist eine zu viel gezahlte Steuer ebenfalls möglich, wenn bei der IIT-Erklärung die jährlichen Freibeträge von RMB 60.000 nicht voll abgezogen werden.
Bei den vorgenannten Fällen mit zu wenig gezahlten Steuern, können folgende Personengruppen mit einer vorübergehenden Vorzugsbehandlung bei der Durchführung der IIT-Jahreserklärung für 2019 und 2020 in China rechnen, d. h. die folgenden Personengruppen brauchen die zu wenig gezahlten Steuern nicht nachzahlen, wenn der Withholding-Agent die relevante IIT nach den einschlägigen Steuervorschriften einbehalten hat:
Für Einzelpersonen, die die IIT-Rückerstattung über die Jahressteuererklärung beantragen müssen, ist es erforderlich, dass sie ein Bankkonto auf chinesischem Gebiet haben, um eine direkte Überweisung der zurückzuerstattenden Steuer zu gewährleisten. Es bleibt daher die Frage, wie ausländische Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung in China, den Antrag auf die IIT-Rückerstattung über die Jahreserklärung stellen können, da ausländische Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in der Regel kein Bankkonto in China eröffnen können.
Nach dem Vorschlag im Leitfaden können Steuerzahler ihren Quellensteuerpflichtigen (Arbeitgeber/Withholding-Agenten) oder einen Steuerberater in China bevollmächtigen, der die IIT-Jahreserklärung in ihrem Namen erstellt und einreicht.
Insbesondere sind Withholding-Agenten dazu verpflichtet, die IIT-Jahreserklärung zu erstellen, sofern der Steuerzahler sie darum bittet. Daher ist mit der lokalen Steuerbehörde zu klären, ob für den Fall der Steuerrückerstattung das Bankkonto des Quellensteuerpflichtigen oder des Steuerberaters als Referenzkonto für individuelle Steuerpflichtige ohne gültigen Aufenthaltstitel genutzt werden kann, vorausgesetzt der Steuerpflichtige gibt für die Nutzung eines Referenzkontos sein Einverständnis.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Leitfaden insb. für die IIT-Jahreserklärung 2019 veröffentlicht wurde. Da es noch keine praktische Anwendungserfahrung mit dem Leitfaden gibt, gehen wir davon aus, dass die Steuerbehörden nach Ablauf der ersten Phase der Jahressteuererklärung den Leitfaden anpassen würden.
Monica Chen
Tax Consultant (China)
Associate Partner
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