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Transaktionen mit verbundenen Unternehmen müssen in Spanien zukünftig in dem Körperschaftsteuerformular („Modelo 200”) aufgeführt werden. Dieser Anforderung müssen Steuerpflichtige nachkommen, welche die vorgegebenen Schwellenwerte überschreiten. Die Nichteinhaltung oder die Abgabe mit fehlerhaften oder falschen Angaben, kann die Wahrscheinlichkeit einer Verhängung von Strafzahlungen im Rahmen einer Prüfung durch die Steuerbehörden erhöhen. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragestellung zusammengefasst:
Alle 3 Transaktionen mit dem Transaktionsvolumen von insgesamt 255.000 Euro müssen je in verschiedenen Feldern des „Modelo 200” eingebunden werden.
Verdeutlicht wird dies an nachfolgendem Beispiel: Wenn ein Unternehmen mit einem verbundenen Unternehmen lediglich eine Transaktion in Höhe von 105.000 Euro unterhält und es sich bei diesem Betrag um eine spezifische Transaktion handelt, ist diese bereits dokumentationspflichtig.
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für das Steuerjahr 2015 endet am 25. Juli 2016 (in Madrid, Navarra, Baskenland, La Rioja und Galizien am 26. Juli 2016), sofern das Steuerjahr des Steuerpflichtigen mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Falls das Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, endet die Frist 6 Monate und 25 Tage nach dem Jahresabschluss.
Ana Muñoz
Consultor de Precios de Transferencia
Associate Partner
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