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veröffentlicht am 04. Dezember 2019
Jede in Spanien ansässige Gesellschaft, die Teil eines Konzerns ist, der verpflichtet ist, den CbC Report vorzulegen - Konzerne, deren Nettoumsatz 750 Mio. Euro oder mehr beträgt - muss dies der spanischen Steuerbehörde (AEAT) im Voraus mitteilen.
Die spanische Steuerbehörde hat zu diesem Zweck eine spezifische standardisierte Form im Internet veröffentlicht: "Vorabmeldung zum Formular 231".
Diese Vorabmeldung sollte folgende Information enthalten:
Diese Mitteilung muss jedes Jahr vor Ablauf des Steuerzeitraums erfolgen.
Ana Muñoz
Consultor de Precios de Transferencia
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Sonia Neira
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